Also ich spring auf den Zug des Romans mit auf und nehme mir die Zeit dir/euch ein wenig die Augen zu öffnen, aus finanzplanerischer Sicht.
Da du gerne mit deinen Antworten stichelst, wirst du merken, dass ich auch gerne zurück stichel, das wirst du beim lesen deutlich erkennen.
Um auf deine erneute „Anschuldigung“ Bezug zu nehmen, obwohl es dich absolut nichts angeht, nehme ich kurz Stellung dazu. Einfach zu Gunsten der Transparenz.
Wie erwähnt habe ich mein Stundenhonorar dies mal vorne weg. Sollte die Person, nach einer gründlichen Planung einen Bedarf vorfinden um ein mögliches Defizit zu beheben kann ich sie auf Wunsch gerne begleiten und IHRE gewünschte Lösung umsetzen dabei ist es egal für welches Produkt, in welcher Lebenslage sich die Person am Ende entscheidet. Beteiligt werde ich jedenfalls, nämlich anhand von jährlichen Courtagen sämtlicher Produkte auf dem Finanzmarkt, für welche sich die Person entschieden hat. Dies ist die Entschädigung für die Betretung, Überprüfung und Überwachung laufender Verträge. Viel spass mit dieser Information. Dies ist bei den ganzen Versicherer, Banken, Hypothekargläubiger, Vermögensverwalter nicht anders.
Nun folgt meine Antwort, als Roman.
In meinem Beitrag erwähnte ich 2-3 Punkte, welche u.U für eine Versicherungslösung sprechen könnten. Minimum gleich viele Punkte erwähnte ich wann es absolut nicht Sinnvoll ist. Dass du natürlich ausschliesslich auf den von mir benannten positiven Punkten rumhackst war mir von Anfang an klar. Wie gesagt ich spiele mit bei der Diskussion.
Dein allererster Satz ist aus fachlicher Sicht komplett falsch. Hierbei beziehe mich mich auf Risikolebensversicherungen OHNE Sparteil. folgendes Beispiel wird dies erläutern.
Umso Höheres Einkommen man hat, desto geringer fällt in % die Leistung der AHV und des BVG aus. Nicht Pensionskasse sondern BVG! Dies macht mitunter eine Lücke nach voller Erwerbsunfähigkeit i.H.v von 30-50% aus. Angenommen jmd. hat 85’000 valides Einkommen, und danach 45% weniger noch rund 47’000, bei genau gleich vielen Fixkosten. Gute Nacht und viel Glück. Deswegen immer den Vorsorgeausweis und das PK-Reglement studieren. Falls der AN jedoch nur gem. BVG versichert ist. Viel Erfolg beim Decken der Lücke der nächsten, dümmsten falls Jahrzehnten aus eigenen Ersparnissen, welche man Jahre lang angespart hat, genau für den Moment der möglichen Erwerbsunfähigkeit, oder?
Je nach Situation musst du deswegen deine Depots räumen sofern du welche Hast, zweck Liquiditätsengpässen etc.
Des Weiteren wird frühestens in der Praxis nach 2 Jahren eine IV-Rente + BVG Rente zugesprochen. Falls dein Arbeitgeber kein KTG (Krankentaggeld) versichert hat, kannst dich sowieso gleich beim Soz. anmelden. Ausser du hast ein Paar Mio. auf der Seite. Rumliegen. Wie sagt man so schön, 3-6 Monatslöhne als Reserve halten? Wir reden hierbei von 24 Monate ohne Einkommen. Wesentlich mehr als 3-6 Monate.
Bei Hausfrauen ist dies noch viel fataler, da sie i.d.r weder BVG noch UVG unterstellt sind, geschwiege von Taggeldleistungen im kurzfristigen Bereich. Das ist die Realität da draussen und nicht was du dir vorstellst. Informiere dich wie es im falle einer Erwerbsunfähigkeit ohne Taggelder und Rentenleistungen im kurzfristigen Bereich ( bis 2 Jahre) und im langfristigen Bereich, (bis zur Pension aussieht).
Wie erwähnt kann dies mittels einer reinen Risikolebensversicherung, welche für das Risiko der Langzeit-Invalidität abgeschlossen wird vorgebeugt werden. Ob man dafür Prämien zahlen will oder nicht ist jedem selbst überlasen. Jedenfalls gehört es aufgezeigt in der Vorsorgeanalyse und nicht klein geredet wie du in deinem ersten Absatz schön demonstriert hast. Auf den Rest des Absatzes nehme ich kein Bezug, da es mehr eine Meinung von dir ist, als es der Realität entspricht. Zudem müsste ich ansonsten das Bedarfsdeckungsverfahren erläutern. Beim Punkt mit der Krankenkasse stimmte ich dir jedoch zu.
Was jedoch wieder komplett falsch ist das mit einer 3a Versicherungslösung zu vergleichen.
Die private und berufliche Vorsorge funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.
Des Weitern musst du dich Entscheiden ob du kapitalbindende Lebensversicherungen oder reine Risikolebensversicherungen thematisierst. dies nicht nicht ersichtlich aus deiner Antwort.
Dann geht es weiter zu deinen erwähnten Kosten.
Dem kann ich mehr oder weniger zustimmen ausser zu dem Aufgabeaufschlag, wo du den gesehen hast im Gefäss der gebunden Vorsorge würde mich interessieren.
Dass die versicherte Leistung etwas kostet, ist jedem bewusst. Werden SÄMTLICHE Kosten, wie ich zuvor schon erwähnt habe transparent aufgezeigt, kann man darüber ein klares Urteil fällen. Da es keine „versteckten Kosten“ mehr gibt. In meiner Antwort habe ich ausschliesslich auf ETF’s / Indexfonds ausgewiesen, vielen Dank, dass du diese unbeachtet lässt und Bezug auf aktive verwaltete Anlagen nimmst.
Der nächste Punkt habe ich bereits als erstes versucht zu erklären, auch hier ziehst du meine Aussagen wieder ins lächerliche, ohne fachliche Begründung bzw. entkräften meiner Aussage.
Dass wir eines der besten Sozialsystem der Welt haben ist richtig, nur reichen die Leisten weder im Alter noch bei Erwerbsunfähigkeit aus, oder wieso machen wohl Parteien Druck, dass der Schweizer die Vorsorge in die eigenen Hände nehmen soll. Falls du mal ein paar Vorsorgeanalysen gerechnet hast, wirst du merken, dass unser „super System“ bei weiten nicht ausreicht. Informiere dich bitte etwas, bevor du mit solchen Thesen kommst. Dies kann dir sogar jeder
"gestern Automechaniker, heute Finanzberater kurzerhand Daumen x Pi aufzeigen, was du ungefähr an Einkommen zu erwartet hast, falls solch ein Szenario eintritt, dass der Heini dies macht, um dir eine 3a Versicherungslösung zu verkaufen ist mir schon klar, und finde ich genau so daneben bzw. definitiv nicht richtig und auch nicht im Interessen des Kunden. Dies wäre aber einen eigenen Thread wert.
Zu deinem Herz-Schmerz Punkt komme ich jetzt dazu.
Dem kann ich ohne wenn und aber zustimmen, je nach Ideologie des Beraters. Verkaufen wollen einem alle etwas. Jedoch bin bei der Überzeugung, dass mögliche, auch unschöne Szenarien, welche einem betreffen könnten den Leuten aufgezeigt werden müssen, nach dem Motto, was wäre wenn. Wie sie mit der Information umgehen ist ihnen selbst überlassen, ansonsten wirst du als Berater an den Pranger gestellt, „wieso hast du mir das nicht gesagt etc.“ Das wiederum wäre auch nicht korrekt.
Wie man solche Gespräche führt , ist natürlich je nach Verkaufsabsichten unterschiedlich bzw. haben diese mit den möglichen Einnahmequellen zu tun. Deswegen sollten auch hier Berater auf Stundenhonorar bevorzugt werden.
Bei dem nächsten Punkt verwechselt du wieder kapitalbindende Lebensversicherungen mit Risikolebensversicherungen. ich erkläre es gerne noch einmal, sodass keine Missverständnisse entstehen.
Die Risikolebensversicherung kann dein Einkommen auf 90% aufstocken, und funktioniert OHNE Sparteil, da Risiko.
Das mit dem 1/3 bezog sich auf eine kapitalbindende Versicherungslösung, welche die Kostenstruktur offen legt und mittels ETF/Indexfonds investiert. Diese bringt dir mit „läppischen“ 200.- pro Monate auf 30 Jahre mit der durchschnittlichen nominalen SPI Rendite von 7,8% p.a. der letzten 100 Jahren ein Endwert von etwas mehr als 250’000.- Falls eine 1/4 Mio. Bloss ein Tropfen auf dem heissen Stein für dich sind, bist du ja gut situiert. Für sehr viele ist dies Schweine viel Geld und um einiges mehr als „ein Tropfen auf dem heissen Stein“ Um es nochmals zu erwähnen, hierbei bezog ich mich auf eine kapitalbindende Lebensversicherung.
Und nun geht es zu dem Konkubinats Beispiel
Hierbei bezog ich mich auf eine reine Risikolebensversicherung, jedoch in diesem Fall nicht für Erwerbsunfähigkeit sondern für den Todesfall, dies hätte ich etwas präziser erwähnen müssen.
Nie habe ich etwas von einer Person, welche reich ist und die andere welche zuhause rumsitzt gesagt.
Es ging hierbei um ein Beispiel beim Ableben, falls Verpflichtungen bestehen. Dies können sein, die Hypothek auf die neue Tragbarkeit zu amortisieren, die Ausbildung der möglichen Kinder zu finanzieren etc. pp. Da man als Konkubine in der Schweiz weder Pflichtteils- noch gesetzlich erbberechtigt ist. Dementsprechend gibt es beim Ableben des Konkubinats Partner 0 Nada nix niente. Sofern kein Testament mit frei verfügbarer Quote besteht. Das. sog. direkte Begünstigungsprivileg bei kapitalbindenden Lebensversicherungen, gibt dir die Möglichkeit unter berücksichtig des Pflichtteils, deine Konkubine in der freien Vorsorge voll und in der gebundenen Vorsorge nach 5 Jahren zu begünstigen im Gegensatz zu den Sparguthaben. welche alle im Nachlass enden. Dies wollte ich hierbei andeuten und nicht mehr. Mehr Infos findest du im Bezug auf das Erbrecht im ZGB Art. 457 bis 466 und Art. 471.
Bei dem Punkt mit der Indirekten Amortisation dichtest du dir wieder alles mögliche Zusammen, was ich nie erwähnt habe. Zuvor stimmte ich dir mit dem, dass man nicht auf biegen und brechen samt leeren der Vorsorgegelder ein Eigenheim kaufen soll durchaus zu. Dies ist aus finanzieller Sicht fatal.
Und nun zum eigentlichen, was ich erwähnt habe. Dies bezog sich auf die Indirekte Amortisation auch hier wider, nicht mehr und nicht weniger. Sodass die Tilgung auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit gewährleistet ist, P.S Banken sehen solche Vorkehrungen sehr gerne und berücksichtigen diese unter anderen bei der Vergabe des Zinssatzes oder schreiben diese sogar vor, da sie ohne die Sicherheit nicht finanzieren würden. Es ist so ziemlich alles anders in der Praxis, als das was du hier in deinem Roman beschrieben hast.
Beim letzten Punkt, bei dem weiss ich nicht von welchen Versicherungslösungen du sprichst.
Ich gebe dir einen gut gemeinten Rat mit, da du ja Admin bist in diesem Forum, das Alphamännchen sozusagen, informiere dich tiefgehend über diese Themen, wenn du in einer Diskussion über sowas debattieren willst, ansonsten sag einfach „meiner Meinung ist…“ und erfinde nicht X Szenarios, welche in der Praxis da draussen ganz anders aussehen.
Das Forum soll den Leuten helfen, welche sich selber eine Meinung bilden möchte, da bringt es nix aus persönlichen Beweggründen/ schlechten Erfahrungen einen Standpunkt dermassen zu verteidigen, welcher nicht mit Expertise und dergleichen belegt werden kann.
Ich hoffe, dass ich mein Standpunkt klar vertreten konnte, nämlich die beste Lösung für die jeweilige Person zu der jetzigen und auch für die kommenden Lebenssituation umzusetzen, ohne Interessenskonflikte oder sonstiges. Dabei wird nichts bevorzugt behandelt. Ich schlafe gerne ruhig in der Nacht. Dies geht jedoch nicht, sollte man die Leute über den Tisch ziehen, welche zu einem kommen weil sie Hilfe/Aufklärung in div. Themen benötigen.
Dies einfach nur als mögliche Vor-Rechtfertigung, falls jmd. meine er müsse mir persönlich kommen.
Am Ende des Tages, früher oder später besucht einem das Karma.
Eine schönes Wochenende wünsche ich hiermit.