Säule 3a Versicherung: Was steckt drin?

Guten Morgen

Ein Kollege hat eine Säule 3a bei der Versicherung abgeschlossen.

Er weiss nicht wirklich, welche Leistungen die Versicherung beinhaltet bzw. tut sich schwer, die Police zu verstehen - ich ebenfalls. Ich möchte ihm gerne aufzeigen, was die Police beinhaltet, damit er entscheiden kann, ob er die Police behalten oder künden soll. Ich weiss, dass ihr hier kein Fan von solchen Versicherungen seid, genau deshalb dachte ich, ihr könnt mir sicher gut helfen zu verstehen, was da an Leistung drin ist. Es geht also in erster Linie um Verständnis, damit eine Entscheidung ohne Versicherungsberater getroffen werden kann. Am Ende könnt ihr oder ich keine Entscheidung abnehmen, möchte ihm aber aufzeigen, was das bedeutet.

Er bezahlt Monatlich CHF 200, also CHF 2400 pro Jahr.

Abgeschlossen vor weniger als 12 Monaten.

Dachte, ich erkläre, wie ich das verstehe und ihr korrigiert mich :slight_smile:

Erste Seite

Zweite Seite

Dritte Seite

Von oben nach unten:


Mein Verständnis: Bei Pensionierung im Jahr 2065 erhält der Versicherte das Guthaben, welches bis dahin in der Säule 3a liegt bzw. dann realisiert wurde. Also so ungefähr:

(CHF 180.50) x 12 Monate x Anzahl Jahre x Rendite = Betrag X

Für mich unklar:

  • Im Todesfall wird der Betrag ausbezahlt + 1 %, aber auch nicht mehr? Hier verstehe ich den Sinn nicht ganz verglichen zu einer Banklösung. Das Säule 3a Guthaben bei einer Bank würde ja ebenfalls vererbt werden. Der einzige Vorteil scheint zu sein, dass die Versicherung schneller sei, da dies nicht in der Erbmasse sei.

Der Kollege hat keine Frau/Kinder.


Mein Verständnis: Bei IV muss der Versicherte die Prämie von CHF 200 nach einer Wartefrist von 12 Monaten nicht mehr bezahlen.

Für mich unklar:

  • Heisst eine Prämienbefreiung auch, dass die CHF 180.50 weiterhin pro Monat angelegt werden, die Kosten jedoch von der Versicherung übernommen werden? Weshalb ist das relevant, erhält man ab Pensionierung weniger IV-Rente aus 1. und 2. Säule?

Gebühren.

11.40 x 12 Monate x 40 Jahre = 5’472


30 % werden nicht investiert und sind deshalb „Garantiert“, 70 % werden in CH0484059214 investiert. Gemäss finanzen.net hat der Fonds eine Verwaltungsgebühr von 1,6 % und einen Ausgabeaufschlag von 3 %. In anderen Worten: 1,6 % gehen jährlich und 3 % am Ende verloren.

Für mich unklar:

  • Geld, das herumliegt, geht logischerweise nicht verloren, abgesehen der 2 % Inflation - was schon schlimm genug ist. Was ist mit Garantie auf die 30 % gemeint? Man könnte ja auch 30 % bei einer Bank liegen haben, und dasselbe erreichen. Oder übersehe ich was?

Für mich unklar:

  • CH0484059214 hat gemäss finanzen.net einen TER von 1,6 %. Kommen die 0,5 % nochmals On Top, oder sind es doch 0,5 % statt 1,6 %?

Zusammengefasst:

  • Vorteil: Versicherung investiert die CHF 180, wenn man selbst nicht mehr kann
  • Nachteil: Hohe Kosten im Sinne von Gebühren

Verstehe ich das richtig?

Danke :wave: :slight_smile:

Was mir noch als Nachteil in den Sinn kommt:

Der Topf wird bis zur Pensionierung dann doch eine gewisse Summe haben, kann aber nur insgesamt ausbezahlt werden, da nur ein Konto existiert statt den häufig empfohlenen fünf.

Hallo Markus,

Sei erstmal gelobt, dass Du offenbar gut informiert bist. Du hast die Lage richtig eingeschätzt.
Zunächst mal: Ohne Frau und Kinder macht eine Lebensversicherung wenig Sinn. Eine LV soll nunmal die Hinterbliebenen finanziell absichern.
Es gibt 2 Absicherungen:

  • Todesfall
    Hier kannst du das Geld früher bekommen als im Alter. Eine Wette auf dein Leben.
  • EU / Krankheit
    Es ist grundsätzlich richtig, dass die Mobiliar dann die Prämien übernimmt und den Vertrag weiter bespart. Wird schonmal als „Airbag“ genannt. Dies ist nicht nur eine Absicherung des Versicherungsnehmers, sondern auch der Mobiliar selbst, denn so wird weiter in das (schlechte) Produkt investiert. Sie bekommen über den Fonds jährlich Gebühren. Und hier bezahlt also der Kunde wiederum die Absicherung des Versicherers.
    Das mit der Wartezeit ist auch üblich. Eine KKV kann das gut überbrücken, da die bis zu 2 Jahren geht.
    Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass es um eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung geht. Das ist keine BU. Wenn beim Versicherten alles kaputt ist, außer die Zunge, dann kann er auf einem Job bei der Post als Briefmarkenbenetzer verwiesen werden, ohne das der Versicherungsfall ausgelöst wird. Ich übertreibe hier natürlich schon ein wenig. Aber man muss sich auf Diskussionen im Gesundheitsfall gefasst machen.
    Bei der Verzinsung der Überschussbeteiliungen: DIe paar wenigen Kröten, die da aufkommen, werden natürlich mies verzinst:

Der Überschussbeteilungssatz entspricht dem Satz der Erträge aus den Anlagen der Versicherungen der privaten Vorsorge der Mobiliar…

Den kennt man nicht, man kann aber davon ausgehen, dass der niedrig ist, dann werden noch 1%-Punkt abgezogen, wenn es keinen floor gibt ist der dann negativ. Ansonsten sicherlich irgendwo bei 0.

Also: Im Fondsteil will Mobiliar 1,6% Rendite (Fonds) und 0,5% („Kostendeckung“) oder mehr von dir,
Von Sparanteil 1% (wird eh wenig sein)
Das Risiko , dass du im Erwerbsunfähigkeits-/Krankheitsfall nicht mehr weiter in die Mobiliar investieren kannst, sollst du die Versicherung absichern. (8,10)
Und die Verwaltungskosten für den Vertrag zahlst du monatlich auch nochmal 11,40.

Also ich finde, es ist ein gutes Produkt.
Aber nur für die Mobiliar.

Ja gut das gilt ja grundsätzich für alle Versicherungen. Jede Versicherung ist für den Versicherungsnehmer praktisch immer ein Verlustgeschäft und für die Versicherung ein Gewinn, das liegt in der Natur der Sache. Wenn Versicherungen für den Versicherungsnehmer attraktiv wären, dann würde es sie nicht geben. Das ist im Prinzip wie bei den Konsumkrediten, das lohnt sich auch nur für die Banken und werden von niemandem in Anspruch genommen der das Geld auch so aufgringt.

Klar man kann mega Pech haben und dann holt man aus einer Versicherung mehr rein aus man ausgibt, aber das sind absolute Ausnahmen und dann hat man insgesamt wohl aus all unseren Versicherungen aufs ganze Leben verteilt sind sie insgesammt dennoch immer ein Verlustgeschäft. Meistens kommt dann ein Beispiel ja mir wurde mal einen Laptop geklaut und dann hat mir die Versicherung 2000 CHF erstattet ohne zu fragen. Ja klar, aber du hast ja vorher auch Unsummen für diesen Zusatz ausgegeben und wenn du das nicht gemacht hättest, hättest du dir mit dem gesparten Geld wohl 5 Laptops kaufen können. Aber vielen denken halt nur kurzfristig oder verstehen das Prinzip von Versicherungen nicht.

Daher sollte man generell Versicherungen, jetzt nicht nur in dem Bereich sondern generell, nur dann abschliessen wenn man sie absolut unbedingt benötigt und ansonsten im Eintretungsfall die Rechnung nicht bezahlen könnte. z.B. bei den meisten Leuten machen eine Krankenkasse sind, weil die wenigsten wohl eine Operation die 200’000 CHF kostet selbst bezahlen könnten. Für Multi-Millionäre und Milliardere wäre wohl selbst die KK überflüssig und die wenigsten würde wohl eine haben wenn sie nicht obligatorisch wäre.

Daher, Versicherungen generell wirklich nur dann abschliessen wenn es absolut lebensnotwendig ist und es absolut gar nicht anders geht. Denn man verliert praktisch auf sicher so oder so damit.

Ja, das ist schon ironisch. Die Reichen können es sich gut leisten, sich nicht versichern zu müssen, und alimentieren keine Versicherungsindustrie, die sie ärmer machen würden.
Was passiert eigentlich mit der 3a-Lebensversicherung, wenn man mal kein 3a besparen darf? Sabatical zum Beispiel? Wird sie dann beitragsfrei gestellt? Strafen?

Du hast in der Regel vier bzw. fünf Möglichkeiten, wenn du mal kein AHV-pflichtiges Einkommen hast.

  1. Eine Reduzierung der Beiträge, wenn eine Beitragspause oder eine Beitragsfreistellung gemäss der Vertragsbedingungen noch nicht möglich ist.
  2. Eine Beitragspause, über den benötigten Zeitraum.
  3. Eine Beitragsfreistellung, wobei eine Reaktivierung zumeist nur in einem gewissen Zeitfenster möglich ist. Meistens geht damit auch eine Reduzierung oder der Verlust von Zusatzleistungen, wie einer EU-Rente einher.
    Bei manchen Policen wird eine Beitragsfreistellung in den ersten 3 bis 5 Jahren einer Kündigung gleichgesetzt und eine Strafe in Höhe von X-Prozent der gezahlten Beiträge wird fällig. Also ein finanzieller Verlust für den Kunden. Definitiv zu Beginn der Police nicht zu empfehlen.
  4. Weiter wie gewohnt einzahlen. Du darfst die Beiträge dann nur nicht bei der Steuererklärung angeben. Das ist erlaubt. Deine Wohngemeinde ist meistens eh nicht scharf darauf, dir Steuern zu erlassen.
    Es gibt bspw. LV-Policen, die verfügen über ein Depot, auf das man im Voraus bereits zukünftige Beiträge einzahlt. Von diesem Depot werden die Beiträge entnommen und investiert, sobald die entsprechende Fälligkeit eingetreten ist. Zahlst du also bspw. zwei Jahresbeiträge im Voraus auf das Depot, so verwendet die Versicherung dieses Geld, sobald fällig - unabhängig ob du in dem Moment über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügst.
  5. (Nur der Vollständigkeit halber) Kündigen.

Wie AlephOne schon schreibt, sind praktische alle (Lebens-)Versicherungen ein Verlustgeschäft für den Kunden. In der Regel rentiert sich eine Police ab der Hälfte der Laufzeit. Dann ist, bei konstant eingehaltener Renditeerwartung, der Break-Even-Punkt erreicht und die Police macht Plus. Dann bleibt aber nur noch die andere Hälfte der Laufzeit, um wirklich Plus zu machen. Das Geld hätte man dann auch in einer anderen Form investieren und mehr draus machen können.
Einfach gesagt, Absicherung und Investieren gehören nicht zusammen in eine Police. Risiko-LV und/oder Risiko-EU separat abschliessen und das Investment woanders platzieren.

Danke ChrisConfederia für die info.
Man kann also auch ohne AHV-Lohn in die 3a einzahlen, nur nicht mehr für das jeweilige Jahr von der Steuer abziehen.

Ich würde mal sagen das stimmt nicht.

Um in die 3. Säule einzahlen zu dürfen ist zwingend ein AHV-pflichtiges Einkommen erforderlich, ansonsten darf man nicht in die Säule 3a einzahlen.

Siehe z.B.:

Die Säule 3a steht Personen offen, die einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und deren Einkommen AHV-pflichtig ist.

Das wird auch auf mehreren Seiten so beschrieben wie zum Beispiel hier:

Theoretisch könnte das ja sogar als Steuerhinterziehung gewertet werden da ja das Vermögen in der Säule 3a nicht der Vermögenssteuer unterliegt. Finanziell würde es sich aber wohl so oder so nicht lohnen da ja am Schluss eine Kapitalbezugssteuer fällig wird.

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Ok gut. Dann ist das mit der Prämienpflicht ja so eine Sache. Wer schliesst denn sowas ab, wenn jemand nicht weiß, nicht durchgehend ein AHV-pflichtiges Einkommen zu haben?

Was ich bei der Prämienbefreiung nicht verstehe:

Die Versicherung zahlt also weiter in die Lösung ein, falls der Versicherte (Teil-)arbeitsunfähig ist. So kann der Versicherte sparen/anlegen, obwohl er es selbst nicht mehr könnte, da aus der ersten und zweiten Säule dafür zu wenig Rente übrig ist. Aber ist das in der Praxis wirklich notwendig? Im Prinzip hast du dann ja das Leben lang (bzw. seitdem du IV bist) mit einer Rente aus der 1. und 2. Säule verbracht und hast damit auskommen müssen. Der Bedarf, ab 65 dann plötzlich mehr Rente zu benötigen als davor, sehe ich nicht wirklich. Oder entsteht ab 65 eine Lücke verglichen zu den IV-Leistungen aus 1. & 2. Säule vor 65? Oder anders gefragt: Wird die IV Rente aus 1. & 2. Säule ab Pensionsalter reduziert? Man hätte dann ja mit dieser Lösung ab 65 mehr Geld, welches man die letzten 20 IV-Jahre auch nicht hatte, und deshalb vermutlich auch nicht benötigt - oder zumindest nicht darauf angewiesen ist.

Habe mal versucht, mir das vor Augen zu führen und habe dafür die Annahme getroffen, dass pro Jahr ein Börsengewinn von 5 % möglich ist. Möglicherweise würdet ihr das höher schätzen, aber es ist einfach mal irgendeine Annahme, um rechnen zu können. Würde man, wie im Vertrag vorgesehen, CHF 180 / Monat einzahlen, käme man mit 5 % auf einen Endbetrag von CHF 266’907 (der einfachshalber mit 100% Investieren gerechnet). Nun sind da aber die Gebühren:

  • Würde man Viac nehmen, hätte man 0.41 % Gebühren, Endbetrag: CHF 241’212
  • Würde man Mobiliar nehmen, hätte man 2.1 % Gebühren, Endbetrag: CHF 161’340
5 % ohne Gebühren

5 % abzüglich 0.41 % Gebühren

5 % abzüglich 2.1 % Gebühren

In anderen Worten: Bei der Mobiliar verliert man verglichen mit Viac mind. CHF 79’872.

Und dann sind wir noch nicht fertig, weil es kommt noch der Ausgabeaufschlag von 3 %. Sprich: Von den CHF 161’340 bei der Mobiliar werden bei Auszahlung 3 % abgezogen, dann sind wir bei CHF 156’500. Und bei Viac würde man mehr Investieren, da die CHF 11.40 monatlichen Vertragskosten nicht wären. Ich hoffe, ich habe keinen Denkfehler gamacht.

Aber das ist schon krass.

Im Beispiel der erwähnten Mobiliar-Police zahlt Mobiliar für den Versicherten bei Invalidität in die Säule ein. Zumindest verstehe ich es so. Nun entnehme ich diesem Thread, dass das gar nicht mehr geht, da ja der Versicherte unter Umständen die Säule 3a von Gesetzeswegen nicht mehr besparen darf. Ich finde die AGB leider nirgends auf der Mobiliar-Website und habe keine Fotos von den AGB, aber möglicherweise werden dann die zukünftigen Sparbeträge einfach in eine Säule 3b statt 3a eingezahlt? Das würde dann ja weiterhin gehen.

Ich bin kein Jurist aber ich gehe davon aus dass das rechtlich schon Wasserdicht geregelt ist.

Zum Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass die Guthaben bei 3a Verträgen bei Versicherungen gar nicht wirklich Guthaben sind, sondern der Kunde bezahlt im Prinzip einfach nur Versicherungsprämien jeden Monat. Solange die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind wird ihm erlaubt die entsprechenden 3a Abzüge zu machen, dafür hat die Versicherung Auflagen wie sie mit den Geldern umgehen muss und wann sie es auszahlen darf etc.

Insofern gehe ich davon aus das der Kunde bei 3a Versicherungen einfach Versicherungsprämien zahlt aber gar nicht wirklich ein eigenes 3a Guthaben hat in dem Sinne. Die Versicherung ist dann einfach vertraglich verpflichtet unter gewissen Umständen dem Kunden gewisse Beträge zu zahlen führt diese Guthaben wohl unter „Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen“.

Somit ist es wohl im Falle einer Versicherung auch nicht problematisch wenn die Beiträge weiterbezahlt werden dann erlöschen im Prinzip einfach gewisse Steuerprivilegien und der Vertrag wird im Prinzip wie eine reguläre Versicherung behandelt. Keine Ahnung, aber irgend ein Hintertürchen werden sie da wohl schon haben das alles legal ist. Natürlich immer zugunsten und zum Vorteil der Versicherung.

Interessant wäre dann was passieren würde wenn die Versicherung bankrott geht. Werden dann die Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen einfach abgeschrieben in der Konkursmasse und die einbezahlten Beträge sind dann weg?

Wie auch immer, es ist so oder so kein guter Deal.

Das habe ich jetzt nicht nachgerechnet, klingt aber plausibel.
Die Kapitalbezugssteuer fällt bei der Mobiliarlösung natürlich etwas geringer aus, weil man nunmal deutlich weniger am Ende hat. Das macht den Braten aber nicht fett.
Vergiss aber auch nicht, dass die Viac-Lösung keinen Versicherungsschutz hat. Denn kann man aber auch für wenig Geld separat abschließen und beenden, wann man will.

Also vom deutschen Recht weiß ich, dass die Versicherten dann zur Sanierung der Versicherung herangezogen werden können. Da fragt man sich, wer denn hier wen absichert Oo

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@markus654 @Benutzername

Im Zusammenhang mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung im Rahmen der 3a wurde vorrangig eine beitragspflichtige Police abgeschlossen. Um diese Police abschliessen zu können, müssen die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Da sich während der Laufzeit die Umstände ändern, kann es zu einem späteren Zeitpunkt sein, dass die zum Abschluss der Police erforderlichen Bedingungen nicht mehr vorhanden sind (bspw. kein AHV-pflichtiges Einkommen mehr, oder Umzug ins Ausland).
Wie oben erwähnt, handelt es sich vorrangig um eine Versicherung. Diese kann ich auch ohne AHV-pflichtiges Einkommen und ohne CH-Wohnsitz fortführen. Der 3a-Abzug ist somit ein Zusatz, der aber nicht für die Fortführung elementar ist.
Bei einer Banklösung mag das anders aussehen.
Sagen wir es andersherum. Versuche mal deine 3a-Prämien bei der Steuererklärung einzureichen, wenn du kein AHV-pflichtiges Einkommen (mehr) hast. Das Steueramt wird dich darauf hinweisen, dass diese Prämien nicht abzugsfähig sind. Du wirst dann aufgefordert, dir diese Beiträge wieder auszahlen zu lassen. Das Amt sendet dir ein passendes Schreiben dafür mit. Die Versicherung wird dem nachkommen. Nächstes Jahr dann das gleiche Spiel. Das Amt kann dich nicht zwingen die Police zu beenden, nur eine Rückzahlung der Prämien veranlassen. So zahlt man fortlaufend Abschluss- und Risikokosten, ohne dabei wirklich zu sparen bzw. zu investieren. Die Prämie nicht vom steuerbaren Einkommen abzuziehen, ist erlaubt. Es ist ein Kann kein Muss.

Interessant ist an der Stelle die rechtliche Lage in Liechtenstein. Über eine Schweizer LV-Police in FL dürfen bspw. sogar Grenzgänger aus FR eine 3a und Grenzgänger aus IT eine 3b abschliessen. Bei späterem AG-Wechsel aus der Schweiz weg, dürfen auch diese Policen weitergeführt werden. Sie sind nur nicht mehr abzugsfähig.

Die EU-Prämienbefreiung sichert das Fortbestehen deiner Police im EU-Fall ab. Ein Teil deiner bis zum Leistungsfall gezahlten Prämie wird als Risikoprämie für eben diesen Versicherungsschutz verwendet. Die Absicherung endet mit dem Erreichen des AHV-Rentenalters respektive mit dem Ende der Police. Danach kann man technisch gesehen nicht mehr EU werden.
Wenn ich deine Frage richtig verstehe, gehst du davon aus, bereits EU zu sein. In dem Fall würde die Versicherung keinen EU-Schutz bei Antragsstellung akzeptieren. Du könntest dann wahrscheinlich nur den Todesfallschutz abschließen.

Grundsätzlich richtige Rechnung. On top kommen die Abschluss- und Verwaltungskosten und die Risikokosten gemäss Absicherungshöhe. Zumeist werden die ersten beiden Kostenpunkte in den ersten 3 bis 5 Jahren über deine Prämie amortisiert. Von den 180 CHF aus deinem Beispiel würden auf 40 Jahre Laufzeit je nach Produkt und Rechenbasis (hier bspw. 5% Abschlusskosten) rund 60 CHF pro Monat für die ersten 5 Jahre in Abzug gebracht werden. Meistens wird die Bewertungssumme einer LV-Police auf 35 Jahre maximiert. Bedeutet 180 CHF × 12 Monate × 35 Jahre = 75.600 CHF, davon 5% = 3.780 CHF, auf 60 Monate = 63 CHF pro Monat. Weitere Kostenpunkte würden ähnlich berechnet werden, der Einfachheit halber lasse ich die weg.
Gerade deshalb dauert es so lange, bis man beim Break-Even-Punkt angelangt ist.

Im Konkursfall bildet dein Policenguthaben, sofern in Fonds angelegt, eine ‚Sondermasse‘ die nicht zur Schuldbegleichung verwendet werden darf. Dein Guthaben und deine Police könnten auf einen anderen Versicherer übertragen werden oder mit aktuellem Stand ausgezahlt werden (Art. 55.1 VAG)

Zur Grundsatzfrage für wen solche Versicherungslösungrn sinnvoll sind:

Das klassische Szenario:
Du hast ein Haus oder eine Firma, für welche/s Du dich und dein Familie (Partner, Kinder, Verwandte) solidarisch verschuldet hast. Es existieren Pflichttermine für die Schuldentilgung bzw. Amortisation bei Immobilien. Die Tragbarkeit der Schulden ist von deinem Einkommen abhängig. Fällt dieses aus, ist die Existenz der restlichen Betroffenen gefährdet. Dies willst Du absichern, falls Dir gesundheitlich oder gar durch den Tod, das Einkommen wegfällt.
In diesem Fall greift die Lebensversicherung entweder durch das Todesfallkapital oder die Einlagensicherung, damit die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zur Fälligkeit erbracht werden können, sodass die Solidarschuldner möglichst nicht nennenswert belastet werden und das zurückbleibende Geschäft oder das Haus verkaufen müssen und ihnen die Existenzgrundlage durch deinen Ausfall entrissen wird.

Das ist aus meiner Sicht beinahe das einzigste Szenario, für welches ein solches Produkt - wenn es seriös durchgerechnet ist - Sinn machen kann. Die Versicherung inklusive Sparkapital wird dann bei der Bank in aller Regel zu Gunsten der Bank (bzw. des Schuldengebers) verpfändet und bleibt da bis zur Fälligkeit.

Diese Lösung ist zwar relativ teuer aber umfassend und aus einer Hand und gegenüber einem Geldgeber relativ einfach händelbar sowie die Prämien gesamthaft berechenbar für den Versicherungsnehmer.

Für eine Einzelperson die nichts massgeblich abzusichern hat ausser den Erwebsausfall, ist diese Lösung meiner Meinung nach Mumpitz, zumal bei vorzeitiger Auflösung horrende Penaltygebühren anfallen, da es sich um einen Vertragsbruch vor dem odentlichen Pensionsalter handelt. Im Gegenzug verpflichtet man sich ein Leben lang zu zahlen und ist daran gebunden und erhält nach allen Abzügen einen Bruchteil der möglichen Ersparnisse gegenüber einer simplen 3a Säule oder gar eines 3a Fonds. Wenn ich sehe was meine 3a Fonds abwerfen und das mit Zinseszins hochrechne auf meine Pension, dann stünde ich im Erlebensfall ohne die Versicherungsleistung beansprucht zu haben, auf einem Mehrfachen dessen was ich aus einer Kombi 3a Versicherung erhalten würde. Währenddessen ist eine blanko Lebensversicherung sofern notwendig, preislich ein Taschengeld.

Gruss,
Oli

Ja, das war der typische Fall. Der Familienvater als alleiniger Broterwerber konnte über eine Lebensversicherung eine Wette gegen sich selbst (gegen sein Leben) abschließen und somit Familie wenigstens finanziell absichern.
Und eine (verpfändete) LV reduziert die Risikokosten der Bank die dann hoffentlich die Zinsen der Hypothek etwas günstiger gestalten kann.
LVs sind aber für Vermögensaufbau total ungeeignet.

Darum gehören die auch zu den Versicherungslösungen und nicht zu den primären Anlagelösungen. Leider hören viele nur „Versicherung“ und „sparen“,
missverstehen aber den eigentlich gutgemeinten Zweck. Und die Versicherungen machen daraus ein riesen Geschäft egal wie man es dreht.

Gruss,
Oli