Pensionskasse für kleines Einkommen

Nebst sinkendem Umwandlungssatz und Umverteilung ist der einzige Vorteil einer der obligatorischen PK für Wenigverdiener die Ausschöpfung vom 3A max. Betrag.
Gerne würde ich alles in einen ETF stecken und gegebenen Falls selber eine Versicherungslösung privat abschliessen. Anyway…
DATEN:
Sparbeitrag Jahr CHF 355.20
Risikobeitrag Jahr CHF 120.-
Kostenbeitrag Jahr CHF 616.80

Man sieht, statt aufs Alter hin Geld zu sparen verringert sich mein Alterskapital jährlich durch die horrenden Verwaltungskosten der PK.

Kennt jemand einen Ausweg?? Vernünftige PK?
Gruss Reto

Ich bin mir nicht ganz sicher worum es dir geht. Kannst du persönlich die PK denn wechseln? Weil ja, ich könnte es nicht innerhalb meines Betriebes.
Also fragst du wirklich grundsätzlich nach der PK mit den besten Konditionen so ganz generell, oder möchtest du eigentlich eine 3a-Empfehlung?
Und bis zu wie viel Bruttoeinkommen pro Jahr definierst du Wenigverdiener?

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Ja bin bald wieder PK Pflichtig mit rund CHF 23000.- Jahreslohn.
Wenn ichs richtig verstanden habe kann ich zwischen einigen PKs wählen,(da ich einziger Angestellter bin) dies werde ich morgen nochmals klären. Aber wie oben beschrieben frisst mir die PK meine Altersvorsorge auf…Somit suche ich eine PK mit humanen Verwaltungskosten…

Ich hab mal dieses Dokument gefunden, dass einen Überblick über einige PKs verschafft: Link

Vielleicht gibt es irgendwelche Berater / Experten, die sich auf PKs spezialiseren. Das ist schon ein wichtiges Thema und diese verfügen möglicherweise über die nötige Übersicht, Erfahrung und Bedürfnisabklärung.

Es ist natürlich wichtig, die Kosten möglichst tief zu halten. Allerdings sind auch die Anlagepolitik, Umwandlungssatz, Zustand der PK allgemein etc. wichtig. Wenn eine PK zwar tiefe Kosten hat, aber das verfügbare Geld nicht gut investieren kann, bringt es schlussendlich auch nicht viel.

@nester22 danke für den Zeitungsartikel, super!

@retohediger wenn du die PK auswählen kannst, und dein Arbeitgeber sofort für dich wechselt, ist das natürlich insofern ein Vorteil dass du dir wirklich raussuchen kannst, was deiner Vorstellung am besten entspricht.
Bist du branchenspezifisch trotzdem an gewisse Kassen gebunden, oder bist du wirklich komplett frei? Das nimmt mich einfach wunder.
Und darfst du nennen, bei wem du bisher bist?

Wenn du bisher einen schlechten Deal hast, wird es höchste Zeit zu wechseln.

Also ich meine die PK ist ja nicht so entscheidend sondern das Modell das du dort hast.
Ich habe meine PK (eigene GmbH) bei der Futura und bin dort zu frieden.

Aber wie gesagt das Modell macht es aus. Wie viel Versicherung darf es den sein?

  • %satz für Wittwenrente
  • %satz für Kinderrente
  • %satz für Invalidität, etc.
  • Ab welchem Betrag soll PK geschuldet sein? Mit Koordinationsabzug oder nicht.
  • %satz welcher gespart werden soll

Verwaltungsgebühr ist immer bei ca. 150.00 CHF pro Jahr, diese bezahlt aber immer der AG.

Die Beitragssummen oben ersichtlich sind von PAX.

PK bei einer Versicherung ist meist ein schlechter Deal.
Die packen berufsbedingt massiv viel Versicherungsleistung in die PK rein und der Sparteil wird dann halt sehr klein. Auch waren die Verwaltungskosten bei meinen Vergleichen bei den Versicherungen (bei allen getesteten) immer massiv höher als bei reinen Pensionskassen. :frowning:

Ein Arbeitgeber, welcher eine Versicherung als PK wähl macht dies nicht um dem Arbeitgeber etwas gutes zu tun sondern weil er dort meist weniger Arbeit für sich hat. „Sorglos Paket“ mit UVG, KTG und PK und nur eine Ansprechperson. Frech finde ich dann, wenn sich solche Arbeitgeber noch für ihre Sozialleistungen rühmen… :slight_smile: :frowning:

Tja, leider kann der Arbeiternehmer die PK ja nicht selber bestimmen und ist so dem Willen des Arbeitgebers ausgeliefert.

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Da ich wieder mal nicht in einer Otto Normalverbraucher Situation bin ( Angestellter in einem Einmannbetrieb), kann ich PK auswählen, resp. übernehme ich diese Abklärung. Weiter habe ich noch eine kleine Einzelunternehmung fürs Nebeneinkommen. Habe jetzt Termin bei einem unabhängigen PK Spezialisten, wobei ich mir keine grossen AHA Erkenntnisse erträume, so Infos werden folgen…

Hatte heute Kontakt mit Futura. Der mir zugewiesene Herr machte jedoch einen etwas arroganten Eindruck. Auf die Frage, ob man den Koordinationsabzug weglassen kann da sonst ja nur noch ein massgebender Jahreslohn von rund CHF 2000.- beigezogen wird, meinte er im vorwurfsvollen Ton, dass ein kleines Einkommen für eine PK nicht rentabel ist und dann will man auch noch den Koordinationsabzug weglassen, da will man einfach ein bisschen viel…Um mir noch eine Tür mit Futura offen zu lassen habe ich das Gespräch vorerst mal Diplomatisch beendet. Warte zuerst das Gespräch mit einem neutralen PK Spezialisten ab und dann weiter schauen…

Durch das Weglassen des Koordinationsabzugs wäre der versicherte Lohn ja höher (und somit natürlich auch die Beiträge) und das sollte doch für die PK rentabler sein. Insbesondere, da der zusätzliche Betrag als überobligatorisch gelten würde. Verstehe ich etwas falsch oder was gibt es für einen Grund, dass die PK das nicht möchte?

Ja da Blick ich auch nicht durch. Jede PK regelt den Umgang mit dem Koordinationsabzug anders. Werde dies noch weiter verfolgen…

Habe selber mit der Futura selten direkten Kontakt. Mache das immer über meinen Versicherungsbroker. Privat würde ich so eine Zwischenstelle nicht wollen aber für die GmbH ist es doch einiges einfacher und spart mit wertvolle Zeit.

Hallo NaTakk dies ist so nicht richtig.

Du musst dabei grundlegend unterscheiden, ob es sich bei der Pensionskasse um eine nach einem Beitragsprimat-System oder eine nach Leistungsprimat-System handelt, bevor du dir überhaupt über die versicherten Risiko-Leistungen ein Bild machen kannst. Diese werden bei beiden Systeme auf ganz unterschiedlich Art und Weise berechnet. Ansonsten vergleichst du Äpfel mit Birnen, wie man so schön sagt. Mit einer Pensionskasse bei einem Versicherer hat dies absolut nichts zu tun.

Guten Abend retohediger

Der Koordinationsabzug ist vorgegeben, dieser dient dazu, dass die Lohnbestandteile, welcher in der ersten Säule versichert sind, nicht noch einmal in der Pensionskasse versichert werden. Natürlich kommt es dem Versicherten sehr zugute, wenn man diesen Weg lässt. Da die Sparbeiträge und u.U. auch die Risikoleistungen (Primat-Systemabhängig) automatisch deutlich höher sind. Das ist jedoch eine über obligatorische Leistung und etwas harsch formuliert, eher für die Arbeitnehmer, welche ohnehin schon höhere Salär beziehen und oder in einer Kaderfunktion tätig sind. Das machen die wenigsten Pensionskassen in deinem Lohnsegment. Solltest du nicht zu 100% tätig sein, könntest du versuchen eine Pensionskasse zu finden, welche den Koordinationsabzug deinem Pensum anpasst.

Dass nur noch ein Lohn von 2’000 versichert ist, ist falsch. Ab dem 01.01.2023 ist der minimal versicherter Lohn im BVG 3‘675 CHF. Ein Tropfen auf den heissen Stein, dies ist mir auch bewusst.

Folgende Frage noch:
Darf eine PK jemanden ablehnen, der über zwei Freizügigskeitskonten verfügt, aber nur eins wieder in die PK einbringen will?

Hallo Kyu97
Ja, CHF 2000.- ist falsch. CHF 3555.- waren es konkret in meinem Fall.
mfg

Guten Abend retohediger

Der Auszug von finpension wird dir mit Sicherheit etwas Klarheit verschaffen über deine Situation.
Dieser ist meiner Meinung nach noch gut nachzuvollziehen.

Grundsätzlich kann die neue Pensionskasse nicht wissen, ob und wie viele Freizügigkeitsbeziehungen Sie haben. Obwohl Sie von Gesetzes wegen verpflichtet sind, sämtliche Freizügigkeitsleistungen in die neue Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen (bis zum Erreichen der maximalen reglementarischen Leistungen), kann also niemand kontrollieren, ob Sie das auch wirklich tun.

Wenn Sie Kapital nicht einbringen, kann das allerdings zu folgenden Nachteilen führen:

** Allenfalls sind Sie schlechter gegenüber den Risiken Tod und Invalidität geschützt. Es gibt PK-Modelle, bei welchen die Höhe des Altersguthabens einen Einfluss auf die Höhe der Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten hat. Es gibt aber auch Modelle, wo es keinen Zusammenhang gibt.*
** Das nicht eingebrachte Kapital kann später nicht als Rente bezogen werden. Freizügigkeitsstiftungen bieten in der Regel keine Renten an und wenn, dann verhältnismässig schlechtere als Pensionskassen.*
** Möchten Sie die Freizügigkeitsleistung erst später einbringen, ist es nicht sicher, dass die Pensionskasse diese noch annimmt*.

Würde deine Pensionskasse bloss ein FZ-Konto akzeptieren, obwohl die maximalen reglementarischen Leistungen nicht erreicht worden sind, würde sie sich ebenso im juristischen Graubereich bewegen. Das Gesetz ist hierdurch unmissverständlich.

Freundliche Grüsse
Kyu97

Abend retohediger

Sorry, dass ich dich erneut verbessere, auch in deinem Fall ist der minimal versicherte Lohn im BVG 3‘675 CHF. Weniger Lohn kann nicht versichert werden. Ein Beispiel per Jahr 2023
25’000 CHF Lohn - 22’050 Koordinationsabzug = 2’950 → 3‘675 CHF
(Natürlich nur wird die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 25’725 überschritten wird).

Freundliche Grüsse
Kyu97

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Abend Kyu97
Danke für die ausführliche Antwort.

Mfg R_