Pensionskasse auszahlen lassen bei 100% Selbstständigkeit (Einzelfirma)

Guten Tag zusammen! Was für Vorteile oder Nachteile gibt es denn eigentlich sich die Pensionskasse auszuzahlen wenn man 100% in die Selbstständigkeit wechseln würde? Mir persönlich würde es zusätzliche Sicherheit geben für die erste Zeit als Vollzeit-Unternehmer wenn ich diese auszahlen lasse - Längerfristig würde ich es so einschätzen, dass die deutlich höhere Rendite aus der Selbstständigkeit die Pensionskasse allemal ausgleichen kann (durch stetiges investieren im Aktienmarkt). Wie seht ihr das? Ist es denn so üblich, dass man die Pensionskasse auszahlt wenn man 100% in die Selbstständigkeit wechselt? Wäre natürlich auch sehr froh um Erfahrungswerte von Unternehmern die schon länger ein eigenes Business führen (und wie da bezüglich Pensionskasse vorgegangen wurde).

LG Sabrina

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Abend paschcua

Die Vorteile halten sich in Grenzen, das Kapital steht zur Verfügung, sofortige Kapitalleistungssteuer wird fällig, welche aus freiem Vermögen beglichen werden muss.
Wichtig: Nach dem Anmelden deiner selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Ausgleichskasse hast du ein Jahr Zeit, um die Vorsorgegelder diesbezüglich zu beziehen.

Die Nachteile können gravierend ausfallen.
Wie du erwähnst hast, möchtest du als Vollzeit-Unternehmerin durchstarten. Vorne weg, Gratulation zu diesem Schritt. Demnach hast du auch keine obligatorische berufliche Vorsorge.
(BVG oder Pensionskasse) mehr.
Dir fehlen somit die Risikoleistungen und das Äufnen der Altersgutschriften für das Alter.

  • keine Leistung bei Erwerbsunfähigkeit/Tod durch Krankheit
  • keine Leistung bei Erwerbsunfähigkeit/Tod durch Unfall
  • keine obligatorischen Altersgutschriften mehr und deren fehlende Verzinsung

In diesem Sinne ist es in deinem Interesse, diese fehlenden Risikoleistungen abzudecken und die fehlenden Altersgutschriften in Eigenverantwortung wider zu äufnen. (Gut möglich, dass sich diesbezüglich dein Vorhaben besser eignet als das Vorgehen deiner aktuellen Pensionskasse)

Als Einzelfirma hast du das grosse Privileg, diese beiden Komponenten über einen freiwilligen Anschluss an eine Pensionskasse oder im Rahmen der grossen Säule 3a zu erledigen. Womit du besser fahren würdest, wäre sinnvoll, dies detailliert prüfen zu lassen. Insbesondere auch die steuerlichen Aspekte bei der grossen Säule 3a.

Als Vorgehen zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist der Vorbezug aus der Pensionskasse gängige Praxis. Nach Bezug ist dieses Vermögen jedoch nicht mehr Konkursgeschützt. Da du als Einzelfirma so oder so zu 100% mit dem Privatvermögen haftbar bist, sind rechtliche Folgen diesbezüglich ebenfalls gründlich zu prüfen.

Als ein wichtiger Punkt gilt es ebenfalls, die AHV-Beiträge richtig und pünktlich abzurechnen, da ansonsten Verzugskosten und Verzugszinsen folgen können und werden.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Start-up und bei Fragen feel free. :slight_smile:
LG Kyu

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Es gibt auch die Möglichkeit dein Kapital aus der 2. Säule bei einer Freizügigkeitsstiftung wie finpension oder Viac in den Aktienmarkt zu investieren.

Da Vermögen und Dividenden in der 2. Säule während der Anlagedauer steuerfrei sind, würde ich nur so viel aus der 2. Säule beziehen wie du wirklich (maximal) brauchst und den Rest bei finpension oder Viac investieren. Der bereits angesprochene Konkursschutz ist ein weiterer Vorteil.

Ich hatte keine 2. Säule als ich meine Einzelfirma gegründet habe und daher war das für mich keine Option. Aber ich zahle jedes Jahr den Maximalbetrag bei Viac in die ‚grosse‘ 3. Säule ein (20% des AHV-Nettoeinkommens, begrenzt auf CHF 35’280).

Deine Idee ist ganz interessant, jedoch nicht auf diesem Wege umsetzbar.
Für ein Vorbezug für eine selbstständige Erwerbstätigkeit muss das ganze Pensionskassengeld bezogen werden, egal wie viel davon effektiv benötigt wird.
Die Steuerlast fällt somit deutlich höher aus, als wenn nur ein kleiner Teil effektiv benötigt wird.

@ paschcua
Es gibt jedoch den Trick 77.
Überweisung des Altersguthabens auf maximal zwei Freizügigkeitseinrichtungen.
Dies ist möglich, wenn ein Vorbezug machbar ist. Das Splitting ist aufgrund Diversifikationsgründen laut Gesetzgeber zurückzuführen. Somit hast du also die Möglichkeit z.B. 30% von deinem ehemaligen Altersguthaben bzw. jetzt Freizügigkeitsguthaben zu beziehen, welches du effektiv versteuerst und auch benötigst. Die restlichen 70% kannst du in einer Freizügigkeitseinrichtung parkiert lassen, welche eine aktienbasierte Anlagestrategie zulassen. Z.b. finpension.

Zur Sicherheit möchte ich nochmals kurz erwähnen, dass eine Vorbezug von Vorsorgegeldern nur für eine Selbständigkeit im Haupterwerb möglich ist.

LG Kyu

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Der Vorteil ist natürlich bei der Auszahlung dass du damit dein Geld in Sicherheit bringst. Die 2. Säule ist die momentan am stärksten durch Politiker bedrohte Einrichtung, da es hier seitens der linken Parteien Bemühungen gibt bei der 2. Säule ebenfalls Umlageverfahren, Umverteilung, etc. auszubauen. Ebenfalls will man das wenn man Teilzeit arbeitet trotzdem gleich viel Rente erhält, völlig unlogisch und abstrus die Idee aber man weiss ja nie welche Politikunfälle da sonst noch passieren werden. Im schlimmsten Fall werden irgendwann alle ungefähr gleich viel erhalten egal wieviel du eingezahlt hast ähnlich wie bei der AHV. Daher ist es meines Erachtens immer besser wenn immer möglich die 2. Säule in Sicherheit zu bringen wenn man schon die Möglichkeit hat.

Der einzige Nachteil sehe ich darin, dass eben das ausbezahlte Vermögen dann im Falle eines Konkurses ebenfalls weg ist. Aber in dem Sinne würde ich eine Einzelfirma eigentlich sowieso nur dann wählen wenn der Konkurs praktisch ausgeschlossen ist, also nur dann wenn es ein sehr risikoarmes Geschäft ist, sprich du keine teureren Ladenmieten zahlen musst, keine teuren Geräte kaufen musst und auch nicht grosse Lager mit Produkten führen musst die dann ggf. nicht verkauft werden können. In allen Fällen wo eine gewisse Konkursgefahr droht würde ich auf gar keinen Fall eine Einzelfirma gründen, sondern eine Kapitalgesellschaft. Damit ist dieser „Nachteil“ in dem Sinne aufgehoben.

Die wegfallenden Versicherungen sehe ich überhaupt nicht als Problem da diese meines Erachtens völlig überflüssig sind. Man sollte einerseits so oder so genügend Geld auf der Seite haben für schlechtere Zeiten, dass man auch mal etwas überbrücken kann. Für Tod sollte auch der andere Partner arbeiten und genügend Reserven haben so dass das nicht relevant ist. Für Erwerbsunfähigkeit hast du die nötigen Versicherungen bereits mit deinen Steuern bezahlt, es gibt IV, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und keine Ahnung was alles wenn das nicht reicht. Es ist in der Schweiz noch niemand auf der Strasse verhungert und es wird dir so oder so geholfen. Also völlig unnötig da noch weitere Gelder in irgendwelche Versicherungen zu stecken. Wie gesagt für Überbrückungen oder ggf. einmaligen Anschaffungen sollte man selbst gewisse Reserven haben.

Freiwillig einer PK anschliessen würde ich mich auf gar keinen Fall aus oben genannten Gründen sondern lieber mehr in die 3. Säule einzahlen wo die Gelder noch einigermassen sicher sind, zumindest im Moment noch.

Als das würde ich die Gelder auf gar keinen Fall betrachten. Ich würde diese Gelder absolut gesondert betrachten und rein für die Altersvorsorge sehen und als das auch auf die Seite tun. Auf gar keinen Fall als Reserven für die Firma. Wenn es nicht läuft hast du so am Ende die ganze Altersvorsorge vernichtet und hast dann nichts mehr. Klar Sozialversicherungen gibt es immer aber trotzdem ist das extrem unschön wenn man im Alter überhaupt kein Kapital mehr hat.

Noch zum Thema Steuerlast beim Kapitalbezug, da kommt es natürlich drauf an wieviel da schon drin ist in der 2. Säule. Wenn man noch relativ jung ist und da noch keine mehrere Millionen drin hat :slight_smile: dann kann es gut sein, dass die Steuerlast noch nicht allzu hoch ist. Dazu müsste man natürlich etwas mehr wissen oder du kannst im Internet eine entsprechende Tabelle konsultieren wo du dann siehst wieviel man im entsprechenden Kanton zahlen würde je nach Betrag.

Vielen lieben Dank für die aufschlussreichen Antworten. Wirklich sehr informativ und interessant.

Mein Business ist sehr risikoarm, ein Konkurs ist eher sehr unwahrscheinlich. Das „Problem“ ist eher, dass die Einzelfirma noch nicht den Gewinn abwirft welcher mir mein Hauptjob (Lohn) aktuell abwirft (wir reden hier von weniger als die Hälfte). Ich sehe aber, dass es funktioniert und ein deutlicher stetiger Trend nach oben zu erkennen ist wenn ich da weiter dran bleibe. Die Frage die sich mir halt stellt ist, wenn ich in den nächsten Monaten 100% in die Selbstständigkeit wechseln würde, gewinne ich enorm viel zusätzliche Energie/Zeit/Fokus für mein Business für den Rest vom Jahr, werde aber die ersten paar Monate ganz sicher noch von Reserven zehren müssen (daher der Gedanke sich die Pensionskasse als Sicherheit zu nehmen - ca. 130k sind da drin). Oder dann halt die Hälfte oder so davon, mit dem Trick 77 von Kyu… Ich bin aber ziemlich sicher, dass ich mit dem vollen Fokus auf das Business bis Ende Jahr den Arbeitnehmer-Lohn pro Monat übersteigen würde.

Die 2. Option wäre, im Hauptjob zu „verharren“ bis Ende Jahr und weiter nebenberuflich Gas zu geben. Nachteil: Weniger Zeit fürs Business, kein richtiger Fokus, stetige innere Blockade/Zwiespalt.
Vielleicht noch als Zusatzinfo, ich bin Anfang 30, in der 3. Säule sind auch nochmals ca. 70k, am Kapitalmarkt ebenfalls ca. 80k.
Ganz verarmen würde ich wahrscheinlich nicht im Alter. Mein Gedanke war eher, dass ich dann stetig weiter in den Kapitalmarkt + die grosse 3a Säule investieren würde - Die finanziellen Möglichkeiten sind halt deutlich höher in der Selbstständigkeit, daher sehe ich den Hebel da longterm auch deutlich vielversprechender als in einem nach oben (finanziell) gedeckelten Arbeitnehmer-Verhältnis zu „verharren“ (plus natürlich all die Mindset technischen, positiven Auswirkungen / mehr Freiheit im Leben etc.).

Man sieht es gut beim Werdegang von Thomas. Er hatte damals sicherlich auch ein gewisses Risiko auf sich genommen, als er den Schritt in die Selbstständigkeit wagte. Er war natürlich noch deutlich jünger und hat keine Pensionskasse gehabt in diesem Alter. Aber ich denke er macht seine Altersvorsorge heute soviel ich auf seinem Kanal gesehen habe ausschliesslich über die 3. Säule + Kapitalmarkt.

Mal schauen in welche Richtung es gehen wird, auf jeden Fall, vielen Dank nochmals für die tollen Antworten, das hat mir diesbezüglich schon mal sehr weitergeholfen.

LG Sabrina

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Guten Morgen Sabrina

Riskioarm und Konkurs unwarscheindlich hört sich erstmal nicht schlecht an.

Meinerer Meinung ist eine Einzelfirma, nicht mehr ganz Zeitgemäss wenn mann davon Leben will, jedoch ist dies jedem selber überlassen ob Prviatvermögen = Firmenvermögen zum Anfangen sicher keine Schlechte möglichkeit.

Ich kenne deine Situation nur zu gut, Hauptjob der gut Kohlebringt jedoch nicht wirklich spass macht weills nicht seine eigene Firma ist. Neben bei noch Vollblut Selbständig, wer kennt es nicht?

Umvon den Vorteilen deine Einzelfirma zu Profitiren müsstes du deinen Angestelten Job Aufgeben oder in eine Dienstleistung umwandeln, das dein Haupteinkommen aus der Firma kommt.

Ich persöndlich hab mich bis jetzt mit meinem Gewähltenweg welcher deiner Option 2 änelt nicht Bereut.

Absolut sind die Chancen und die Risiken massiv höher.

Für mich ist Thomas nicht wirklich ein guter Gradmesser, seine Leistung ist jedoch absolut Hervoragend.
Für meinen Geschmack zu viel dafür aufgegeben als „Influencer“

Schau dir doch mal das Konstruckt von Thomas an:

  • Media GmbH ist er „Angestelteter und Geselschafter“
  • Enterprise AG ist er „VR und Geschäftführer“
  • Group GmbH ist er „Geselschafter“

Begonnen hat er sicher auch aus dem Kinderzimmer mit einer Einzelhandelsfirma wie die meisten, jedoch Selbstädnikeit nach dem 25 Lebensjahr mit der Absicht davon zu Leben für mich eine GmbH.

Meine Fokus berut nicht nur auf der Vorsorge sondern Gesamthaft gesehn.

Möglieckeiten welche du hast mehr Zeit für deine Firma zu haben und noch Angestelte zu bleiben:
Gleitzeit, Überarbeitzeit und Ferien abbauen
Unbezahlt und/oder Ferienkaufen
Beschäftigungsgradanpassen (Teilzeit)

Jedoch muss ich sagen für einen Begrenzten Zeitraum war ich für unsere Firma, troz 100% Job und 40% Studium noch viel da. Am Abend, in der Nacht, Morgenfrüh und am Wochenende nicht weill ich musste sonder weill ich wollte.

Mit dem Freizügigkeitskonto parkieren würde ich vorsichtig sein. Wenn du das machst, kannst du keine zusätzlichen PK-Einkäufe mehr tätigen. Sobald du das Geld nämlich aus dem FZL-Konto beziehst, werden die Steuerbehörden fragen, weshalb du dieses Geld nicht in die PK eingezahlt hast. Hättest du es getan, wären deine PK-Einkäufe wahrscheinlich nicht mehr möglich gewesen. Das heisst, das dein parkiertes FZL-Konto bei Bezug wie Einkommen besteuert wird und nicht zum Vorzugssatz.

Guten Tag

Gerne korrigiere ich deine Aussagen, da diese nicht korrekt sind und somit für Verwirrung sorgen können.

  1. Es können durchaus weitere Einkäufe in die Pensionskasse getätigt werden, sofern ein Einkaufspotenzial vorhanden ist. Die FZ-Leistung wird jedoch vom max. Einkaufsbetrag in Abzug gebracht.

  2. Freizügigkeitsgelder werden immer getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.

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Ich habe jetzt tatsächlich alles auf mein Freizügigkeitskonto geparkt (bei VIAC), das wird jetzt passiv in ETFs investiert über die nächsten 30 Jahre. Selbst wenn ich gemäss VIAC nur die schlechteste Performance mache über 30 Jahre, ist das ja um ein vielfaches sinnvoller als die „altbackene“ Pensionskasse wo fast keine Gewinne abschüttet (ich spreche aus Sicht eines selbstständigen Unternehmers), oder übersehe ich hier etwas?

Beide Aussagen sind erwiesenermassen falsch. Nämlich genau in diesem Fall, den ich beschrieben habe. Ansonsten würde ich dir empfehlen, dich an einen Finanzplaner zu wenden, der wird dir gerne weiterhelfen - übrigens bin ich auch Finanzplaner, aber mir glaubst du ja nicht:)

Ja, du übersiehst, dass die Pensionskasse genauso wie du anlegen wird. Im Gegensatz zum Freizügigkeitskonto, hast du bei der Pensionskasse dein Geld garantiert und - auch in Jahren wo es an den Finanzmärkten negativ ist wie 2022, wirst du gleich viel Kapital haben wie 2021 und zudem eine Mindestverzinsung von 1% auf dem BVG-Teil deiner Pensionskasse. Im 2023 wird es 1.25% sein. Aber Achtung, die 1.25% sind eine Minimumverzinsung. Bei meinem alten Arbeitgeber hatte ich beispielsweise in den letzten 7 Jahren eine Durchschnitts-Verzinsung von 3% erhalten. Extreme sind Beispiele wie die UBS PK, die im Jahr 2021 9% verzinst hat.

Ein weiterer Punkt, den du nicht vergessen darfst. Je höher das Kapital, desto höher schenkt die Verzinsung ein. 1% auf 5000.- ist 50.- ; 1% auf 300’000.- sind bereits 3’000.- Der Zinseszinseffekt ist bei höheren Kapitalien gewaltig, auch das spricht dafür, die Gelder in die PK einzuzahlen.

Wenn du keine PK hast, dann kannst du 20% des Einkommens, maximal 35280.- einzahlen.

Es gibt aber auch Vorteile keine PK zu haben. Wenn du dich beispielsweise einer PK anschliessen musst, die einen tiefen Deckungsgrad hat, wird sie nur wenig Aktien halten können, weil die PK es möglichst vermeiden sollte in eine Unterdeckung zu geraten.

Ein weiterer Vorteil der Säule 3a Lösung ist, dass du kein Geld einzahlst in eine PK-Lösung, die vielleicht in Zukunft ihre Leistungen reduzieren muss. Aufgrund der tiefen Zinsen und der längeren Lebenserwartung der Versicherte, mussten alle Pensionskassen den Umwandlungssatz nach unten anpassen. Die Zinssituation hat sich mittlerweile entschärft, die Leute werden aber weiterhin immer älter.
Anyway - summasumarum würde ich die Gelder wegen des erheblichen Zinseszinseffektes und der garantierten Mindestverzinsung in die PK einzahlen.

Das wäre mir jetzt also auch neu dass Freizügigkeitsgelder irgendwann als Einkommen versteuern würden müssten. Hast du dafür Quellen/Belege? Normalerweise sind hier Kapitalbezüggsteuern etc. wesentlich tiefer als Einkommensteuern.

Finde ich ein guter Ansatz grundsätzlich (würde allerdings eher Finpension nehmen als VIAC da Stiftungsdomizil Schwyz optimal ist für allfällige Quellensteuern).

Als Selbstständige würde ich mich rein auf die 3a konzentrieren und da jedes Jahr das Maximum einzahlen, wie oben erwähnte wurde max. 20% vom Einkommen bzw. 35k CHF max statt nur ca. 6800 CHF pro Jahr. Das ist m.A.n. viel attraktiver als 2. Säule.

Hauptgrund ist im Prinzip dass ich keinerlei Vertrauen in die Schweiz habe was solche Themen anbelangt und wir praktisch ein Schlaraffen-/Sozialschmarozerland sind wo man die Gelder zwar grosszögig bei denen einkassiert die es verdienen aber dann noch grosszügiger wieder an andere verschenkt die weniger Lust hatten es selber zu verdienen. Das und dann noch die Problematik dass der Umwandlungssatz immer mehr sinkt und sich bald jeder das PK Guthaben auszahlen lässt statt eine Rente zu beziehen da sich eine Rente mit so tiefem Umwaldungssatz gar nicht mehr lohnt. Da wir aber auch schon in der PK mit Umlageverfahren angefangen haben wird das auf Dauer nicht funktionieren und so wie ich das Lemmingsche Volk in unserem Land einschätze werden wir wohl ziemlich bald in der Situation sein wo unsere PK Abzüge statt in die PK direkt in die AHV eingezahlt werden.

Sprich, diejenigen die sich anstrengen und viel und hart arbeiten und gut verdienen zahlen alles und diejenigen die weniger Lust hatten kriegen dann einfach alles kostenlos und höhere Minimalreneten. Dadurch wird wohl bei den Gutverdienern ein grosser Teil des PK Guthabens wegschmelzen und da habe ich keine Lust dazu. Daher empfehle ich jedem die 3a zu maximieren aber niemals auch nur einen Rappen mehr als nötig in die PK einzuzahlen, auch keine Einkäufe etc. ausser man ist sicher das Ganze in absehbarer Zukunft wieder auszahlen zu können.

DIe 3a Gelder sind zwar auch nicht sicher von solchen Aktionen aber zumindest noch sicherer als die 2. Säule wohl im Moment ist. Als Selbständiger ist das meiner Meinung nach ein No-Brainer. Zudem kannst du wie du schon gesagt hast eine viel attraktivere Strategie fahren als die PK es tun würde.

Naja da gibt es noch andere Firmen die ebenfalls gut verzinst haben in dem Jahr, aber die UBS ist in dem Bezug sowieso speziell. Sie haben einer der besten PKs in der Schweiz und auch generell sehr hohe Beiträge auch Arbeitgeberseits gerade in höheren Alterskategorien.

Finpension ist vielleicht besser wenn man auswandern will, weil im Kanton Schwyz.
Aber - sie haben kein verzinstes Konto, wo man das Cash parkieren kann. Sie arbeiten mit keiner Bank zusammen, haben also auch keine Konto im Angebot. Gerade in Zeit von hoher Unsicherheit ist eine Parkmöglichkeit ohne Risiko Gold wert.
Die Alternative zum Konto bei Finpension ist ein Fonds, der in Geldmarkt investiert. Aber wenn die Zinsen steigen, verliert auch dieser Fonds an Wert, ist leider seit Anfang 2021 passiert.
Bei Viac kannst du wählen ob der Obli-Anteil in Obligationen oder auf dem Cashkonto angelegt werden.
Das nenne ich kundenfreundliche Anlagelösungen!

Gut ich verstehe dass das Ganze wohl Ansichtssache ist.

Aber 1.) Bin ich kein Fan der WIR Bank und 2.) denke ich nicht dass es Sinn macht seine Freizügigkeitsgelder in Cash zu parken. Längerfristig macht es mehr Sinn die Gelder investiert zu haben auch wenn man damit ein gewisses Risiko eingeht und dazu kann man den richtigen Zeitpunkt für wann jetzt genau Cashanteile sinnvoll sind, sowieso nicht voraussagen. Aus dieser Hinsicht würde ich die Gelder eher längerfristig investiert lassen. Und zudem, Cash ist wegen Inflation praktisch immer in einer Entwertung, d.h. man verliert jährlich ein Teil des Wertes, somit würde ich da andere Anlagen bevorzugen wie z.B. Gold und natürlich keine Money Market Industruments.

Aber ja, wenn man unbedingt Cash Anteile will dann hat VIAC sicherlich ein Vorteil, auch wenn ich finde dass das wohl kaum jemand wirklich will. Und wenn dann würde ich wohl diesen Anteil eher auf einem Freizügigkeitskonto bei meiner Hausbank lassen statt bei der WIR Bank (kann man ja machen da man bei Auszahlung auf zwei Konti splitten kann).

Dass ein Einkauf nicht mehr stattfinden kann, sobald sich Freizügigkeitsgelder ausserhalb der Pensiosnskasse befinden, ist schlicht und weg falsch.

Dazu finden sich dutzende Merkblätter, div. Instituten.

Auszug VZ:
Die Pensionskasse kann jedoch nicht wissen, ob Sie zum Beispiel noch Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto haben oder früher einmal selbstständig waren, was das Einkaufspotenzial schmälern würde

Auszug Swiss Life
Ich habe weitere Vorsorgeguthaben (z.B. ein Freizügigkeitskonto).
Die weiteren Vorsorgeguthaben muss ich angeben. In der Regel reduziert sich die Einkaufssumme um diese Beträge.

Dies bestätigt M.E. meine o.g. genannte Aussage.

P.S. Dass über einen Pensionskasseneinkauf erst ab Alter 50 gesprochen werden sollte und somit dies in jungen Jahren gar nicht zur Debatte stehen darf, (sofern dieser für reine steuerliche Massnahmen verwendet werden würde, schneide ich hiermit nur kurz an).

Die Steuer, welche anfällt, ist die sog. Kapitalleistungssteuer. Diese ist getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz zu besteuern.

Bei der direkten Bundessteuer wird das Kapital nur zu 1/5 besteuert. Bei den Staatssteuern gem. jeweiligen StG. In der Regel wird hierbei eine Progression angewendet.

„Kapitalbezugsteuer“ = Kapitalleistungssteuer, welche eine besondere Art der Einkommensteuer darstellt.

Auszug Finpension
Beim Vorbezug als auch beim definitiven Bezug bei der Pensionierung wird eine Steuer fällig.
Der Kapitalbezug wird gesondert von übrigen Einkommen und Vermögen nach einem reduzierten Satz versteuert. Die Kantone kennen unterschiedliche Berechnungsweisen der Kapitalbezugssteuer.

Meine Antwort bezieht sich auf den Fall, dass du in Pension gehst, dann wirst du den Steuerbehörden erklären müssen, weshalb du deine FZL Konten nicht eingebracht hast. Weil du dann nämlich Einkäufe getätigt hast, die du vielleicht nicht hättest tätigen können, wenn die FZL Gelder in der Pk gewesen wären.

Zur Wir Bank. Du hast bisher nicht erwähnt was dir daran nicht gefällt. Ist m.E. Eine Bank wie jede andere.

Zur Cash Haltung. Ich habe keine PK sondern muss mir selber eine Rente erwirtschaften - aus den Freizügigkeitsleistungen. Wenn du also dieses Risiko selber tragen musst sieht die Welt anders aus als bei Personen, die auf eine Rente zählen können. Nicht umsonst heisst es in gewissen Situationen „cash is king“.