PK-Splitting in zwei Freizügigkeitsdepots

Hallo zusammen

Ich habe bereits ältere Diskussionen diesbezüglich im Forum gefunden, aber noch einige offene Fragen betreffend PK-Splitting.
Die aktuelle Situation: Stellenwechsel mit zwei monatiger Pause, aufgrund eines Teilpensums ist der Lohn knapp unter dem Überobligatorium, berufstätig seit 2.5 Jahren, somit ist nicht viel in der PK. Der alten oder neuen Pensionskasse habe ich noch keine Angaben machen müssen.

Nun habe ich heute den Newsletter vom Finanzfabio erhalten, der zwei Freizügigkeitsdepots empfiehlt (unten die Kopie). PK Splitting wird auch beim Mustachian Post nochmals empfohlen (Bestes Freizügigkeitskonto (2025 Vergleich)). Ausserdem wird bei finpension nochmals das PK-Splitting erklärt (Wie Sie die Pensionskasse splitten können).

Meine Fragen dazu:

  • Lohnt sich in meinem Fall ein PK Splitting oder habe noch ich etwas übersehen?
  • Auch im Artikel von Finpension ist mir nicht klar, ob dies nun legal ist? Zitat: Die neue Pensionskasse kann nicht wissen, ob und wie viele Freizügigkeitskonti Sie haben. Obwohl Sie von Gesetzes wegen verpflichtet sind, sämtliche Freizügigkeitsleistungen in die neue Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen (bis zum Erreichen der maximalen reglementarischen Leistungen), kann also niemand kontrollieren, ob Sie das auch wirklich tun. Könnte man beide Konti der neuen PK angeben, aber nur eines zum einzahlen in die PK verwenden und das andere Freizügigkeitsdepot belassen?
  • Müsste ich noch etwas bezüglich der Steuern beachten?
  • Konkret würde man also ein Konto der neuen PK angeben und dies dann im Anschluss schliessen? Das 2. Freizügigkeitsdepot bleibt somit aktiv.
  • Gibt es noch weitere Nachteile als im Finpension Artikel genannt (schlechterer Schutz gegen Tod und Invalidität, keine Rente, Schwierigkeit später Freizügigkeitsleistung in PK einbringen)?

Vielen Dank und LG!

Kopie Newsletter:
Steuertrick: Progression brechen

  • Wenn du später dein PK-Geld beziehst, zahlst du Kapitalsteuern.
  • Je höher der Betrag, desto höher die Steuer – Progression lässt grüssen
  • Beziehst du das Geld in zwei verschiedenen Steuerjahren aus zwei verschiedenen Depots und somit weniger Steuern zahlen

Mehr Flexibilität beim Wiedereinstieg

  • Neue Stelle = neue Pensionskasse ![:right_arrow:] Die wollen deine Freizügigkeitsgelder
  • Aber: Niemand weiss, wie viele Konten du hast oder wie viel da drauf liegt
  • Du kannst frei wählen, welches Depot du in die neue PK überträgst

Wichtig dabei ist, dass du zwei Depots bei zwei verschiedenen Anbietern eröffnest!
Bsp:
Anbieter A:* Für dein BVG-Guthaben
Anbieter B:** Für dein Überobligatorium

Also ich hatte eine ähnliche Situation wie du.
Ich habe dann ein Splitting gemacht. Jedoch konnte meine alte PK das Splitting nicht aufteilen auf Überobligatorischer Teil und Obligatorischer Teil.
Resultat war:
Zwei Freizügigkeitskonten mit jeh Obligatorischem Anteil und Überobligatorischem Anteil. Ich weiss nicht ob meine PK dies nicht konnte oder absichtlich nicht wollte.
Schau mal bei deiner PK ob das geht.

Den Überobligatirischen Teil könntest du dann 100% in Aktien ETF investieren bei Viac z.B.
Ob es gesetzlich wirklich korrekt ist wenn man diesen Teil nicht in die neue PK zurückzahlt weiss ich aber auch nicht.

Ansonsten würd ich persönlich es aber so machen.

Auch ich hatte kürzlich splitten lassen. Wahl des Obligatoriums und Überobli ging nicht. Es wurde symetrisch gesplittet. EIn Konto habe ich in die neue PK eingebracht und für das andere konnte ich die Anlage frei wählen (hier 90% Aktien).

Hatte vor einem Jahr gesplittet, zu Viac und Finpension. Ich hatte keine Rücksicht auf Obligatorium resp. Ueberobligatorium genommen, sondern einfach mein Gesamt PK Guthaben auf 70% zu 30% verteilt, dies ist ja frei wählbar. Viac und Finpension haben dann jeweils selber in Obligat./Ueberobligat. aufgeteilt auf je 2 Konten. Eingebrungen beim nächsten Arbeitgeber habe ich dann nur 1 FZ.
Hatte kürzlich noch mit einem PK Experten gesprochen. Man ist ja grundsätzlich verpflichtet alles einzubringen. In der Praxis wird zum Teil aber auch einfach gar kein FZ Konto zur PK des neuen Arbeitgebers überwiesen. Die PK wird dann zweimal nachfragen, wenn sie keine Antwort erhält „versandet“ dies und PK startet bei 0.
Weiter ist inzwischen bei den meisten PKs der versicherte Lohn maasgebend für die Risikoleistungen wie Tod, Invalidität, Witwenrente…und nicht das angesparte Kapital. (Die PK der Stadt Zürich als Arbeitgeber z.B. macht Risikoleistungen auch aufgrund vom angesparten Kapital abhängig, falls ich mich recht erinnere)
Wegen Selbständigkeit habe ich inzwischen alle PK / FZ Gelder bezogen, zum Glück.
Umwandlungssatz sinkt ja stetig und das obwohl das Leben immer teurer wird. Wie soll das aufgehen?
Der Umwandlungssatz meines pens. Vaters liegt noch bei 7.2%. Nicht nur das, seine PK schwimmt im Geld, so dass es 2024 eine Sonderzahlung gab für alle Pensionierten von rund 5000.-.
Für Zukünftige Pensionäre sieht es im Gegenzug dann aber alles andere als rosig aus, wenn man neutralen Studien Glauben schenkt. Dies zeigt der heutige Umwandlungssatz welcher wohl in Zukunft noch weiter sinken wird. Und ob man das angesparte Alterskapital in 25 Jahren immer noch beziehen kann oder ob dann nur noch eine lebenslange Rente zum Umwandlungssatz X ausbezahlt wird, ist fraglich.

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Das ist noch interessant zu hören dass bei euch auch kein Splitting von Obli und Überobli möglich war.
Na gut, wenn in Zukunft die PK bei Pension nicht mehr ausbezahlt werden könnte, müsste man einfach den Job kündigen kurz vor Rente und das PK Geld auf FZ Konto übertragen und danach auszahlen :joy:

Ja die Zukunft sieht da etwas düster aus daher wird selber sparen immer wichtiger von früh auf da die Situation mit der PK sich kaum verbessern wird.

Diese Auszahlungen sind ja leider auch je länger je mehr Politikern ein Dorn im Auge. Würde mich nicht wundern wenn das in Zukunft stärker reguliert würde. Daher würde ich auch nie freiwillig einen Rappen mehr als man muss in die PK einzahlen. Und jeder der Gelder auszahlen und in Sicherheit bringen kann ist wohl gut beraten das zu tun.

Ja gut da wird man sich dann ja schon was einfallen lassen dass das nicht so einfach geht. Ev. schafft man FZ Konten ja auch einfach ab und sagt es gibt nur noch Pensionskassen und grundsätzlich ist die Pensionskasse des letzten Arbeitgebers zuständig für deine Rente. Sprich, wenn du kündigst bleiben die Gelder bei der alten bis du eine neue hast. Für die Sonderfälle wo das nicht geht weil die PK sich auflöst oder was auch immer, ernennt man die BVG Auffangstiftung zur PK mit minimalen Basisleistungen wo das Geld überwiesen wird und notfalls eine minimale Rente ausbezahlt wird ohne Goodies und wenn und aber, so das jeder freiwillig schaut das er möglichst nicht bei der Kasse landet.

Wenn sie das unterbinden wollen dann finden sie schon Möglichkeiten. Und bei der Durschnittsintelligenz unserer Wählerschaft wird man wohl schon auch das richtige Narrativ finden damit dem dann auch schön brav zugestimmt wird sollte es zu einer Abstimmung kommen.

Vielen Dank für die Antworten. Somit gibt man der neuen PK nur das eine FZ-Konto an und i.d.R. fragt die neue PK anschliessend, ob noch weitere FZ-Konten existieren, die ihr dann angegeben habt (siehe Zitat Handelszeitung)? Wie war das bei euch?

Zitat Harry Büsser (Chefredaktion Handelszeitung): (…) Wenn man den neuen Job antritt, schreibt die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers, dass man doch bitte die Freizügigkeitsleistung überweisen soll. Dann überweist man nur den Teil von der einen Freizügigkeitseinrichtung, den anderen Teil belässt man bei der anderen Freizügigkeitseinrichtung. Zwar erlaubt das Gesetz das eigentlich nicht, sondern schreibt vor, alles in die Pensionskasse einzuzahlen. In der Praxis setzen sich die Pensionskassen aber nicht durch. (…)

Noch eine Warnung: Die neue Pensionskasse schickt neben der Aufforderung zur Einzahlung auch ein Formular, in welchem sie nachfragt, ob man noch weitere Gelder bei einer Freizügigkeitseinrichtung hat. Dort muss man wahrheitsgemäss antworten, sonst ist das Urkundenfälschung. (Die Flucht aus der Pensionskasse – Vorsorgeforum)

Ich setze da auf meine selektive Erinnerungsfähigkeiten.

So ein schrieb habe ich nie bekommen.
Ich war aber auch nicht so frech, eine 99%/1%-Aufsplittung zu machen.
Der Betrag sollte einigermassen plausibel sein.