Der Landrat (Parlament) von Albisland hat heute (bei den monatlichen Abstimmungen am jeweils letzten Werktag im Monat) uA das Covid-Impf-Gesetz beschlossen.
Dieses tritt, wie alle nicht-dringlichen Gesetzesänderungen, am 1.Januar des übernächsten Jahres in Kraft (bzw. wenn in der 1.Jahreshälfte beschlossen, dann am 1.Januar des Folgejahres).
Gemäss diesem Gesetz wird mit Ordnungsbusse von 1’000 CHF bestraft, wer bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht geimpft ist, oder wer nach Inkrafttreten das 25.Lebensjahr erreicht und nicht geimpft ist, oder wer nach der Rückkehr aus dem Ausland sich nicht innert 90 Tagen impfen liess.
Befreit werden kann man durch ärztliches Zeugnis, wenn eine Impfung aus körperlichen oder psychischen Gründen unzumutbar oder gefährlich oder nutzlos (kaputtes Immunsystem, etc) ist.
Wer von der Impfpflicht betroffen ist, wird nach Ablauf eines Jahres bei weiterer Weigerung mit einer Busse von 2’000 CHF bestraft. Weitere Strafen gibt es nicht.
Wer die doppelte (oder einfache, je nach Impfstoff) Impfung gemacht hat,
und sich bis 1 Jahr nach der vollständigen Impfung keine dritte Impfung geben lässt, wird ebenfalls bestraft mit 1’000 CHF und nach einem Jahr bei weiterer Weigerung mit 2’000 CHF.
Wurde man vor der Impfung schon mit 1’000 bestraft, so wird die verweigerte Booster-Impfung unmittelbar mit 2’000 CHF bestraft (1 Jahr nach der vollständigen Impfung).
Das Gesetz gilt und ist anwendbar vom 1.Januar 2023 bis zum 31.März 2025.
Die daraus gefällten Strafen verjähren am 31.Dezember 2026.
Der Landrat erhofft sich daraus, dass sich im 4.Quartal 2022 möglichst viele Leute noch impfen lassen.
Weiters wurde das Gesetz in der Annahme beschlossen, dass bis Sommer 2025 die Fallzahlen tiefer und die Auslastung der Spitäler noch tiefer sind.
Dh das der Virus bis dahin endemisch geworden ist und keine spezielle Gefährdung und auch keine Überlastung des Spitalssystems bedeuten kann.
Es wurde im Landrat seit 3 Monaten heftig darum debattiert, ob man dieses Gesetz einführen will.
Es wurde heute mit 15 zu 8 Stimmen angenommen bei 1 Enthaltung und 1 Person fehlte.
Gemäss Verfassung brauchen Gesetze 15 (von 25) Stimmen, was hier knapp erreicht wurde.
AlephOne: Nicht aufregen. Du wohnst ja nicht in Albisland. „Zum Glück“ wie du sagen würdest.