Die Aufteilung des Staates Albisland ist seit 2020 wie folgt:
Kanton Bonstetten mit den Gemeinden
(ca. 18’500 Einwohner)
Bonstetten
Hedingen
Stallikon
Wettswil
Kanton Affoltern mit der Stadt
(ca. 12’500 Einwohner)
Affoltern
Kanton Hausen mit den Gemeinden
(ca. 25’000 Einwohner)
Aeugst
Hausen
Kappel
Knonau
Maschwanden
Mettmenstetten
Rifferswil
Obfelden
Ottenbach
Die Aufteilung ist so, dass beim prognostizierten und mittels Bauzonen gesteuertem Wachstum alle 3 Kantone jeweils rund 25’000 Einwohner
haben sollten im Jahre 2050.
Beispielsweise soll die Stadt Affoltern ihre Einwohnerzahl verdoppeln.
Bestrebungen, die Kantone auf 2 zusammen zu legen oder ganz aufzulösen sind bisher immer am Widerstand der lokalen Bevölkerung gescheitert.
Nochmals zur Funktionsweise des Staates:
Die Regierung des Kantons und des Landes führt alle staatlichen Organe als oberste vorgesetzte Behörde, mit Ausnahme der folgenden unabhängigen Spezialorgane (soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Behörden des Bundes):
- Gemeindebehörden gemäss verfassungsgemässer Zuständigkeit.
- Polizeibehörde (Kanton)
- Polizeibehörde (Bund)
- Kantonsgerichte
- I.Landgericht
- II.Landgericht
- III.Landgericht
- Verfassungsgericht
- Staatsanwaltschaft
- Elektrizitätswerk
- Wasserwerk
- Verkehrsbetrieb
- Sicherheitsbehörde
- Aufsichtsbehörde des Bundes über die Regierungsräte und Kantonsverwaltungen und die weiteren Kantonsbehörden (ausser die Gerichte).
- Aufsichtsbehörde des Bundes über den Bundesrat und die Bundesverwaltung und die weiteren Bundesbehörden (ausser Landrat und Gerichte und Staatsanwaltschaft).
- Wahlbehörde (Bundesebene)
- Notstandsbehörde
- Gesundheitsbehörde
- Kantonsräte
- Landrat
- Schulpflege (Kanton)
- Schulpflege (Bund)
Die Gesundheitsbehörde wurde früher fälschlich als Spital Affoltern aufgelistet.
Sie beaufsichtigt und führt nicht nur den Spital Affoltern, sondern auch alle anderen Gesundheitsdienste (ausser Sanität).
Die Sicherheitsbehörde leitet und beaufsichtigt die Sanität, die Berufsfeuerwehr, die freiwilligen Feuerwehren der Kantone, den Zivilschutz und die Feuerpolizei.
Jede Behörde besteht in der Regel aus 7 Personen.
Regierungsräte der Kantone und der Bundesrat bestehen aus 12 Personen (weil es so viele Departemente zu führen gibt), Gemeindevorstände aus mindestens 5 Personen, Parlamente aus mindestens 25 Personen.
Die gesamte öffentliche Verwaltung besteht aus etwa 1’900 Personen.
Davon sind etwa 700 Lehrer (Primar-, Sekundarschule und Gymanisum).
Gemäss Verfassung ist die Anzahl der öffentlichen Verwaltung ohne Schulpersonal auf 2,5% der Bevölkerung (derzeit also 1’400) und die Anzahl der Lehrer auf 1,5% der Bevölkerung (derzeit 840) beschränkt.
Also wir haben über alle Stufen hinweg 700 Lehrer, 840 wären erlaubt.
Und in der restlichen öffentlichen Verwaltung (inkl. Notfalldienste, Spital und aller unabhängigen Behörden über alle 3 Staatsebenen hinweg) 1’200 Personen, wobei maximal 1’400 erlaubt wären.
Polizei macht schon 220 Leute aus (40 pro Kanton im Schnitt, 100 beim Bund).
Sanität und Berufsfeuerwehr, Einsatzzentrale der Sicherheitsbehörde, etc. nochmals über 200 (davon alleine 100 bei der Berufsfeuerwehr).
Die dem Bundesrat unterstellte Verwaltung umfasst lediglich rund 200 Leute aus. Dies weil Schulen von der Schulpflege geführt werden, die Polizei der Sicherheitsbehörde untersteht usw.
Bei 12 Departementen führt jeder Bundesratm im Schnitt nur 17 Mitarbeiter.
Die Kantonsverwaltungen sind sogar etwas kleiner.
Dort führt je nach Kanton jeder Regierungsrat etwa 10 bis 15 Mitarbeiter.
Das heisst, die einzelnen Regierungsmitglieder arbeiten im 50%-Pensum und sie haben genügend Zeit, sich in einzelne Fälle einzumischen bzw. diese vertieft zu prüfen und die Arbeit der Verwaltung vertieft zu prüfen.
Auf 36 Regierungsräte (in 3 Kantonen je 12) mit etwa 400 bis 500 Mitarbeitenden hat man somit eine verhältnismässig starke Demokratie, die es sonst nur in Kleinstgemeinden gibt.
Die politischen Gemeinden werden direkt durch das jeweilige zuständige Amt des Kantons beaufsichtigt.
Die 22 Spezialbehörden gibt es entweder, weil grosse Unabhängigkeit notwendig ist (zB Staatsanwaltschaft sollte nicht der Verwaltung unterstellt sein, Polizeibehörde, Sicherheitsbehörde),
oder weil es ein Fachbetrieb ist, eine komplett eigene Verwaltung rechtfertigt (Spital, Verkehrsbetrieb, etc).
Beispiele, wie unser Land funktioniert:
Die Covid-Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden nicht vom Bundesrat beschlossen, sondern von der Notstandsbehörde.
Einerseits wird dadurch die Regierung entlastet.
Andererseits erhält die Regierung so in einer Notlage nicht zu viel Macht.
Zudem untersteht die Notstandsbehörde der Aufsichtsbehörde des Bundes.
Die Gerichte und die Parlamente unterstehen der Aufsicht des Verfassungsgerichtes.
Es gilt die 30-Stunden-Woche.
Bei 24-Schicht-Diensten der Polizei gilt neu ein 6-Schicht-System (damit kommt jeder Beamter auf 30 Stunden aufgrund der Überschneidungen).
Bei der Berufsfeuerwehr gilt weiterhin ein 24-Stunden-Schichtmodell (inklusive Schlafzeiten) mit 3 abwechselnden Schichten.
Bei der Sanität sind es ebenfalls 24-Stunden-Schichten inklusive Schlaf.
Der Bund betreibt eine Berufsfeuerwehr mit 100 Angehörigen, wobei rund um die Uhr mindestens 24 AdBF im Dienst sind, verteilt auf die beiden Standorte Hedingen und Rifferswil, wo jeweils mindestens 12 AdBF pro Standort und Schicht im Dienst sind.
Ansonsten ist die Feuerwehr ist Sache der Kantone. Jeder Kanton muss eine freiwillige Feuerwehr aus mindestens 100 AdF haben. Diese können in mehrere Züge auf die Gemeinden verteilt sein.
Es sind geografisch aufgeteilte Züge à 15 AdF (90 AdF in 6 Züge aufgeteilt, plus 10 Offiziere, die mit jedem Zug aufgeboten werden).
Bei einem Wohnungsbrand beispielsweise fährt die BF mit 12 Leuten los und 1 Zug der FF wird alarmiert (15 AdF + 10 Offiziere). Das ist Alarmstufe 1.
Bei grösseren Einsätzen kommen weitere Züge dazu.
Die Fahrzeuge sind jeweils an den Einsatz angepasst.
Bei Alarmstufe 2 wird ein 2.Zug der FF und damit weitere 15 AdF aufgeboten.
Bei Alarmstufe 2 stehen also im Einsatz:
12 AdBF (Angehörige der BerufsFeuerwehr)
13 bis 27 AdF (Angehörige der Feuerwehr, total 2*15 plus 10 Offiziere aufgeboten,
davon erscheinen erfahrungsgemäss zwischen 30 und 70% tatsächlich).
Total also 25 bis 39 Feuerwehrleute.
Alarmstufe 3 umfasst die gesamte FF eines Kantons (100 AdF, wobei zwsichen einem und zwei Drittel erscheinen können) plus die 12 AdBF vom zweiten Berufsfeuerwehr-Standort werden aufgeboten.
Damit sind bei Alarmstufe 3 also im Dienst
24 AdBF
30 bis 70 AdF
Bei Alarmstufe 4 kommt die komplette Feuerwehr des Nachbarkantons dazu,
und alle dienstfreien Kräfte der BF (zur vorsorglichen Besetzung der Wachen sowie falls weitere Spezialfahrzeuge benötigt würden).
Damit sind da im Dienst:
24 AdBF
25 bis 50 AdBF in den Wachen für Sekundäreinsätze und Unterstützung mit Spezialgerät (76 dienstfreie AdBF alarmiert).
70 bis 140 AdF (200 AdF total alarmiert)
Total 119 bis 214 Feuerwehrleute.
Bei Alarmstufe 5 wird auch noch die FF des 3.Kantons (die bisher nicht zum Einsatz kam) vollständig alarmiert und in den Einsatz gebracht.
Bei Alarmstufe 5 stehen im Einsatz:
24 AdBF
25 bis 50 AdBF in den Wachen für Sekundäreinsätze und Unterstützung mit Spezialgerät (76 dienstfreie AdBF alarmiert).
100 bis 200 AdF (300 AdF total alarmiert)
Total 149 bis 274 Feuerwehrleute.
Etwas anderes ist es, wenn ein Einsatz extrem lange dauert.
Dann kann durchaus auch die vollständige Freiwillige Feuerwehr des Nachbarkantons aufgeboten werden, um die ersten Feuerwehrleute nach 6 Stunden abzulösen, wenn man zB in einer Industriehalle oder einem Tunnel oder auch im Wald nach weiteren Brandnestern suchen muss.
Das ist aber keine neue Alarmstufe, sondern nur ein Austausch der Einsatzkräfte,
der automatisch nach 6 Stunden vorgenommen wird (wenn möglich).
Die Sanität arbeitet ebenfalls mit 3 Bereitschaftsschichten von je 24 Stunden Dienst.
Dies liegt an der niedrigen Anzahl Einsätzen, so kommen über 24 Stunden pro RTW weniger als 1 Einsatz bzw. die Hauptlast liegt bei den Kantonen,
die pro RTW und 24h etwa 1 bis 2 Einsätze haben.
Jedoch haben wir rund um die Uhr 6 RTW (1 pro Kanton und 3 vom Bund) einsatzbereit, bei rund 5 Einsätzen/Tag (Durchschnitt, in der Realität ist von 1 bis 15 Einsätzen alles dabei).
Die Sanität hat 4 Standorte: einen pro Kanton, und der Bund hat in Mettmenstetten seinen zentralen Standort mit den 3 jederzeit verfügbaren RTW sowie dem Katastrophenmaterial.
Beispiel wie eine Behörde funktioniert:
Die Staatsanwaltschaft besteht (wie fast alle anderen Behörden) aus 7 Personen. Sie üben ihr Amt in einem 50% Pensum aus und werden von 7 vollamtlichen juristischen Sekretären unterstützt.
Allgemeinen Leitlinien, Richtlinien, Weisungen, etc. werden durch die Staatsanwaltschaft als Kollegialbehörde entscheiden (ähnlich wie bei einer Regierung).
Somit braucht es keine Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft.
Die Kantonsgerichte und die Landgerichte funktionieren auch als Teilämter.
Und sie sind für alle Rechtsfälle zuständig.
Das III.Landgericht und das Verfassungsgericht arbeiten sogar im Milizsystem.
Dh die Richter arbeiten in einem 20%-Pensum, an jeweils einem Tag pro Monat.
Natürlich gibt es da 3 fest angestellte Gerichtsschreiber, die sich um die Verwaltungssachen kümmern.
Im Jahre 2020 sind bei den Kantonsgerichten 1’288 Zivilverfahren und 120 Strafverfahren eingegangen (entspricht realen Fallzahlen des Bezirksgerichts Affoltern gemäss Rechenschaftsbericht 2020).
(Real gingen beim Obergericht 2020 1’508 Zivilverfahren, 599 Strafverfahren, 1’554 Fälle bei der Beschwerdekammer und 780 Fälle beim Zwangsmassnahmegericht ein.
Das Verwaltungsgericht wird nicht erwähnt, ebenso wie das Sozialversicherungsgericht).
Im Staat Albisland gingen 2020 bei den Kantonsgerichten rund 720 Verwaltungsverfahren ein.
Ans 1.Landgericht wurden weiter gezogen:
520 Zivilverfahren
45 Strafverfahren
290 öffentlich-rechtliche Verfahren
Ans 2.Landgericht wurden weiter gezogen:
195 Zivilverfahren
17 Strafverfahren
120 öffentlich-rechtliche Verfahren
Ans 3.Landgericht wurden weiter gezogen:
55 Zivilverfahren
6 Strafverfahren
25 öffentlich-rechtliche Verfahren
Ans Verfassungsgericht wurden weiter gezogen:
33 Zivilverfahren
4 Strafverfahren
15 öffentlich-rechtliche Verfahren
Man sieht, wieso die Verfassungsrichter im 10%-Pensum arbeiten,
während am 1.Landgericht ein 50%-Pensum herrscht.
Bei den Kantonsgerichten (immerhin 3 Stück) ebenfalls 50%-Pensum.
Hier gehe ich noch auf ein paar Argumente ein:
Wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, sollte keine gewinnorientierte Aktiengesellschaft über die Behandlungsmethoden entscheiden, sondern die oberste Entscheidung bezüglich Behandlungsrichtlinien und Organisation muss von einem demokratisch legitimierten Gremium ausgehen.
In unserem Land also von der Gesundheitsbehörde.