(Ich simuliere hier den Austritt eines Gebietes aus der Schweiz und schreibe im Folgenden so, als wäre es real geschehen).
Der beste Staat
Als am 1.Januar 2000 die neue schweizerische Bundesverfassung in Kraft trat, trat zugleich der bisherige Bezirk des Kantons Zürich aus der schweizerischen Eidgenossenschaft aus und bildete fortan einen eigenen Staat namens Albisland.
Die Idee dahinter war, eine alternative Staatsform auszuprobieren.
Es sollte der beste Staat der Welt werden.
Die Staatsebenen sind wie folgt aufgebaut:
Es gibt die politischen Gemeinden
Aeugst
Affoltern
Bonstetten
Hausen
Hedingen
Kappel
Knonau
Maschwanden
Mettmenstetten
Obfelden
Ottenbach
Rifferswil
Stallikon
Wettswil
Das Albisland wird dabei in 3 Kantone strukturiert:
Kanton Bonstetten mit den Gemeinden
(ca. 18’400 Einwohner)
Bonstetten
Hedingen
Stallikon
Wettswil
Kanton Affoltern mit den Gemeinden
(ca. 29’000 Einwohner)
Affoltern
Maschwanden
Mettmenstetten
Knonau
Obfelden
Ottenbach
Kanton Hausen mit den Gemeinden
(ca. 8’100 Einwohner)
Aeugst
Kappel
Hausen
Rifferswil
Die Bundesverfassung des Albislandes gibt vor:
Jede politische Gemeinde hat einen Gemeindevorstand (Gemeinderat oder Stadtrat genannt) aus mindestens 5 Mitgliedern.
Als Parlament gibt es die Gemeindeversammlung.
Gemeinden dürfen ein Parlament einrichten.
Dieses muss jedoch mindestens 1 Sitz pro 100 Einwohner aufweisen.
Kantone werden von einem Regierungsrat regiert und haben ein Kantonsrat genanntes Parlament aus 25 Mitgliedern.
Das Albisland hat eine Regierung, die als Bundesrat bezeichnet wird und ein Parlament, das als Landrat bezeichnet wird.
Die Regierungsräte und der Bundesrat bestehen jeweils aus 12 Personen.
Ihnen unterstehen die jeweiligen Verwaltungen komplett, mit wenigen Ausnahmen.
Die Regierung des Kantons und des Landes führt alle staatlichen Organe als oberste vorgesetzte Behörde, mit Ausnahme der folgenden unabhängigen Spezialorgane:
- Gemeindebehörden gemäss verfassungsgemässer Zuständigkeit.
- Polizeibehörde (Kanton)
- Polizeibehörde (Bund)
- Kantonsgerichte
- I.Landgericht
- II.Landgericht
- III.Landgericht
- Verfassungsgericht
- Staatsanwaltschaft
- Elektrizitätswerk
- Wasserwerk
- Verkehrsbetrieb
- Sicherheitsbehörde
- Aufsichtsbehörde des Bundes über die Regierungsräte und Kantonsverwaltungen und die weiteren Kantonsbehörden (ausser die Gerichte).
- Aufsichtsbehörde des Bundes über den Bundesrat und die Bundesverwaltung und die weiteren Bundesbehörden (ausser Landrat und Gerichte und Staatsanwaltschaft).
- Wahlbehörde (Bundesebene)
- Notstandsbehörde
- Spital Affoltern
- Kantonsräte
- Landrat
Die Sicherheitsbehörde leitet und beaufsichtigt die Sanität, die Berufsfeuerwehr, die freiwilligen Feuerwehren der Kantone, den Zivilschutz und die Feuerpolizei.
Jede Behörde besteht in der Regel aus 7 Personen.
Regierungsräte der Kantone und der Bundesrat bestehen aus 12 Personen (weil es so viele Departemente zu führen gibt), Gemeindevorstände aus mindestens 5 Personen, Parlamente aus mindestens 25 Personen.
Die politischen Gemeinden werden direkt durch das jeweilige zuständige Amt des Kantons beaufsichtigt.
Die 20 Spezialbehörden gibt es entweder, weil grosse Unabhängigkeit notwendig ist (zB Staatsanwaltschaft sollte nicht der Verwaltung unterstellt sein, Polizeibehörde, Sicherheitsbehörde),
oder weil es ein Fachbetrieb ist, eine komplett eigene Verwaltung rechtfertigt (Spital, Verkehrsbetrieb, etc).
Beispiele, wie unser Land funktioniert:
Die Covid-Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden nicht vom Bundesrat beschlossen, sondern von der Notstandsbehörde.
Einerseits wird dadurch die Regierung entlastet.
Andererseits erhält die Regierung so in einer Notlage nicht zu viel Macht.
Zudem untersteht die Notstandsbehörde der Aufsichtsbehörde des Bundes.
Die Gerichte und die Parlamente unterstehen der Aufsicht des Verfassungsgerichtes.
Neben diesen klaren Strukturen mit Aufsichtsbehörden gibt es eine weitere Reihe Besonderheiten.
So werden Budget und Stellenpläne mathematisch vorgegeben.
Für das Jahr 2000 war das Budget des gesamten Landes inklusive unterer Ebenen auf 200 Millionen CHF festgesetzt worden.
Dieses Budget sollte dann um jährlich 20 Millionen steigen.
So beträgt es im Jahr 2022 bereits 640 Millionen CHF.
Das entspricht rund 11’400 CHF pro Einwohner und Jahr.
Im Jahr 2000 bei rund 45’000 Einwohnern entsprach das noch 4’444 CHF pro Jahr und Einwohner.
Aufgeteilt wird das Geld wie folgt:
40% Gemeinden (256 Mio)
40% Kantone (256 Mio)
20% Bund (128 Mio)
Der Grund ist, dass die Hauptlast bei den Gemeinden und Kantonen liegt.
Das Geld für die Kantone und Gemeinden wird anteilsmässig nach der Einwohnerzahl berechnet.
Die Steigerung des Budgets wurde oft kritisiert.
Sie wurde jedoch von anfang an in die Verfassung geschrieben.
Die Steigerung vom Jahr 2000 zu 2001 betrug (200 auf 220) 10%.
Die Steigerung von 2021 auf 2022 (620 auf 640) beträgt noch 3,26% und liegt damit dieses Jahr erstmals unter der realen Teuerung.
In 28 Jahren, 2050, wird das Budget so aussehen:
1,2 Milliarden insgesamt.
Das ist das Doppelte im Vergleich zu heute.
Zusätzlich hat der Bund im Jahr 2000 Anleihen im Umfang von 1 Milliarde CHF ausgegeben.
Dies in 5 Tranchen à 200 Millionen, die fällig werden in den Jahren 2020, 2040, 2060, 2080 und 2100.
Die Zinsen sind 2, 4, 6, 8 und 10%.
(Längste Anleihe für 100 Jahre hat 10% Zins wg. der Unsicherheiten der Existenz des Staates in 100 Jahren).
Der Bund hat zwischen 2001 und 2005 1 Milliarde CHF aus den Anleihen in den Aktienmarkt investiert.
Diese Anteile sind heute 4,3 Milliarden Wert.
Im Jahr 2015 hat der Bund eine neue Anleihe im Umfang von 1 Milliarde ausgegeben zu einem Zinssatz von 1% und alle früheren Anleihen zurück gekauft.
Damit nimmt der Bund jetzt die Aktienrendite mit, und zahl für das Geld nur 1% Zins bis 2100.
Bei 7% Wertsteigerung wird erwartet, dass das Aktienpaket bis im Jahr 2050 (bei Kauf durchschnittlich im Jahr 2003) 24 Milliarden Wert sein dürfte.
Im Jahr 2030 rechnet man mit 6,2 Milliarden, und 2040 mit 12,2 Milliarden CHF.
Im Jahr 2106 wäre 1 Billion CHF erreicht.
Wenn die Steuereinnahmen höher sind als die Ausgaben, zahlt der Bund den Überschuss ebenfalls ins Aktien-Depot und kauft weitere Aktien auf.
Bisher gab es jedes Jahr Überschuss.
Das Steuersystem ist auch simpel.
Es gibt keine Mehrwertsteuer, weswegen bei uns alle Produkte etwas billiger als in der Schweiz sind, was wiederum Einkaufstouristen anlockt und so mehr Steuern hier her führt.
Es gibt nur folgende Steuern:
- Vermögenssteuer (pro Jahr wird 0,1% des Vermögens als Steuer fällig).
- Gewinnsteuer für Unternehmen (pro Jahr 10% der Gewinne vor Dividenden).
- Einkommenssteuer (50% des Einkommens über 200’000 CHF inkl. Kapitalgewinne, mindestens jedoch 20’000 CHF).
- Einkommenssteuer für niedrige Einkommen bis 200’000 CHF/Jahr (10% des Einkommens über 20’000 CHF pro Jahr inkl. Kapitalgewinne).
Die 50% Einkommenssteuer mag zunächst viele abschrecken.
Dafür gibt es aber keine AHV-Abgaben, Arbeitslosenversicherungsbeiträge, usw.
Alles ist mit obigen 4 Steuern abgedeckt.
Hier ein paar Beispiele, wie viele Einkommenssteuern bei entsprechendem Jahreslohn bezahlt:
Lohn Steuer
36T 1’600
50T 3’000
60T 4’000
90T 7’000
120T 10’000
199T 17’900
200T 20’000
250T 25’000
500T 150’000
750T 275’000
1M 400’000
Und ja, die Finanzpolitik der Bundesverfassung schreibt vor, den reichen das Geld wegzunehmen.
Aber ehrlich: Wer beispielsweise 500’000 CHF im Jahr verdient und ein Vermögen von 4 Millionen besitzt, zahlt also 150’000 Einkommenssteuer (entspricht 30%) und 4’000 CHF Vermögenssteuer.
Ich finde das angemessen.
Beispielsweise die Polizei:
Es gibt heute auf Bundesebene 100 Polizeibeamte.
Dies ist die Obergrenze gemäss Verfassung, damit der Bund nicht zu mächtig wird.
Die 3 Kantone haben zusammen 110 Polizeibeamte (was rund 20 auf 10’000 Einwohner oder 1 auf 500 Einwohner entspricht).
Die Kantone sind verpflichtet, rund um die Uhr pro Kanton mindestens 5 Polizeibeamte einsatzbereit zu haben, und mindestens 1 Patrouille (Streifenwagen oder Fusspatrouille) jederzeit unterwegs zu haben.
Der Bund hat rund um die Uhr mindestens 4 Polizeibeamte verfügbar, betreibt darüber hinaus die Einsatzzentrale, und ist für alle kriminalpolizeilichen Ermittlungen bei Verbrechen zuständig.
Bei Vergehen ist der Bund nur zuständig, wenn ein Kanton dies verlangt,
oder wenn es ein Vergehen gegen Bundesbehörden etc. ist oder es sich um Serientäter oder kriminelle Organisation etc. handelt.
Ermittlungen stehen sowieso unter Leitung der Staatsanwaltschaft.
Die Kantone betreiben einen Rettungsdienst, Sanität genannt.
Jeder Kanton hat rund um die Uhr mindestens 1 Rettungswagen (RTW) einsatzbereit mit 2 Sanitätern (1 davon diplomierter Rettungssanitäter) verfügbar.
Der Bund hat an einem zentralen Standort rund um die Uhr 3 weitere RTW ständig besetzt und einsatzbereit. Die Sanität des Bundes hat dazu zahlreiches Katastrophenmaterial und Ersatzfahrzeuge.
Die Feuerwehr ist Sache der Kantone. Jeder Kanton muss eine freiwillige Feuerwehr aus mindestens 100 AdF haben. Diese können in mehrere Züge auf die Gemeinden verteilt sein.
Der Bund betreibt eine Berufsfeuerwehr mit 100 Angehörigen, wobei rund um die Uhr mindestens 24 AdBF im Dienst sind, verteilt auf die beiden Standorte Hedingen und Rifferswil, wo jeweils mindestens 12 AdBF pro Standort und Schicht im Dienst sind.
Die Berufsfeuerwehr verfügt über zahlreiche Spezialfahrzeuge wie einen 53m hohes Hubrettungsfahrzeug, Tanklöschfahrzeuge (nach Zürcher Vorbild), Grosslöschfahrzeuge (nach Zürcher/Opfiker Vorbild), Chemie-/Strahlenwehr, etc.
Jedes Fahrzeug liegt in 3 Exemplaren vor (1 pro Standort, und 1 für Schulungen und als Reserve).
Ich habe hier dran gearbeitet etwa von 17:47 bis 19:17 Uhr.