Hallo Zusammen
Ich habe von diesem Formular gehört und habe eine grobe Ahnung, wofür dieser ist.
Hat jemand mehr Informationen und kann es nochmals einfacher erklären?
Danke und Gruss
Sahel
Hallo Zusammen
Ich habe von diesem Formular gehört und habe eine grobe Ahnung, wofür dieser ist.
Hat jemand mehr Informationen und kann es nochmals einfacher erklären?
Danke und Gruss
Sahel
Naja kurz gesagt, in vielen Ländern werden Kapitalerträge besteuert z.B. auf Dividenden. In der Schweiz musst du dafür auch Steuern bezahlen und würdest dann ggf. doppelt besteuert. Wo die Schweiz ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen hat kannst du das vermeiden und mit dem DA-1 Formular kannst du dir so z.B bereits bezahlte Steuern in anderen Landern die direkt abgezogen werden wie z.B. Steuerrückbehalt oder Quellensteuern anrechnen lassen (werden je nach Kanton der Steuerrechnung abgezogen oder auf Konto ausbezahlt). Das Ganze ist aber an gewisse Bedingungen geknüpft z.B. muss der Betrag meistens höher als 100 CHF sein sonst wird nichts gutgeschrieben.
Genau so ist es.
Sofern du die Steuerrechnung elektronisch ausfüllst, wird dich das Programm beim Wertschriftenverzeichnis bei der ersten ausländischen Wertschrift fragen, ob du eine Anrechung von im Ausland zurückbehaltenen Zinsen oder Dividenden wünscht. Wenn nein, werden die betreffenden Zinsen und Dividenden netto ins Verzeichnis eingetragen. Wenn ja, erstellt das Programm das DA-1 Formular. Als Beilage zwingend erforderlich sind dann alle Belege der Zinsen und Dividenden aus dem Ausland. Es müssen mindestens CHF 100 an rückforderbaren Geldern zusammenkommen, sonst gibt es nichts.
Weil mir die Prozedur bisher zu mühsam war, habe ich bis jetzt US Aktien nur bei DeGiro (Flatex) gehalten. Nach dem Abkommen zwischen der EU und den USA werden nur die 15 Prozent abgezogen, die man sowieso nicht zurückverlangen kann.
Allerdings habe ich jetzt über Swissquote einige REITs aus den USA ins Depot geholt. Eine davon zahlt 13,47 Prozent Dividende pro Jahr (New York Mortgage Trust). Ich stelle mir vor, höhere Dividendenzinsen beinhalten auch mehr Marge.
Damit werde ich die CHF 100 pro Jahr locker knacken.
Die kannst du doch auch zurückfordern. Im Kanton Bern jedenfalls werde ich bei den Dividenden gefragt ob ich a) keine Abzüge habe b) normale Abzüge oder c) noch zusätzliche Abzüge.
Es generiert mit dann das DA-1 und ein R-US-164 Formular.
Was mir dabei noch nicht ganz klar ist ob ich dies dann noch einsenden muss oder ob es mit der elektronischen Steuererklärung dann auch schon deponiert ist. Beim Ausdruck steht Kopie für den Steuerpflichtigen drauf von daher gehe ich davon aus, dass hier alles automatische geht. Was Klasse wäre.
Kleine Anmerkung, dass es R-US nur für Schweizer Broker braucht, um die zweiten 15% zurückzufordern. Bei IBKR muss R-US leer bleiben, da braucht es nur DA-1. In gewissen Kantonen (z.B. ZH) ist R-US einfach eine Spalte auf dem DA-1-Formular.
Kann es nicht sicher sagen für BE, aber in ZH muss man es nicht mehr separat einsenden. Geht alles zusammen elektronisch.
Falls du die Steuererklärung per TaxMe mit BE-Login ausfüllst und dort das DA-1 Deklarierst, entfällt das Einreichen des Antrages und alles geht Automatisch.
Merci für die Info
NaTakk
Nachtrag für die wo es interessieren könnte.
Habe gestern Post bekommen von den Steuerbeörden. Das Geld von Quellensteuer und Zusätzlichem Steuerrückbehalt werden ohne Probleme die nächsten Tage überwiesen. (Betrifft die Steuer 2021)
Also zumindest im Kanton Bern war das easy zum ausfüllen und rückfordern und sicher kein Grund darauf zu verzichten.