Steuerrückbehalt & Quellensteuer bei US Aktien

Hallo

Habe ein paar wenige Anteile von einem US Unternehmen.
Die zahlen auch recht nett Dividenden aus, aber da gibs ja leider die US Quellensteuer von 15 % und nochmals 15 % Steuerrückbehalt.

Kann man sich da irgendwas unbürokratisch und einfach zurückholen? Falls ja: ab was für einem Betrag würde sich das lohnen?

Die Aktien bei der Steuererklärung im Formular DA-1 eintragen (statt im Wertschriftenverzeichnis) und die 15% US WHT werden dir je nach Kanton entweder an die Steuern angerechnet oder direkt ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass dein Steuersatz¹ in der Schweiz min. 15% beträgt, andernfalls kriegst du nur einen Teil zurück. Die Rückerstattung ist ab einem Quellensteuerbetrag von CHF 100 möglich.

Für die 15% zusätzlichen Steuerrückbehalt bei einem Schweizer Depot musst du je nach Kanton einfach ein zusätzliches Feld im DA-1 ausfüllen oder das separate Formular R-US verwenden. Diese 15% solltest du unabhängig von deinem Steuersatz auf jeden Fall zurückerstattet erhalten.

Gibt also fast keinen zusätzlichen Aufwand gegenüber normaler Steuererklärung. Ein Beleg vom Broker ist allerdings zwingend.

¹ Zumindest in gewissen Kantonen wird eine spezielle Tabelle benutzt um den relevanten Steuersatz zu bestimmen und es wird nicht exakt dein effektiver Steuersatz benutzt. Ausserdem werden z.B. Vermögensverwaltungsabzüge wieder aufgerechnet. Aber der berechnete Steuersatz sollte üblicherweise in der gleichen Grössenordnung sein.

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Tiptop, das klingt ja gar nicht so kompliziert.

Wie oft ich sämtliche Infos auch durchlese, den richtigen Durchblick krieg ich nicht mit der Besteuerung der US Dividenden (30%) Quellensteuern/Steuerrückbehalt

Evt. kann jemand meine Zusammenstellung ergänzen/korrigieren….

Broker Schweiz YUH A):
VWRL Fonddomizil Irland:

Auf Dividenden von US-Aktien zieht der amerikanische Fiskus sofort 30 Prozent Steuern ab. Die USA wollen auf diese Weise Erträge im eigenen Land besteuern und Steuervermeidung minimieren.

Wenn physische ETFs in Irland aufgelegt wurden, kann die Fondsgesellschaft die Hälfte der in den USA abgezogenen Quellensteuern auf Dividenden für sich reklamieren und zurückbekommen.

Erkenntnis:
Selbstläufer, man braucht nichts zu unternehmen
«Nur» 15% Verlust

Frage:
Wieso können diese 15% der Verbleibenden Quellensteuern nicht zurückgefordert werden?


Broker Schweiz Yuh B):
VT Fonddomizil US:

15% Abzug Quellensteuer und weitere 15% Steuerrückbehalt beim VT

Frage:
Können hier die 15% Quellensteuer oder die 15% Steuerrückbehalt zurückgefordert werden?
Wieso nicht beide?


Broker US IBKR:
VT Fonddomizil US

Hier werden beim richtigen Hinterlegen beim Broker als Schweizer nur 15% abgezogen.

Frage:
Sind das die Quellensteuern oder der Steuerrückbehalt?

Heisst das, der US Fiskus hat seine 15% auf sicher, und der CH Behörde entgehen die 15% bei Rückforderung? Hat CH Behörde somit ausser Arbeit und Mindereinahmen nichts?

Oder fordert CH Behörde im Hintergrund die 15% wieder zurück beim US Fiskus?

Eine Rückerstattung von den USA gibt es nicht, da das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen USA und Irland den USA erlaubt 15% Steuern zu erheben.

Eine Anrechnung an die Schweizer Steuern (via DA-1) gibt es aktuell nicht, aber ev. ist das in Zukunft möglich. finpension arbeitet mit BlackRock/iShares zusammen¹, um genügend Informationen an die Steuerbehörden liefern zu können, dass die US-Quellensteuern von irischen Fonds angerechnet werden können. Im Idealfall geht das in der Zukunft für alle Anleger zumindest von gewissen irischen Fonds. Aber das ist noch nicht ganz klar.

¹ Reporting für die pauschale Steueranrechnung von Quellensteuern auf US-Dividenden – finpension

Die 15% zusätzlichen Steuerrückbehalt kannst du in jedem Fall komplett zurückfordern via DA-1 bzw. R-US. Die 15% US-Quellensteuer kannst du den Schweizer Steuern via DA-1 anrechnen lassen. Bei genügend hohem Steuersatz in der Schweiz werden die vollen 15% angerechnet (ab einem Mindestbetrag von CHF 100).

Die 15% sind US-Quellensteuern und die USA behält diese 15% in jedem Fall. Die 15% können via DA-1 den Schweizer Steuern angerechnet werden, aber somit entgehen dem Schweizer Fiskus diese 15%.

Ok danke für Ausführungen. Habe jetzt mal vom VT 25K via IBKR gekauft. Wollte eigentlich 55K aber dann kam diese Meldung:
ibkr 1

Was hat diese zu bedeuten?

Jetzt kauf ich morgen nochmals 30K, denn so erscheint die Meldung nicht.
Bei 55K sollte ich über CHF 100.- an Dividenden kommen im Jahr welche ich dann vom CH Fiskus zurückverlangen kann…

Es gibt vordefinierte Warnungen bei grösseren Transaktionen. Hier da du mehr als 500 Shares kaufen wolltest. Das hat keine weitere Bedeutung und du hättest einfach auf Accept klicken können.

55K sind nun investiert in den VT.
Komisch aber:
Hatte um 10 Uhr CHF Cash in die 55K USD Cash gewechselt auf IBKR, diese waren auch sofort sichtbar.
Um 16 Uhr VT gekauft, jedoch wurde mein EUR und CHF Konto zuerst aufgebraucht beim VT Kauf, bevor dann noch auf das USD Cash Konto mit 55K zugegriffen wurde…??
Dies obwohl genug USD Cash vorhanden war…
Muss wohl nächstes mal paar Tage warten bis der Währungswechsel im Hintergrund „richtig“ verbucht/hinterlegt wurde…

Kurze Frage: gibt es bei IKBR keinen test- oder demo-account?
Da könnte man eventuell so ein Kauf mal simulieren und schauen, wie es abläuft und was sich „hinter“ den Pop-ups verbirgt.

Doch gibt es du kannst einen paper trading account eröffnen mit USD 1’000’000 und dann schauen ob es passt. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob da dann wirklich 1:1 die gleichen Gebühren rauskommen.

FX-Settlement dauert 2 Tage. Das heisst, wenn du manuell Geld wechselst, musst du 2 Tage warten, bis du dieses brauchen kannst. Anscheindend hat es bei dir dann zuerst andere Währungen aufgebraucht, und somit ein Auto-FX ausgeführt. Bei grossen Beträgen hast du mit Auto-FX deutlich schlechtere Konditionen. Siehe dazu ein anderer Post von mir:

Es gibt bei einem Cash-Account auch die Möglichkeit eines Freerides:

Allerdings kannst du das nur einmal machen. Danach wird Freeriding für dich für ein paar Monate gesperrt.

OK danke. :upside_down_face:
Kann ich auch monatlich rund CHF 2000.- in EUR wechseln und mir aufs Schweizer EUR Konto zurücksenden oder stört das IBKR wenn ich den Wechsel nicht fürs Invest ausführe?

Ich kenne es nur vom Hörensagen, aber IBKR mag es nicht, nur als Wechselstube gebraucht zu werden. Du kriegst dann vielleicht mal eine Email, dass du ea nicht mehr tun sollst. Aber lohnt sich das? Beim manuellen Wechsel zahlst du ja im Minimum 2 USD. Das wären dann ja 0.1%. Ich kenne mich zu wenig aus, aber gibts das nicht günstiger?

Bei regelmässigen kleinen Beträgen wohl eher über Revolut gehen, oder 1x grosse Summe wechseln bei IBKR und dann monatlich benötigte EUR abziehen…