Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für den Kanton Zürich zu machen. Ich habe im letzten Jahr Dividenden von folgenden ETFs erhalten:
FTSE (IE00B3RBWM25): Irland
MSCI (LU2572257124): Luxemburg
Emerging (LU2573966905): Luxemburg
Ich dachte, dass ich diese ausländischen ETFs im Bereich DA-1 eintragen muss, jedoch lässt das Programm PrivateTax das nicht zu. Ich habe zum Testen dann mal einen US-ETF genommen, das funktioniert dann.
Ist dieses DA-1 dann nur für US-ETFs gedacht oder wie funktioniert das genau?
DA-1 ist für alle ausländische Wertschriften mit Dividenden/Zinsen, die einer Quellensteuer unterliegen, die gemäss Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz anrechenbar ist.
US Aktien-ETFs gehören dazu, aber auch viele andere Wertschriften. ETFs mit Domizil in Irland und Luxemburg gehören nicht dazu, da dessen Dividenden keiner Quellensteuer unterliegen.
Beachte, dass Quellensteuern, welche der ETF auf Dividenden seiner Aktienholdings zahlt (wie z.B. VWRL, welcher 15% US-Quellensteuern auf Dividenden von US-Aktien zahlt) nicht relevant sind für DA-1. Solche indirekten Quellensteuern sind in der Schweiz leider gar nicht anrechenbar.
Danke für die Antwort Ich dachte bei den ETFs mit Domizil Luxemburg können auch 15% zurückgefordert werden. Die Info habe ich aus einem Beitrag von mustachianpost, siehe Screenshot:
Ich habe selber keine LU-ETFs und kann es daher nicht mit 100%-iger Sicherheit sagen, aber ich denke MP liegt hier falsch. Gemäss Doppelbesteuerungsabkommen könnte Luxemburg 15% Quellensteuern erheben, welche in der Schweiz angerechnet würden. Aber Luxemburg scheint zumindest bei SICAV (Gesellschaftsform, welche ETFs benutzen) keine Quellensteuern auf Dividenden zu erheben. Es ist gut möglich, dass auf Dividenden von LU-Aktien Quellensteuer erhoben wird, aber bei ETFs darauf verzichtet wird.
Luxemburg würde wohl auch kaum als attraktives Fondsdomizil gelten für den Rest von Europa, wenn es 15% von allen Dividenden einbehalten würde. Irland ist für Welt-ETFs aktuell besser insbesondere wegen besserer Doppelbesteuerungsabkommen, aber allgemein gilt Luxemburg auch als gutes Fondsdomizil.
Aber da du ja LU-ETFs hast, schau doch einfach in deinem Broker-Statement nach, ob Quellensteuern abgezogen wurde.
An important aspect when opening an investment fund in Luxembourg as a SICAV refers to the fact that the investors will not be imposed with the withholding tax on its distributions
Und auch PwC schreibt:
Distributions by Luxembourg Investment funds, whether paid to resident or non-resident
investors, are not subject to any Luxembourg withholding tax.
Danke für den Hinweis. Ich denke auch, dass MP hier falsch liegt. Wenn ich bei meinem Broker (ING) in das Dokument der Dividendenausschüttung schaue finde ich nur das hier:
Teilfreistellung und KapSt sollten nur für deutsche Steuerpflichtige relevant sein. Betrug die effektive Kontogutschrift EUR 160.42 oder wie hoch war die?
Dann passt ja alles und nur MP’s Blogpost ist falsch. Der Betrag stimmt auch mit dem Bruttoertrag von ICTax überein. Es gab keinen Quellensteuerabzug und daher ist DA-1 nicht relevant. Gleich deklarieren wie irische ETFs.
Super danke dir Das ist zum Teil echt verwirrend, weil überall etwas anderes steht. Mein Steuerberater sagte mir auch ich soll alle ausländischen ETFs in DA-1 eintragen, was für mich keinen Sinn gemacht hat weil das Domizil ja entscheidend ist.
weiss jemand aus Bern wie man in der Steuerklärung die Manuelle Eintragung umgeht wenn es aus dem E-Steuerauszug die Werte in der Rubrik DA-1 übernimmt?!
Steht ja in der Wegleitung wie folgt.
Wichtig!
Beantragen Sie keine Anrechnung ausländischer Quellensteuern (DA-1 Antrag), wenn das Total der nicht rückforderbaren ausländischen Steuern den Betrag von CHF 100 nicht übersteigt.
In diesem Fall deklarieren Sie stattdessen die Vermögenswerte und Erträge für die nicht rückforderbare Steuern angefallen sind gleich wie inländische Wertschriften. Dabei geben Sie die Erträge abzüglich der nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuern an.
Die Titel kann man wohl also nicht stehen lassen unter DA-1 und muss sie mühsamm manuell erfassen…
Bern weiss ich nicht, aber im Kanton Zürich kann man es sehr wohl im DA-1 deklarieren. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA z.B. (15%) wird immer bezahlt, auch unter 100 CHF. Die restlichen 15% jedoch nur, wenn die genannten 100 CHF überschritten werden.