Versteuerung von thesaurierenden ETFs (Kanton Zürich)

Liebe Finanzrudel Community :slight_smile:

Mich treibt gerade eine Frage zur Steuererklärung um:

Für die Steuererklärung listet man ja sämtliche ETFs mit Kaufdatum auf, damit die Steuer auf die Dividende berechnet werden kann. Letztes Jahr hat dies auch wunderbar funktioniert. Damals wie heute nutze ich die Online-Steuererklärung vom Kanton Zürich.

Nun habe ich allerdings zum ersten Mal einen thesaurierenden ETF (gewöhnlicher DAX ETF) in meinem Depot und möchte den korrekt eintragen. Es erscheint aber keine berechnete Dividende, stattdessen erhalte ich die Meldung “Der steuerbare Ertrag konnte bis zum Zeitpunkt der Drucklegung nicht ermittelt werden und wird später festgesetzt.”

Kann ich meine Steuererklärung trotzdem so einreichen und darauf vertrauen, dass die Dividende und die dazugehörige Steuer später noch automatisch berechnet wird? Oder sollte ich die Dividende manuell eintragen? Auf ICTax wäre sie sichtbar.

Herzlichen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Dominik

Ja, die Daten sind nicht immer parat. Hat aber nichts damit zu tun, ob es ein Ausschütter oder Thesaurierer ist.

Im meinem Kanton kann ich eine Anmerkung vornehmen, da können sie es manuell überprüfen/anpassen. Du kannst also schreiben, dass bis dato keine Steuerinformation zum Ertrag gab.

Manchmal kommen noch Korrekturen recht spät, zum Beispiel steht im ICTax:

Hinweise / Notes / Notas:

  • 05.06.2023: Korrektur Ertrag zahlb. 31.12.2022 (ursprünglicher Ertrag: CHF 0.4576198)

Basel-Landschaft: Reduzierter Steuerwert

wenn man da im März die Einreichung macht, dann kann man echt nichts mehr für die Korrektur, wenn sie am 5.6. kommt.

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Ich hoffe mal, dass das Steueramt die entsprechenden Prozesse hat, die Versteuerung erst dann vorzunehmen, wenn alle Daten da sind…

Ich würde eine Fristerstreckung verlangen, um die Steuererklärung korrekt ausfüllen zu können.