Versteuerung von ETF/Aktien Gewinne mit US/IRL Domizil

Hallo zusammen

Lese mich gerade in das Thema der Versteuerung von Dividenden mit unterschiedlichen Domizilen ein welches wir hier in der Schweiz haben. Wollte mit euch mal Gegenchecken ob ich das alles korrekt Versanden habe, glaub es aber eher nicht…

So wie ich das verstehe müssen wir in der Schweiz auf Dividenden von Aktien und ETF‘s mit Domizil USA pauschal mal 30% Quellensteuer zahlen. Dividenden aus Instrumenten in IRL aber nur 15%

Wenn man aber das W8-BEN ausgefüllt hat, was ich bei IBKR auch gemacht habe, zahle ich wegen dem Steuerabkommen zwischen USA und CH nur die 15%, welche direkt im Broker verrechnet wird.

Die weiteren 15% kann ich bei der Schweizer Steuerbehörde über das DA-1 Formular zurückfordern, was aber heisst das ich ja für US Domizil Aktien und ETF’s gar keine Steuer bezahle, für alle IRL aber 15%.

Da ich das Geld aus den Dividenden dann wieder reinvestiert, und somit privaten Vermögensaufbau betreibe, muss ich auch keine Kapitalertragssteuer in der Schweiz zahlen, bis ich dann halt irgendwann mit der Entnahmestrategie anfange oder verkaufe.

Kling irgendwie zu schön um wahr zu sein, oder ist das so?
Gilt das auch für Kursgewinne aus Aktien und ETF’s?

Gruss,
Markus

Das was du anfänglich beschrieben hast sind die Quellensteuern und ja US Domizil ist am besten für ETFs mit hohem US Anteil, damit kommst du bei den Quellensteuern wohl am besten weg.

Das sind aber nur die Quellensteuern und das ist aber natürlich noch nicht alles.

Zusätzlich dazu fallen in der Schweiz noch Einkommens- und Vermögenssteuern drauf an. Vermögenssteuer wird einfach auf das Vermögen erhoben welches man zu einem bestimmten Datum hat abzüglich des Freibetrages. Einkommssteuer zahlst du auf dein Einkommen also dein Lohn der du vom Arbeitgeber erhältst.

Wenn du jetzt Investments hast welche keine Dividenden auszahlen sondern höhere Kursgewinne machen, dann zahlst du einfach die Vermögenssteuer auf das gesamte Vermögen.

Wenn du jedoch Investments hast welche Dividenden ausschütten (und dabei ist egal ob sie dir direkt ausgeschüttet wird oder ins Fondsvermögen), dann bezahlst du darauf Einkommenssteuern, d.h. jede Dividende wird praktisch zu deinem Lohn dazugerechnet und du bezahlst mit den Steuern dann einfach mehr Steuern wie wenn du mehr Einkommen gehabt hättest. Dabei ist es irrelevant ob du reinvestierst oder nicht, für jede Dividende zahlst du Einkommenssteuer.

Hingegen wenn dein Investment ohne Dividenden (z.B. Bitcoin - Achtung Staking Erträge zählen dann wieder als Einkommen) eifach steigt, bezahlst du dafür keine Einkommensteuer.

Somit musst du also jede einzelne Dividende in der Steuererklärung angeben damit sie zum Einkommen dazugezählt werden können. Bei den wichtigsten Titeln kennt die Steuerverwaltung die Dividenden und dann funktioniert das mehr oder weniger automatisch wenn du korrekt alle Käufe und Verkaufe und Mengen schon einträgst mit Datum. Aber das ist natürlich ein gewisser Aufwand und die Verantwortung das alles stimmt liegt bei dir.

Kurz: Jedesmal wenn du eine Dividende erhälst klopft das Steueramt an, nicht erst dann wenn du verkaufst oder auf Entnahmestrategie wechselst.

Hallo @AlephOne, hab mir schon gedacht dass du hier einer der ersten bist die Antworten :slight_smile:

Hab nochmal beim BK direkt nachgelesen, keine Ahnung wo ich das mit dem „Privaten Vermögensaufbau“ her hatte, stimmt aber offenbar nicht. Steuerfrei ist nur Kapitalgewinn der mit einem Substanzverlust (Verkauf Auto) zu tun hat, und halt 5000 CHF pro Jahr und Person.

Aber zumindest „spart“ man sich mit den US Domizilen schonmal die ganze Quellensteuer.

Die Entnahmestrategie und Verkäufe führen für einen normalen Anleger nicht zu einer Kapitalertragssteuer. Was natürlich anfällt sind jederzeit die (minimalen) Vermögenssteuern auf das Vermögen. Werden Kapitalgewinne realisiert, so werden diese als normaler Anleger nicht besteuert (in CH). Wird man von der Steuerbehörde als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft, dann werden Kapitalgewinne besteuert.

Bei einer Entnahme werden Wertschriften zwar zu Cash gewechselt, was aber in beiden Fällen Vermögen darstellt.