Verrechnungssteuer bei Zinsen von der Bank

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Verrechnungssteuer, da ich das nicht so ganz verstehe.
Wenn ich von meiner Bank Zinsen über 200 CHF erhalte, werden ja 35% Steuern einbehalten.
Gilt diese Verrechnungssteuer pro Bank oder insgesamt? Also kann ich z.B. bei Bank A bis zu 200 CHF Zinsen steuerfrei erhalten und bei Bank B auch nochmal 200 CHF?

Und falls die Steuern dann erhoben werden weil ich über die 200 CHF komme, kann ich diese wieder zurückverlangen?

Vielen Dank schon Mal :slight_smile:

Dies gilt pro Bank bzw. sogar pro Konto, wenn ich mich nicht täusche. Aber ohne Verrechnungssteuer heisst nicht steuerfrei. Du bezahlst Steuern auf alle Zinsen, unabhängig von der Höhe (bei ordentlicher Steuerveranlagung).

Die Verrechnungssteuer erhältst du nach der ordentlichen Steuerveranlagung zurück (bzw. wird mit deinem effektiven Steuerbetrag verrechnet). Es spielt also normalerweise keine grosse Rolle, ob du Zinsen mit oder ohne Verrechnungssteuerabzug erhältst.

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Danke für die Erklärung.
D.h. ich muss nicht unbedingt darauf achten, dass ich pro Bank über 200 CHF komme? Das war nämlich meine Überlegung, ob ich das Geld so verteilen sollte, dass ich unter diesem Betrag bleibe.

Also sagen wir mal ich habe bei einer Bank Zinsen in Höhe von 300 CHF erhalten, wovon 35% Verrechnungssteuer einbehalten werden. Erhalte ich mit der Steuererklärung die Verrechnungssteuer dann wieder zurück?

Korrekt. Möglichst keine Verrechnungssteuer zu bezahlen ist eigentlich nur dann wichtig, wenn du die Konten zwecks Steuerhinterziehung nicht in der Steuererklärung angeben willst.

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Falls Du ursprünglich aus Deutschland kommst: so etwas wie Freistellungsaufträge im Rahmen eines Freibetrags kennt man in der Schweiz nicht.

Die 200-Franken-Grenze gilt für jedes Giro- und Sparkonto einzeln. Noch vor ca. 20 Jahren waren nur Sparkonten bis 50 Franken pro Jahr frei von Verrechnungsteuer, sogar Rappenbeträge von Girokonten wurden mit Verrechnungssteuer belastet.

Insofern hat die Grenze von 200 Franken den Aufwand der Banken etwas reduziert.

Bei Zinsen auf Kassenobligationen hingegen und ebenso bei Dividendenzahlungen gilt dieser Freibetrag nicht. Da werden stets 35% Verrechnungssteuer einbehalten, egal ob es 199.99 CHF oder 0.66 CHF sind.

In der Steuererklärung muss man natürlich alle Konten und Kapitaleinkünfte angeben, über die man verfügt. Hierbei wird dann im Wertschriftenverzeichnis unterschieden zwischen Kapitalerträgen MIT Verrechnungssteuerabzug und OHNE Verrechnungssteuerabzug. Die Software erkennt in der Regel automatisch, welches von beidem der Fall ist.

Wird alles korrekt erfasst, werden die einbehaltenen Verrechnungssteuern auf den letztendlich zu zahlenden Steuerbetrag angerechnet, wirken also wie eine Vorauszahlung.

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Ja genau, das war mein Gedanke mit dem Freistellungsauftrag :smiley:
Meine Überlegung war nur, ob es sinnvoll ist das Geld auf zwei Konten aufzuteilen, sodass man mit den Zinsen am Ende des Jahres auf jeweils 200 CHF kommt oder ob das sowieso auf das gleiche rauskommt wenn ich bei einer Bank z.B. 400 CHF Zinsen bekomme und davon die Verrechnungssteuer einbehalten wird.