Verkauf von Artikel

Guten Tag Zusammen

Ich habe versucht mich im Internet schlau zu machen, aber habe nichts gefunden wo es mir gut erklärt.
Ich bin leidenschaftlicher Angler und habe von jemanden der „Sammler“ war einige Angelartikel für einen guten Preis gekauft. Wenn ich diese jetzt plane auf Verkaufsplattformen weiter zu verkaufen und sagen wir alles für 3000 Franken verkaufen würde und damit einen Reingewinn von ungefähr 1500 Franken machen würde, müsste ich diese versteuern?

Ich habe was gelesen das man ab 2300 Franken Einnahmen versteuern muss?
Oder ist das erst ab 2300 Franken Reingewinn?

Oder würden diese 1500 Franken Gewinn einfach zu meinem ganzem Jahresgehalt von meiner normalen Arbeitslohn dazugezählt und von dem dann versteuert?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine und würde micht sehr über eine einfach Erklärung freuen.

Besten Dank

Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen des Privatvermögens müssen nicht versteuert werden. Wenn du jedoch (gewerbsmässig) Gegenstände kaufst, nur um sie teurer verkaufen zu können, dann wird der Gewinn steuerpflichtig.

Die Grenze von CHF 2’300 gilt für AHV-Beiträge und dort geht es um den Reingewinn, nicht den Umsatz. Steuerbar sind auch bereits Einkünfte unter diesem Betrag, aber mit Ausnahmen wie oben erwähnt.

Falls die CHF 1500 steuerbar wären, so würdest du diese in der Steuererklärung unter „Weitere Einkünfte“ o.ä. deklarieren und ganz normal die Summe deines Arbeitslohns und dieses Einkommen (- Abzüge) versteuern.

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Hallo Jay vielen Dank für deine Auskunft.

Was ist den mit dem Aufwand die man betrieben hat?
Fotos machen, Inserate erstellen, Pakete machen und versenden das braucht ja auch viel Zeit.
Kann man diese denke ich auch als Arbeitsaufwand angeben oder ist das nicht möglich?

Nein, die Vergütung des eigenen Zeitaufwandes wäre Eigenlohn, welcher vollständig steuerbar ist als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Externe Kosten, z.B. für das Inserat oder den Versand, könntest du natürlich als Geschäftsaufwand abziehen.

Gibt es da irgendwie einen Richtwert auf wieviel Prozent vom Gewinn diese ausfällt? Oder ist das nicht möglich.

Der zusätzliche Steuerbetrag in Prozent deines Gewinns entspricht deinem Grenzsteuersatz, welcher von deinem sonstigen Einkommen und deiner Wohngemeinde abhängt. Bei einem mittleren Einkommen in ZH liegt der vielleicht bei 20%. Bei hohem Einkommen können es aber gut 30-35% oder noch etwas mehr sein. Bei tiefem Einkommen bzw. Kanton mit tiefen Steuern oder vielen Abzügen auch weniger.

Dann lohnt sich ja sowas nur bei höheren Beträgen mit über 10’000 Gewinn. Wenn man mit z.b 1000 Gewinn und alle die Stunden die man investiert hat noch irgendwie 200-300 Steuern zahlen muss, lohnt sich ja das praktisch nicht. :laughing:

Ja willkommen in der Schweiz. Hier lohnt sich arbeiten und fleiss nicht, alles was du dafür kriegst ist dass du dann mit deinen Steuern noch mehr andere Leute finanzieren musst. Nicht das es viele andere Länder viel besser machen würden, in unseren Nachbarländern ist es meist noch schlimmer ausser in Liechtenstein. Aber es hat ja einen Grund wieso immer mehr Leute nur noch Teilzeit arbeiten und z.T. sogar soweit reduzieren dass man in den Genuss zusätzlicher Leistungen kommt (z.B. Prämienverbilligungen, etc.). Mehr arbeiten lohnt sich schlicht nicht.