Steuern: Privatanleger vs. Profi

Kursgewinne in der Schweiz sind für Privatanleger ja glücklicherweise steuerfrei. Man kann allerdings vom Finanzamt als Profi eingestuft werden, wenn man z. B. Optionen, Futures oder andere „ausgefallene“ Produkte handelt oder Aktien zu schnell umschlägt (nicht abschliessend).

Hat hier im Forum schon jemand in der Hinsicht mit dem Finanzamt Erfahrungen sammeln dürfen und wie ist es ausgegangen?

Welche Möglichkeiten habe ich die o. g. Produkte zu handeln und trotzdem das Privatanlegerprivileg der steuerfreien Kursgewinne zu erhalten? Ich könnte mir vorstellen ein Unternehmen zu gründen und darin dann diese Produkte zu handeln. Für mich als Privatperson wären dann nur Gewinne aus dem Unternehmen zu versteuern und das sollte mich dann für die anderen Anlagen nicht in den Profistatus hochstufen. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?

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Hier noch die Kriterien (Quelle: https://www.moneyland.ch/de/boersengewinne-steuern):

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat dafür in einem «Kreisschreiben» fünf Kriterien festgelegt. Wollen Sie zweifelsfrei sicher sein, dass Sie keine Kapitalgewinnsteuer bezahlen, müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein:

  1. Sie haben die verkauften Wertschriften während mindestens 6 Monate (vor dem Verkauf) gehalten.
  1. Ihr Transaktionsvolumen, also das Summentotal der Kauf- und Verkaufspreise aller ihrer Wertschriften, beträgt in einem Kalenderjahr höchstens das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
  1. Ihre Kapitalgewinne aus dem Wertschriftenhandel sind nicht nötig, um fehlende Einkünfte für Ihren Lebensunterhalt zu ersetzen. Faustregel: Die Kapitalgewinne pro Steuerperiode sollten weniger als 50 Prozent Ihres Reineinkommens ausmachen.
  1. Ihre Wertschriftenkäufe sind nicht mit fremden Mitteln finanziert. Oder: die steuerbaren Erträge wie Zinsen und Dividenden sind grösser als entsprechende Schuldzinsen.
  1. Falls Sie mit Derivaten und insbesondere Optionen handeln, dürfen Sie diese nur zur Absicherung der eigenen Wertschriften verwenden.

Im Rahmen dieser fünf Kriterien haben die Steuerämter eine Reihe von Ermessensspielräumen. Es kann also gut sein, dass Sie trotz einzelnen nicht erfüllten Kriterien nicht als gewerbsmässiger Händler gelten und keine zusätzlichen Steuern zahlen müssen.

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Es spielt keine Rolle, ob du Derivate, Aktien oder Kryptos handelst. Was zählt, sind u.a. die Trades pro Jahr und wie deine Trading-Erfolge im Verhältnis zu deinem regulären Einkommen stehen (weitere Kriterien: Haltedauer, Fremdkapital).

Wenn du z.B. 80k p.a. mit deinem regulären Job und 50k p.a. mit Trading verdienst, könnte ich mir vorstellen, dass dich das Steueramt als Profi einstuft. Es gibt jedoch keine „harten“ Kriterien und vermutlich variiert es von Kanton zu Kanton. Am besten bilateral mit einem Steuerberater und dem Steueramt anschauen.

Mittlerweile hoffe ich als Profi eingestuft zu werden, dann könnte ich meine Verluste abziehen.

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Naja es geht ja in der Regel auch wieder nach oben. Oder hast du zu stark gezockt? :slight_smile: