Gewerbsmässiger Wertschriftenhändler

Hallo zusammen

Die steuerliche Unterscheidung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertschriftenhandel wird vielerorts diskutiert. Diese Diskussionen beten die Ausschlusskriterien das Rundschreibens von 2012 rauf und runter, nennen ggf. peripher betrachtete Kriterien und weisen auf mögliche Willkür, eine dennoch ganzheitliche Betrachtung des Falls, kantonale Unterschiede und taktische Erwägungen der Steuerämter hin.

Mich würde interessieren, ob hier abseits all dieser Theorie tatsächlich jemand interessante praktische Erfahrungen mit der Einstufung als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler gemacht oder von solchen gehört hat?

  • Habt ihr Beispiele für vergleichsweise ambitionierte Trader mit sehr hohen Gewinnen und relativ hoher Handelsaktivität, die überraschend trotz allem keine Einstufung erhielten?
  • Oder Beispiele von Leuten, die es erwischt hat? Was lief bei denen so an Aktivität?
  • Könnt ihr Klischees zu strengen und zurückhaltenden Kantonen bestätigen, Schwyz gilt z.B. als schwierigster Kanton, aber ist er das wirklich?
  • Wenn es mal jemanden erwischt hat, hat es auch schon jemand geschafft, diesen Status wieder abzugeben?
  • Kryptowährungen interessieren mich besonders. Ist man dort noch etwas zurückhaltender, oder wird ein Bullenmarkt wie der aktuelle gerne genutzt, um möglichst viele profitable Investoren abzukassieren?

Vielen Dank!

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Schade, gab es hierzu keine Antworten auf die mMn guten Fragen von @zorg

Ich höre immer wieder, dass die Steuerämter es weitestgehend vermeiden, jemanden als gewerbsmässig einzustufen, vor allem weil man dann auch Verluste geltend machen kann. Aber wirklich Handfestes oder gar Statistiken dazu finde ich leider nicht. Von daher wäre ich auch dankbar für Antworten auf die Fragen

Naja die Fragen können eben nicht beantwortet werden, und die Sachlage ist relativ klar.

Die Ausschlusskriterien sind alle kumulativ zu erfüllen ansonsten steht es dem Steueramt frei dich einzustufen oder nicht. Es ist im Prinzip so einfach. Statistiken gibt es dazu nicht und man kann auch nicht von einem Fall auf einen anderen ableiten. Wenn das Steueramt dich einstufen will und du erfüllst auch nur eines der Kriterien nicht, dann kann es das tun und du kannst machen was du willst und hast keine Chance dich dagegen zu wehren. Auch dann nicht wenn jemand anders wegen viel mehr nicht eingestuft wurde etc. Denn die rechtliche Handhabe ist ziemlich klar.

Entweder du beugst dich allen Kriterien oder du unterliegst der Gnade bzw. der Laune des Steuerkommissär. Es ist wie mit der Polizei und zu schnell Fahren. Die einen werden erwischt, andere nicht, andere werden erwischt und bekommen wegen guter Laune des Polizisten trotzdem keine Busse, andere sind weniger schnell gefahren und kriegen trotzdem eine Busse. Da kann man eben dann auch nicht sagen ja aber der andere hat auch keine Busse erhalten.

Das einzige was man machen kann um keine Busse zu erhalten ist nicht zu schnell fahren, bzw. eben alle Kriterien zu erfüllen. Etwas anderes gibt es nicht.

Verstehe auch irgendwie die Beweggründe nicht weshalb man das jetzt vergleichen muss oder ähnliches. Die Kriterien haben ja alle einen guten Grund und machen auch absolut Sinn. Weil das eben wie meistens einige nicht verstehen muss man die Bürger eben wiedermal vor sich selbst schützen und überhaupt solche Kriterien aufstellen. Ansonsten würden sich noch viel mehr in den Ruin treiben mit irgendwelchen Pseudo Strategien und die Allgemeinheit darf dann für die hochverschuldeten Sozialfälle zahlen.

Befolgt doch einfach die Kriterien, sie machen durchaus Sinn, und dann gibt es auch keine Einstufung und auch keine sonstigen Probleme. Es ist im Prinzip so einfach.

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Das stimmt so nicht. Die Entscheide der Steuerämter sollten den Grundsätzen des Kreisschreibens Nr. 36 bzw. der bundesgerichtlichen Rechtsprechung folgen und können nicht komplett willkürlich getroffen werden, auch wenn nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt sind. Ein Entscheid kann rechtlich angefochten werden. Erst wenn das Bundesgericht gegen dich entscheidet, kannst du wirklich nichts mehr machen.

Steuerämter haben sicher einen gewissen Spielraum, aber ganz willkürlich dürfen sie dann doch nicht entscheiden.

Hier gebe ich dir grundsätzlich recht. Es kann allerdings gewisse Situationen geben, wo man auch bei einer rein privaten Vermögensverwaltung ein Ausschlusskriterium verletzt. Z.B. bei einer Strategieänderung bzw. grösseren Umschichtung verletzt man vielleicht die Mindesthaltedauer oder realisiert ev. Kapitalgewinne, die mehr als 50% des Reineinkommens betragen, insbesondere nach bereits erfolgter (Teil-)Pensionierung. Aber bei einer grösstenteils passiven privaten Vermögensverwaltung hätte ich auch in einem solchen Fall absolut keine Bedenken, da eine Einstufung als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler nicht den Grundsätzen des Kreisschreibens folgen würde.

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Ja das ist schon klar, aber die Grundsätze im KS36 sind ja relativ klar und die Kriterien der Vorprüfung zielen ja ziemlich gerade auf diese Grundsätze ab.

Ja wie die meisten amtlichen Verfügungen, nur hat das dann einen meist jahrelangen und kostspieligen Rechtsstreit zur Folge den man sich erstmal leisten können muss. Und eben da die Grundsätze des KS36 ja relativ klar sind m.E. die Erfolgsaussichten relativ schmal.

Ja das stimmt das sind aber auch keine Aktivitäten die man mit KS36 adressieren will. Und da bin ich auch absolut der Überzeugung das kein Steuerkommisär hier eine Einstufung vornehmen würde, da hab ich solche Kriterien auch selbst schon verletzt.

KS36 richtet sich nicht an Leute welche generell passiv investieren und ab und zu Umschichtungen vornehmen, merken oh es gibt ein besseres Produkt und ich verkaufe jetzt und kaufe etwas neues ohne Haltefristen einzuhalten etc.

Es geht um diejenigen die meinen sie werden jetzt Trader und müssten 150 Crypto Trades im Monat machen, Aktien hin und her schaufeln bis zum umfallen, Derivate handeln, mit Algos traden, etc. erstens bringt das nichts und zweitens ist man da dann halt selber Schuld wenn man eingestuft wird. Und darauf zielte ich auch ab mit dem Votum.

Passive Anleger wie die meisten wohl in diesem Forum haben hier nichts zu befürchten (auch wenn man mal ein Kriterium verletzt). Diejenigen die meinen sie müssen ihr Glück herausfordern mit irgendwelchen bescheuerten Strategien und Produkten, halt schon.

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