Depot im Ausland -> Quellensteuer?

Hoi zäme,

ich habe seit Jahren je ein Aktien-Depot in Deutschland (bei der Ing-Diba), in Amerika (Morgan Stanley) und eines in der Schweiz (Swissquote). (fragt bitte nicht warum… ist halt so).

In allen drei Depots habe ich verschiedene Aktien (Wert je ca. 100k CHF, d.h. total 300k CHF) die an verschiedenen Orten gelistet sind (NASDAQ, SIX, Frankfurt) die ich demnächst verkaufen will.

Freund Google verwirrt mich wenn ich zu den steuerlichen Auswirkungen von Aktienverkäufen suche, daher die Frage an Euch.

Frage:
Was wäre steuerlich der günstigste Weg diese Aktien zu verkaufen? DE und USA haben Quellensteuer (25% - 35%) auf Kursgewinne. Die Schweiz nicht. (nur auf Dividenden, Zinsen, etc.)

→ Soll ich die Aktien direkt beim Broker in DE bzw. USA verkaufen? (z.B. zahle ich in DE wirklich 25% Quellensteuern auf die Kursgewinne? Würde ich bei einem Kursgewinn von z.B. 50’000 CHF tatsächlich 12’500 CHF Quellensteuern zahlen? Könnte ich diese über die Schweizer Steuererklärung zurück bekommen?)

→ Würde es dann nicht eher Sinn machen ich würde die Aktien zunächst in die Schweiz zur Swissquote transferieren (Kosten: ca. 10 CHF bei Swissquote), bevor ich diese dann über die Swissquote verkaufe? Würden dann keine/kaum Steuern anfallen?

Bitte bringt Licht ins Dunkel.

Danke im Voraus!

Christopher

Hast du bei den ausländischen Banken korrekt deklariert, dass du in der Schweiz wohnst bzw. steuerpflichtig bist? Bei gewissen Broker muss noch ein zusätzliches Formular ausgefüllt werden, wo man bestätigt, dass man im Land des Bankenstandorts nicht steuerpflichtig ist. Wenn alles korrekt deklariert ist, sollten keine falschen Quellensteuern anfallen, unabhängig vom Standort des Brokers.

Es ist leider etwas tricky. Der Quellensteuerabzug richtet sich nach dem Land, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat, denn die Quellensteuer muss das Unternehmen abliefern.
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Wohnort des Depotinhabers.
Die Höhe der möglichen Steuerrückforderung ergibt sich aus Doppelbesteuerungsabkommen und betrifft das Land, wo das Unternehmen die Quellensteuer abliefert und dem Land wo die Depotbank ist.
Damit die Bank richtig abrechnen kann, braucht sie die Steuernummer des Kunden, damit sie weiss, wo er steuerpflichtig bist: So muss die deutsche Bank bei deutschen Kunden die Abgeltungssteuer auf Dividenden, Zinsens und Kursgewinnen abziehen und abliefern, bei ausländischen Kunden hingegen nicht, denn sie sind nicht in Deutschland steuerpflichtig.
Aber auf Wunsch und meist gegen einen Gebühr bekommen sie einen Tax Voucher, damit sie den rückforderbaren Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer zurückbekommen.
Wohnst du in der Schweiz und hast du Schweizer Aktien bei einem deutschen Broker brauchst den Tax Voucher der deutschen Bank, um die Verrechnungssteuer zurück zu erhalten, hast du nur US Aktien bei der deutschen Bank brauchst du ihn nicht, weil die deutschen Banken den ganzen rückforderbaren Teil der US Dividenden zurückbekommen.
Bei Wohnsitz in der Schweiz kann man den rückforderbaren Teil der ausländischen Quellensteuer im Wertschriftenverzeichnis der elektronischen Steuererklärung zurückverlangen, denn dort ist das Formular DA-1 integriert. Für Schweizer Aktien bei ausländischen Banken braucht man einen Tax Voucher der Bank, für ausländische Aktien sehr oft die Dividendenabrechnungen.