Ja man muss Dividenden in der Steuererklärung angeben so oder so egal ob sie ausbezahlt werden oder nicht. Bei thesaurierenden ETFs muss man ja auch Dividenden angeben obwohl sie reinvestiert und nicht ausbezahlt werden.
Ob Dividenden ausbezahlt werden oder nicht macht demzufolge steuerlich keinen Unterschied.
Die Frage sei erlaubt, ob jemand einen Berater oder eine Bank kennt, die nicht ausschliesslich für ihren eigenen Profit arbeiten. In diesem Forum hat man insofern grosses Glück, als dass hier wirklich ein paar ausgefuxte Könner sind, die dafür kein Honorar verlangen - man muss nur wissen welche .
Habe auch gerade von einer Schweizer Bank im Rahmen der Zinssenkung der SNB, ein tolles Angebot gekriegt für Zinsanlagen in US-Dollar. Mit sage und schreibe ganze 0,5% Zins. Und wenn ich dazu noch ein sog. Anlage-Risiko selber trage dann sensationelle 1%. Allerdings für den Betrag auf dem Konto könnte man leider keinerlei Zins anbieten. Alles mit der Begründung die Bank sei einer sichersten und besten der Schweiz.
Und was hab ich gemacht? Ich krieg von IBKR 4,8% Zins auf den Barbetrag auf dem Konto den ich als Reserve für Kaufgelegenheiten halte und ist somit jederzeit verfügbar, Auszahlung anteilig monatlich.
Soviel zu Banken und Berater wenn man auf sie angewiesen ist, bzw. hört.
DRIP ist einfach automatisches Reinvestieren von IBKR. Du erhältst die Dividenden wie gewohnt, sie werden einfach ohne manuelles Eingreifen reinvestiert. In der Steuererklärung gibt es hier keinen Unterschied zu manueller Reinvestition.
Naja, es ist irgendwie auch klar, dass dir der Bankberater der Schweizer Bank nicht empfehlen wird, dein Geld bei IBKR zu parkieren - die Bank hat davon ja nichts. Abgesehen davon, dass der Bankberater IBKR (und ähnliches) vielleicht gar nicht kennt.
Ich hatte mit meinem Schweizer Bankberater (Raiffeisen) vor ein paar Jahren ein Gespräch, wo wir über’s Anlegen gesprochen haben. Ich habe ihm erzählt, dass ich bei IBKR mein Depot habe und was für gute Konditionen es dort gibt. Er war erstaunt und hat mir erzählt, dass er selbst (also er privat) nur bei Raiffeisen anlegen darf, das ist angeblich Teil vom Arbeitsvertrag. Hat mich total schockiert so etwas. Hat so ausgesehen als sollten sich die Berater gar nicht erst mit anderen Möglichkeiten beschäftigen.
Ich weiss weder ob das wirklich stimmt oder ob es sich inzwischen vielleicht geändert hat. War einfach das, was ich damals in dem Gespräch mit dem einen Berater erfahren habe.
Ja das stimmt, das ist bei einigen Banken in der Schweiz so. Wird unterschiedlich je Bank gehandhabt bei einigen ist es komplett verboten irgendwelche Bankkonten ausserhalb der Bank zu haben, bei anderen ist es weniger problematisch.
Dabei geht es aber nicht darum dass der Mitarbeiter sich nicht mit anderen Produkten beschäftigen soll, sondern es geht um Compliance Vorschriften. Die Bank muss unter anderem sicherstellen das kein Insiderhandel stattfindet und je nach Funktion/Stufe gibt es gewisse Regeln zum Eigenhandel mit Sperrfristen (z.B. Verbot von Handel zu gewissen Zeiträumen z.B. vor und nach Veröffentlichungen von gewissen Berichten etc.), Haltefristen, Verbot von Leerverkäufen, etc. gewisse Mitarbeiter dürfen gar keinen Eigenhandel betreiben bzw. nur über ein „Discretionary Mandate“ wo sie selber keine Beteiligung an Investment-Entscheidungen haben dürfen.
Wenn sämtliche Eigengeschäfte nur über interne Kanäle laufen ist es einfacher Compliance zu gewissen Regeln sicherzustellen als andersrum. Andere Banken die da weniger strickt sind haben z.B. ein Tool wo man seine Trades eintragen muss.
Wenn ich mich recht erinnere, liegt der Mitarbeiter-Rabatt bei UBS in der Grössenordnung von 50%. Eigentlich tönt 50% Rabatt nicht schlecht, aber auch damit ist die UBS immer noch massiv teurer als günstige Broker und meines Wissens fallen auch für Mitarbeiter (reduzierte) Depotgebühren an.
Aber es ist eine Weile her seit ich das von einem UBS-Mitarbeiter gehört habe. Vielleicht erinnere ich mich auch falsch oder es hat sich inzwischen geändert.
@Jay
Ist immernoch so.
Nur 50% bei überhöhte Depotgebühren von normalerweise 0.35%. Bei der CS war zumindest das Depot gratis. Dafür Tradinggebühren etwas höher, ab 50.- + pro Trade…ist bei allen grösseren Banken ähnlich welche ein ‚Komplettangebot‘ anbieten.
Aus den genannten Gründen von Aleph One. Und um natürlich den eigenen Umsatz/Gewinn zu erhöhen
Das nur Anlegen wo ein Bankmitarbeiter selber arbeitet war auch bei der CS so. Denke das ist bei allen Banken eingeführt worden. War früher ja nicht so.
Z.B. CS Mitarbeiter wurden erst gezwungen ihre gesamten Depots bei anderen Insituten (z.B. Swissquote) im internen Kontrollsystem offenzulegen. Ein paar Jahre später wurden die Mitarbeiter, die das schön brav gemacht hatten dann zusätzlich gezwungen sämtliche bei anderen Broker vorhandenen Depots aufzulösen und zur CS zu transferieren. Grund: man darf nicht über Möglichkeiten verfügen, irgendwo mit CS Aktien zu handeln, nur bei der CS selber.
Zusätzlicher Nutzen der CS, durch diesen Zwang wurden natürlich auch zusätzliche Vermögenswerte zur CS transferiert.
Ein verheirateter Mitarbeiter konnte dies umgehen, indem er einfach das Depot beim anderen Institut seiner Frau anhängt.
Die Dummen waren die, welche der Aufforderung der CS nachgekommen waren, und ihre Depots bei anderen Instituren im Kontrollsystem der CS erfasst hatten.
Natürlich war die Depotgebühr für Mitarbeiter kostenlos, aber wie schon erwähnt, ein Kauf und Verkauf das sind einfach genau die Dinge, die dann echt viel kosten.
Ehemalige CS Mitarbeiter können übrigens nur die UBS Aktie kostenlos im CS Depot führen, für alle anderen Titel wird für Rentner eine Depot Gebühr fällig, die entspricht der Hälfte wie für normale Kunden.