Habe mich Selbständig gemacht, Einzelfirma, diesen März 2024.
Mein Umsatz hält sich in Grenzen, da meine Frau auch noch arbeitet.
FZ Gelder von Viac habe ich kürzlich ausbezahlt bekommen nach Einreichen aller Unterlagen.
Ein weiteres FZ Konto habe ich bei Finpension. Diese Gelder möchte ich im Januar 2025 auszahlen lassen, um Progression bei Kapitalsteuer zu brechen.
Meine Ansprechperson bei der Pensionskasse, wo ich nun auch Gelder auszahlen lasse, gab mir folgenden Hinweis:
Folgender Stolperstein:
Wenn die Steuerbehörde der Meinung ist, dass die Gelder ungerechtfertigterweise bezogen wurden, dann werden die Bezüge der Vorsorgegelder nicht im Sondertarif besteuert. Sondern zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.
Dies wäre dann sehr unfair/willkürlich, meine Vorsorgegelder als Einkommen zu besteuern.
Hat jemand von Euch da Erfahrung/Hinweise/Tipps?
Ich würde da einen Steuerberater fragen der sich damit auskennt. Das würde ich nur machen wenn du auf Nummer sicher gehen kannst dass das nicht als Einkommen versteuert wird, das wäre der absolute Super GAU und du wärst vermutlich die hälfte deiner PK damit sofort los. Daher, unbedingt Steuerberater fragen auch wenns ein paar hundert CHF kostet. Besser als nacher bereuen.
Ja, wird wohl Sinn machen. Entweder mit Steueramt oder Steuerberater dies mal anschauen. Mit Eigenrecherche konnte ich keine nützlichen Infos finden. Irgendwo, wahrscheinlich K-Geld, meint ich mal gelesen zu haben, dass Person X, Selbständigkeit vortäuschte, in einen Steuergünstigen Kanton nach GR zügelte, PK auszahlen liess, 500K, nach einem Jahr aber wieder zurück nach Zürich kam, wieder in Festanstellung bei alter Firma. Steuerbehörde fand dies raus und er hatte den ganzen Betrag nachträglich voll als Einkommen zu versteuern. Autsch…
Konnte inzwischen meine Fragen durch ein Treuhandbüro beantworten lassen, für rund CHF 80.-.
Wobei es sich lohnt, verschiedene Offerten einzuholen. Ausreisser war ein Treuhandbüro in Zürich, welches rund CHF 1600.- !! beziehen wollte, um meine Situation zu prüfen.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
A) Steuerbehörde ist je nach Kanton mehr oder weniger „scharf/fordernd“, herauspicken und untersuchen von Fällen.
B) Je höher PK Auszahlungssumme desto eher kommen allfällige Fragen
C) Wird keine absichtliche „Scheinselbständigkeit“ vorgetäuscht, sollte es keine Probleme geben. Wenn doch bewusste Täuschung stattfindet, muss PK Auszahlung als Einkommen versteuert werden, wenn Steuerbehörde dies rausfindet.
D) Mein Berater hatte in seiner 25 jährigen Tätigkeit nur einmal einen solchen Fall.
Dabei handelte es sich um einen Taxifahrer der Angab, sich Selbständig machen zu wollen, PK Gelder bezog und dann nichts mehr machte…Dieser hatte sein PK Bezug als Einkommen zu versteuern.
Ich werde meine FZ und PK Gelder rausnehmen, und Bezüge auf 2 Kalenderjahre verteilen.
Weiter interessant war noch die Erkenntnis, dass Eintragung im Handelsregister einer Einzelfirma folgende zwei Nachteile mit sich bringt:
A
Man ist Buchhaltungspflichtig. Kassenbuch , Excelliste genügt nicht
Steueramt kann im Worst case über Jahre zuwarten und dann nach 5 Jahren rückwirkend bemängeln, dass jeweils keine richtigen Bilanzen/Erfolgsrechnungen bei den Steuererklärungen abgegeben worden sind und dann selber Steuer erheben rückwirkend nach Eigenschätzung.
Kann, muss aber nicht, massgebend ist der zuständige Sachbearbeiter.
B
Als Inhaber einer Einzelfirma haftet man mit dem Privat und Geschäftsvermögen, kann aber nicht auf Konkurs betrieben werden.
Mit Eintrag im Handelsregister ist Betreibung auf Konkurs möglich