Freizügigkeitskonto

Wenn ich Gelder auf zwei Unterschiedlichen Freizügigkeitskonten habe, wieder PK Pflichtig werde, und dann nur von einem Freizügigskeitkonto Gelder an neue PK überweise, und anderes Freizügigskeitkonto mit Global 100 bei Viac weiterlaufe lasse bis zur Pension, ist dies nicht Regelkomform. Jedoch sehr verlockend. Man ist anscheinend verpflichtet ganzen Betrag wieder zu PK einbringen. Doch was für Folgen sind zu erwarten wenn man die eigene Vorsorge trotzdem so optimiert??

Also mir ist die Situation noch nicht ganz Klar:

  • Dein Geld ist auf 2x Verschidenen Freizügigkeitskonto als sprechen wir von der beruflichen Vorsorge (2.Säule)
    Ich glaube bei „Vergessene“ Guthaben, wenn also die Pensionskasse keine Angaben bekommt, wohin sie das Geld überweisen soll, parkiert sie es nach spätestens zwei Jahren auf einem Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

  • Hast du aber 1x bei der PK und 1x bei VIAC ein Freizügigkeitskonto bin ich der Meinung das bei VIAC kannst du es so weiterlaufen lassen.

Bild Quelle: viac.ch
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Das ist ein altbekannter Trick, man lässt sich bei einem Arbeitgeberwechsel das PK Guthaben auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitskonten bei unterschiedlichen Banken auszahlen und überweist dann dem neuen Arbeitgeber nur eines davon. Es müssen aber zwei unterschiedliche Banken sein, weil sobald die Bank erfährt dass man wieder PK pflichtig ist, müsste sie zwingend alle Guthaben an die neue PK überweisen.

Viele machen das so weil die PK’s zu stark reguliert sind vom Staat und nur sehr tiefe Aktienanteile halten dürfen und daher auch der Profit relativ schlecht ist. Wenn man möglichst viel seiner PK abzügelt z.B. für Haus/Wohnungskauf oder eben so aufsplittet und dann nur einen Teil überweist, lassen sich durch VIAC oder Finpension viel bessere Renditen mit den PK Geldern erwirtschaften als mit einer offiziellen Pensionskasse.

Das ist natürlich nicht legal aber ich habe noch nie gehört das da irgendwen irgendwas passiert ist deswegen. Und am Ende muss man sich das auch leisten können. Sprich, wenn man das Geld verspekuliert hat man am Ende zu wenig Geld im Alter und wird zum Sozialfall. Es macht also Sinn wenn man sich mehrfach absichert und auch neben der PK noch genügend Gelder hat.

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Hier ein Podcast dazu: Podcast: Pensionskassen: Das müssen Versicherte wissen | HZ

Fazit: illegal aber nicht strafbewehrt.

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Interessant, danke für Link
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