Freizügigkeitskonto auszahlen wegen Selbstständigkeit

Hallo zusammen

Unter anderem kann man sich das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen innerhalt von 12 Monaten nach Beginn Selbständigkeit.
Konkret:
Ich gründete 2021 eine Einzelfirma, welche ich im Nebenerwerb minimalistisch führte, mehr um Knowhow zu erlangen als Umsatz zu machen. Zugleich war ich auch Angestellt bei einer Firma und PK Pflichtig. Ende März 2024 werde ich nicht mehr Angestellt sein und und meine Brötchen mit meiner Firma im Haupterwerb verdienen.
Gelten jetzt diese 12 Monate ab März 2024 oder sind diese bereits verstrichen nach Firmengründung Ich möchte unbedingt mein Freizügigkeitskonto / Saldo beziehen, ist das Möglich?

Einerseits bin ich als Selbständiger gemeldet seit 2021 bei der Ausgleichskasse, diese stuft mich jedoch als nicht Selbständig ein da ich noch Angestellt bin mit Pensionskasse. Und mit PK Anschluss kein Bezug vom Freizügigkeitskonto. Also müsste die 12 Monate Frist ab März 24 beginnen, richtig??
Bevor ich mich bei der Bank erkundige zwecks Auszahlung, möchte ich den richtigen Fristbeginn ausfindig machen. LG

Die Frist gilt ab dann wenn dir die Ausgleichskasse die Selbstständigkeit bestätigt. Da dies im Moment noch nicht der Fall ist läuft also die Frist noch nicht.

Bezug der PK Gelder ist sicherlich nicht schlecht da die PKs die Umwandlungssätze laufend senken und wohl auch sonst die Leistungen nicht besser werden und immer mal wieder Angriffe auf die zweite Säule zugunsten der AHV zu erwarten sind. Von dem her, das Geld in Sicherheit zu bringen wenn sich die Gelegenheit schon bietet ist vernünftig.

Allerdings muss man sich dabei bewusst sein dass es sich dabei um deine Altersvorsorge handelt und ich würde auf keinen Fall das Geld für die Firma verwenden sondern gewinnbringend anlegen. Wenn das mit der Firma nicht läuft und du die PK Gelder darin versenkt hast wird man so u.U. zum Sozialfall im Alter wenn man dann von 2500 CHF AHV leben muss.

Zudem, bei einer Auszahlung der Vorsorgegelder besteht mit einer Einzelfirma ein zusätzliches Risiko. Ist das Geld einmal ausbezahlt und dient nicht mehr dem Zwecke der Altersvorsorge, kann es im Falle eines Konkurses der Firma und somit dir als Privatperson, sein dass dann auch diese Gelder weg sind.

Von dem her, Gesellschaftsform gut überlegen, und auch Auszahlung der PK Gelder gut überlegen und wenn dann sicherstellen, dass das Geld rein für die Altersvorsorge verwendet wird, am besten mit separaten Konto/Depot (kann bei der gleichen Bank sein).

Besten Dank für die Antwort.
Die Gelder möchte ich rausnehmen und in den All World stecken bis 2044, den neuen Invesco ETF vorzugsweise…
Nach Bestätigung der Ausgleichskasse habe ich ja 12 Monate Zeit für den Bezug der FZ Konten.
Bin gespannt auf die Kapitalbesteuerung. FZ1 im April 24 beziehen bei Viac, FZ2 beziehen im Januar 25 bei Finpension. Kann ich dadurch die Progression brechen da zwei Bezüge ( Jahr 24/25 ) oder wird alles als Gesamtsumme besteuert. Wird sich zeigen…
mfg