Dank dem Sparkojoten, bin ich auf Swissquote gestossen und habe bereits ein Konto eröffnet .
Klappt wunderbar und mein Depot von meiner Hausbank habe ich bereits übertragen.
Aktuelle beschäftige ich mich mit dem Thema Steuern von Anlagen / Aktien aus dem US Sektor und konnte da leider nichts gescheites finden.
Ich wohne in der Schweiz und weiss, dass Kapitalgewinne nicht Steuerbar sind, im Gegenteil zu Dividenden die versteuert werden müssen.
Nun zu meiner Frage, wie verhält sich das Steuertechnisch, wenn ich Aktienanteile an der US Börse gehandelt habe.
Bsp. Ich habe 10 Apple Aktien zu 100 USD = 1000 USD (NASDAQ) gekauft. Wenn ich sie heute verkaufen würde zu 150 USD je Aktie, hätte ich 500 USD Kapitalgewinn erwirtschaftet.
Muss ich da jetzt auf die 500 USD Steuern zahlen da ich nicht an der Schweizer Börse gehandelt habe oder spielt das keine Rolle wo ich Aktien an welcher Börse kaufe?
Besten Dank für eine Antwort und viele Grüsse
Axel
Du bezahlst keine Steuern auf die 500 USD egal wo du sie gehandelt hast. Allerdings hat das Steueramt es nicht so gerne wenn man Aktien innert 6 Monaten wieder verkauft. Das macht wegen einmal sicher nichts, gerade bei dem Betrag. Aber wenn du das regelmässig machst und mit höheren Beträgen, könntest du als professioneller Anleger eingestuft werden und dann würdest du Kapitalgewinnsteuern zahlen, aber eben wenn das mal vorkommt ist das sicher kein Drama.
Der letzte Punkt wirkt etwas gar schwammig. Als vermögende Privatperson gilt, wer schriftlich bestätigt, direkt oder indirekt über Finanzanlagen von mindestens 2 Millionen Franken netto zu verfügen. Nicht dazu gezählt werden Immobilien oder Guthaben der 2. und 3. Säule.
Ich bin mir nicht ganz Bewust was ich also alles Beachten muss bei Investments unter 2 Milionen CHF.
Ich hab mir mal das zu Herzen genommen:
Depotwert maximal fünf mal im Jahr umsetzen, aber man muss die Aktien mindestens ein halbes Jahr lang halten.
Wie geht Ihr eigentlich Damit um oder wie versteht Ihr das als Privatanleger?
Also beim Qualified Investor geht es ja vor allem um Regulatorien wie z.B. KAG oder FinSA. Fällt man darunter unterliegt man gewissen regulatorischen Vorgaben erhält aber dafür auch gewisse Rechte, z.B. darf man auf SQ weiterhin mit US ETFs handeln. Wie lange noch ist aber fraglich. Das hat aber nichts mit den Steuern zu tun.
Die Steuerverwaltungen legen fest ob sie jemand als professioneller Wertschriftenhändler einstufen oder nicht aber das ist unabhängig von FinSA/KAG etc. Kriterien dafür sind:
Haltedauer mindestens 6 Monate
Transaktionsvolumen < 5 * Depotbestand
Kapitalgewinne dürfen weniger als 50% des Einkommens ausmachen
Keine Fremdfinanzierung, d.h. Kauf von Aktien auf Margin / Kredit etc.
Keine Derivate / Optionen - Ausser zur Absicherung eigener Wertschriften, d.h. wenn du Titel A im Depot hast darfst du zur Absicherung derselben z.B. eine PUT Option darauf haben. Sonst sind keine Derivate/Optionen erlaubt, ausser zur Absicherung.
Nur wenn du alle 5 Kriterien erfüllst kannst du sicher gehen, dass du nicht als professioneller Wertschriftenhändler eingestuft ist. D.h. sobald du ein Kriterium nicht erfüllst läge es im Ermessenspielraum des Steueramtes dich als professioneller Wertschriftenhändler einzustufen. In einigen Kanton ist man da relativ lasch unterwegs und anderen Kanton reicht schon relativ wenig und man wird als professioneller Händler eingestuft.
Das hat wiederum aber wie gesagt nichts mit den QI oder FinSA Regelungen zu tun. Sprich: Wenn man nicht als professioneller Anleger eingestuft werden will sollte man sich an alle 5 Regeln halten. Ich halte mich an alle 5 Regeln ausser das ich vielleicht etwas mal unter 6 Monaten wieder verkauft habe weil ich mich anders entschieden habe oder so aber das kommt relativ selten vor.