R-US Beleg für Steuerramt

Vielen Dank für dein Beitrag. Gemäss div. anderen Beiträgen, hier im Forum, hinterlegt yuh kein W-8BEN. Ich habe aber vermutlich deine Aussage von damals falsch interpretiert:

im zweiten Fall zieht der Schweizer Broker auch noch 15% als zusätzlichen Steuerrückbehalt ab, was aber problemlos mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann (Beitrag)

Entsprechend bin ich davon ausgegangen, dass man die zweiten 15% von den 30% zurückfordern kann. In diesem Fall trifft aber zu, dass wohl die 15% verloren gehen. Hat jemand eine andere Erfahrung gemacht, sprich dass yuh das W-8BEN für sich hinterlegt hat?

Bei mir spielt es nur bedingt eine Rolle, ich bin mittlerweile auf IBKR umgestiegen. Habe meine Anteile von yuh aber nie verkauft und bei IBKR neu gekauft. Müsste ich mir nun vielleicht einmal überlegen.