PK Einkauf Eigenheim Steueroptimierung

Servus

Im Forum wurde diese Frage mal angetönt, jedoch nur grob beantwortet.
Deswegen übernehme ich die Frage etwas ausgekleidet:

Kann man sich in PK Einkaufen z.B. CHF 50K diesen Betrag an den Einkommenssteuern abziehen und dadurch rund CHF 13K Steuern sparen.

Und nach 3 Jahren (Sperrfrist) CHF 50K wieder aus PK rausnehmen und Hypothekarschuld um CHF 50K reduzieren?

Steuerentlastung CHF 13 000.-

Steuer Kapitalleistungen von 50K = CHF 1300.-

Ersparnis CHF 11700.-

Könnten bei folgenden Punkten Nachteile auftreten:

*Obligatorium / Ueberobligatorium bei Einkauf?

*Bei Hausverkauf in 10 Jahren muss PK Vorbezug wieder zurückbezahlt werden?

*Geld 3 Jahre „gefangen in PK“ und im Todesfall verloren, da nur Witwenrente?

Ja, das sollte so klappen wie geplant. Denk dran, dass der Vorgang noch ca. 400 CHF an Gebühren von der PK zu bezahlen sind.

Obligatorium / Ueberobligatorium bei Einkauf?

Einkauf wird meistens anteilig im Obli/Überobli verteilt.

Bei Hausverkauf in 10 Jahren muss PK Vorbezug wieder zurückbezahlt werden?

Ja, es sei denn, du bist schon rechtzeitig (früh-)pensioniert.
Meine PK hat bestätigt, dass die Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch gelöscht werden kann, wenn man sich frühpensionieren lässt. Muss man bei der PK jedoch noch beantragen.

Geld 3 Jahre „gefangen in PK“ und im Todesfall verloren, da nur Witwenrente?

Bin mir nicht ganz sicher, was du meinst.
Aber ja, die Leistungen der PK bei Vorbezug sind im Risikofall oftmals gekürzt. Bei meiner PK scheint das zumindest beim Todesfallkapital nicht der Fall zu sein. Du musst da genau ins Reglement schauen.

Vorsicht, wenn Du zuvor Kapital aus der PK im Rahmen der Wohneigentumsförderung bezogen hast, ist dies steuerlich beim Wiedereinkauf nicht abzugsfähig, da es nicht als Einkauf deklariert ist sondern als Rückzahlung.
Einzig die einst bezahlte Kapitalbezugssteuer ist binnen 3 Jahren nach Rückzahlung eines WEF-Bezugs rückforderfähig (anteilsmässig an die Rückzahlung).