Pensionskasse Auszahlung bei Wechsel von nebenberuflich in 100% Selbstständigkeit nach mehr als 1 Jahr

Hallo zusammen! Wie ist das genau wenn man nebenberuflich schon mehr als 1 Jahr einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht und noch einen 100% Job hat - Kann man das Pensionskassen-Vermögen immer noch auszahlen lassen, falls man sich jetzt erst nach 2 Jahren entscheiden würde 100% in die Selbstständigkeit zu wechseln? Vielenorts steht, dass es im 1. Jahr der Selbstständigkeit passieren muss, gilt das ab dem ersten Tag der 100% Selbstständigkeit oder ab dem Tag der Firmengründung?

Hallo Paschcua

Herzlich Willkommen in unserem Finanzrudel Community Forum.
Mit einem 100% Job giltest du nicht als Selbständig.
Die PK kannst du dir Auszahlen lassen wenn du Selbständig bist:

Der Bezug der Pensionskasse ist nur möglich bei der Gründung einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, etc.). Zudem muss die selbständige Tätigkeit Ihr Haupterwerb sein. (Dies wird meist an Hand des Einkommens und der verwendeten Zeit geprüft.)

Daher ist für den Plan PK Gelder zu verwenden immer der Zwischen Schritt mit dem Gründer eines Einzelhandelsunternemen verbunden.
Anschliessend Gründest du die GmbH oder die AG.

Ich findes hier relativ gut beschriben.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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Super, ich danke dir vielmals für deine Antwort - Das beantwortet meine Frage bereits zu 100% :slight_smile:

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