MWST-Frage / Vorsteuer - Dienstleistung aus Deutschland bezogen

Hallo liebe Finanzrudel Community!
Ich habe eine Grafikerin aus Deutschland beauftragt mit einem einmaligen Designauftrag. Der Auftrag wurde erfolgreich abgeschlossen und auf Ihrer Rechnung steht nun 19% Umsatzsteuer drauf. Wie ist das genau? Diese Rechnung ist nun nicht Vorsteuer-berechtigt, sehe ich das richtig? Ich habe bisher nur immer Rechnungen mit den 7,7% MWST inkludiert erhalten wo ich die Vorsteuer danach geltend machen kann. Wie ist das mit dieser Rechnung welche die 19% drauf hat? Schulde ich jetzt die 7,7%? Vielen Dank für eure Hilfe bei diesem Thema!

Ja die 19% Umsatzsteuer werden bei DE-Exporten i.d.R. wieder abgezogen und gehen dann über den Schweizer Zoll mit Zollbedingungen der Schweiz. Sollten dabei Waren über die Grenze geliefert worden sein, benötigt der Lieferant immer eine Exportbestätigung dazu, um die 19% Abzug in seiner Buchhaltung zu belegen. Dies erledigt sich bei Postzustellung beo der CH-Zollabwicklung automaisch oder muss durch den Transporteur am DE-Zoll mit Export-Stempel auf Rechnung belegt werden.

Daraus erfolgt für Waren: DE-Lieferant hat Beleg für Export, d.h. Rechnung abzüglich 19% in Buchhaltung und CH-Empfänger zahlt die CH-Zollgebühren (7,7%).

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Vielen Dank für deine Antwort. Ich nehme an dies gilt dann 1:1 auch für Dienstleistungen da ich ja keine Waren bezogen habe sondern eine Dienstleistung von einer Grafikerin aus Deutschland. Die Zustellung erfolgte dann digital per E-Mail.

Bei Dienstleistungen gilt gemäss Art. 8 MWSTG grundsätzlich der Sitz des Empfängers als Leistungsort (siehe Artikel für Ausnahmen). Damit wäre vermutlich die einfachste Lösung, wenn die Grafikerin eine Rechnung ohne MWST gemäss dem Reverse Charge-Verfahren ausstellen würde. Du müsstest dann eigentlich darauf 7.7% Bezugsteuer zahlen, allerdings kannst du diese als Vorsteuer gleich wieder abziehen, so dass netto keine MWST bezahlt werden muss (aber in der MWST-Abrechnung sollte dies sichtbar sein).

Zumindest kenne ich das so, wenn der Dienstleistungserbringer den Sitz in der Schweiz hat und der Empfänger eine Firma in einem europäischen Land ist. Ich erwarte, dass es von Deutschland in die Schweiz identisch funktioniert, aber kann das nicht aus erster Hand bestätigen.

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Ja gilt für alle eingekauften Leistungen. Aber Achtung: bei Warenbezug diese wenn möglich als Privatperson beziehen, weil Bezug als Unternehmen (gilt auch für Stockwerkeigentum etc.) eine komplizierte Zollabfertigung mit Warendeklaration etc. verlangt wird/würde.

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Alles klar… Ich habe in der Zwischenzeit von einem anderen Dienstleister aus Deutschland so eine Rechnung mit dem Reverse-Charge Verweis erhalten ohne MWST drauf. Bei der Rechnung zahle ich dann die 7,7 (bzw. bald 8%) Bezugssteuer und kann sie mir via Nullsummenspiel als Vorsteuer wieder zurückholen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich denke, das hätte ich der Grafikerin die mir ihre Rechnung mit den 19% MWST gegeben hat sagen können bzw. sie darum bitten das zu ändern. Jetzt ist es halt schon zu spät. Gutes Learning! Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten zu dem Thema, hat mir echt weiter gehofen!

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