Klage gegen CS bzw. UBS mit Legalpass

Ich besitze zahlreiche CS bzw. UBS Aktien und bin fest der Überzeugung, dass der
Umwandlungspreis zu niedrig war. Es gibt folgende Aktionen, wo ich gerne Ihre
Einschätzung hätte:

Hier läuft eine Frist bis 10. August 2023, wo man sich anmelden muss.

https://notrecht.com

Danke für Ihre Rückmeldung, bestimmt ist dies für zahlreiche Menschen wichtig. Aber
wegen der ablaufenden Frist schon fast etwas zu spät.

Ich finde es schon etwas beschämend das hier nochmals jemand eine Möglichkeit gefunden hat die geschädigten Aktionere nochmals auszupressen wie eine Zitrone.

Die Aktion ist doch sowas von aussichtslos die einzigen die hier nochmals Geld verdienen sind die Anwälte. Ich würde also hier keinen Rappen zahlen und die Finger davon lassen.

Die zitierten Gesetze sind doch eigentlich sonnenklar, und werden auch nicht immer vollständig zitiert.

z.B. der zitierte Artikel der besagt das Ganze wäre kostenfrei und von der UBS zu tragen. Der Artikel geht aber weiter mit: „Wenn besondere Umstände es rechtfertigen, kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise den Klägerinnen und Klägern auferlegen.“

Finde das schon etwas gewagt das so zu formulieren, denn die Kanzlei trägt ja dabei keinerlei finanzielle Risiken, denn sie handelt ja nur im Auftrag des Klägers. Wer die Arschkarte in so einem Fall dann gezogen hat ist der Kläger. Viel Spass wenn das dann ein paar Millionen gekostet hat und man auch noch die UBS Anwälte enschädigen darf.

Der Preis muss angemessen sein sagt das Gesetz.

Nun was ist ein „angemessener Preis“ für eine Firma die ohne die getätigten Massnahmen am Montag bankrott gewesen wäre gemäss Aussage der Behörden. Ob das stimmt oder nicht ist ja völlig irrelevant, denn wenn das Gericht dazu die jeweiligen Parteien befragen würde was glaubst du wem das Gericht glauben schenken würde? Sämtlichen Bundesbehörden, Zentralbank und Regulatoren oder ein paar frustrierten Aktionären? Eben. Der Preis für die gesammte CS hätte wohl auch symbolisch 1 USD sein können und wäre immer noch im Rahmen des Gesetzes gewesen.

Bei solchen Sachen ist nun mal Angebot und Nachfrage, man wollte etwas von der UBS und die UBS wollte nicht so wirklich also musste man mit dem Preis unten rein so dass es attraktiv wurde. Alles völlig legitim und per Gesetz.

Der Rest war relativ unglücklich aber durch den Bund via Notrecht beschlossen. Und der Notrechtartikel ist so dermassen schwammig formuliert dass ihn der Bund eigentlich immer anwenden kann und alle daraus resultierenden Massnahmen eigentlich immer gesetzeskonform sind. Man hat ja nur den Notrechtsartikel angewandt.

Und drittens, wenn man in Aktien investiert, weiss man, dass Firmen pleite gehen können und eine Aktie auch 0 CHF wert haben kann in Zukunft. Daher investiert man diversifiziert und alle diejenigen die jetzt jammern sie hätten ihre ganze Pension verloren etc. sind einfach von A-Z selber schuld denn niemand hat gesagt, dass sie ihr ganzes Vermögen in eine einzige Firma stecken sollen. Und wenn sie in Aktien handeln, weiss man auch dass man nicht nur 4-5 davon haben sollte sondern mind. 25-40. In dem Sinne ist jammern fehl am Platz. Man muss sich selber an der Nase nehmen und das nächste mal halt sich besser informieren über das was man tut.

Alle die jetzt jammern sie seien in diesem ganzen Prozess geschädigt oder unfair behandelt worden, rate ich ihr eigenes Handeln man selbst zu hinterfragen und sich mal selbst an der Nase zu nehmen und die eigenen Fehler zu erkennen statt immer alles anderen in die Schuhe schieben zu wollen. Die Lösung für dieses Problem ist nicht klagen und jammern sondern:

  • Adequates Risiko Management, d.h. Portfolio entsprechend diversifizieren / absichern, etc.
  • Sich angemessen über seine Investments informieren oder halt die Finger und Aktien lassen und stattdessen in ETFs investieren.
  • Bei politischen Abstimmungen sich über die möglichen Konsequenzen informieren und nicht einfach zu allem Ja, Ja, Ja sagen auch dann nicht wenn der Bundesrat jammert wie wichtig das ist oder man mit Drohungen kommt vonwegen wenn ihr dem nicht zustimmt dann passiert das und das. Ja das ist nicht fair das die Behörden das dürfen weil bei Privaten ginge das unter Nötigung / Drohung, aber es ist nun mal so. Daher bei jeder Abstimmung hinterfragen, wenn ich dem zustimme was passiert dann genau und was dürfen dann die Behörden danach? Nicht einfach Ja, Ja, Ja.
  • Da es ja jetzt zu spät ist und dem Bundesrat und sonstigen Behörden schon etliche Kompetenzen demokratisch zugesichert sind, gibt es nur noch den Weg der Initiativen diese Gesetze wieder loszuwerden und die Rechte der Behörden wieder mehr einzuschränken damit sie eben nicht mehr per Notrecht überall machen können was sie wollen. Statt sinnlos zu klagen wäre das der bessere Zeitvertreib.

Aber ja am Schluss muss das natürlich wie immer jeder selber wissen.

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Ich habe mich den Klägern auch nicht angeschlossen, obschon es auch die Variante gibt, dass man nichts zahlen muss, dafür aber im Falle des Obsiegens eine prozentuale Provision abgezogen wird.
Denn ich denke, dass die CS im März 2023 kurz vor dem Untergang stand, weil ihr die Kunden davon liefen. Sie war meines Erachtens nicht mehr wert, als wir Aktionäre erhalten haben.
Da der Bundesrat, die UBS und die CS es offenbar auch so sehen, denke ich nicht, dass das Gericht zu einer anderen Ansicht gelangt.

Art. 105 Fusiongesetz
1 Wenn bei einer Fusion, einer Spaltung oder einer Umwandlung die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte nicht angemessen gewahrt sind oder die Abfindung nicht angemessen ist, kann jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Fusions-, des Spaltungs- oder des Umwandlungsbeschlusses verlangen, dass das Gericht eine angemessene Ausgleichszahlung festsetzt.