Jungfamilie & Investmengs

Hi

Wir sind eine junge Familie und fragen uns, wie Investiert man hier? Brauchts mehr Cash Reserve, wenn ja wieviel % ?
Wie gestaltet sich bei euch die Finanzplanung? Würde mich sehr gerne mal austauschen.

Gruss

Hallo @JaTaKa

Als erstens solltet ihr sicherlich ein Cash-Reserve von 3-6 Monatsgehälter auf der Seite haben.
Das ist so in etwa eine Faustregel damit ihr bei unvorhergesehenem weiterhin problemlos Finanziell leben könnt. Ohne um auf die Investitionen Zurückgreifen zu müssen.

Wen diese Notreserve gegeben ist, könnt ihr mit dem Investieren anfangen.

Vielleicht wen nicht schon vorhanden, würde ich erstmals ein 3a Konto eröffnen welche an der Börse Investiert ist.

Wen dann noch Cash vorhanden ist, stellt sich die Frage wie und wo und wieviel du bereit bist zu Investieren.

Hast du denn bereits einige schritte vorgenommen ? Wie ist dein Aktueller Stand?

Gruss Bullish

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Kann man schlecht so in Prozent ausdrücken. Wenn du ein tiefes Einkommen hast welches jeden Monat weg ist dann brauchst du eher höhere Reserven und wenn du ein hohes Einkommen hast wo du auch gut mal höhere Kosten abfedern kannst ohne auf Reserven zurückzugreifen dann vielleicht etwas weniger.

Ich würde einfach schauen dass man in einem Worst Case abgesichert ist sicher für 6 Monate. Worst Case heisst es kommt eine heftige Rezession, dir wird gekündigt deiner Partnerin auch, Job Markt sieht schlecht aus und so schnell findet man keinen Job, dann geht auch noch das Auto kaputt und du brauchst ein neues, Steuern fallen auch gerade noch an und dummerweise brauchst du auch grad noch neue Zähne und eine Operation steht an.

In diesem Fall solltest du immer noch nicht deine Investments verkaufen müssen. Klar dass das alles auf einmal passiert ist unwahrscheinlich aber das eine oder andere könnte durchaus im Leben mal eintreffen und dann ist es gut man hat ein paar Reserven. Auch für Krankenkasse, Franchise, Steuern etc. sollte man immer genug Rücklagen haben.

Ebenso sollte man natürlich ggf. noch Ferien einplanen, wenn du Kinder hast brauchen die auch immer wieder mal was also auch da Kosten einplanen.

Wieviel schlussendlich die Reserven sein sollen kommt wie gesagt auch etwas auf das Einkommen drauf an (bei 4000 CHF wären 6 Gehälter also 24k CHF etwas wenig, bei 20k im Monat wären 6 Gehälter wohl etwas viel als Reserve), aber schlussendlich auch auf das persönliche Bedürfnis an Sicherheit.

Danach würde ich auch 3a für dich und deine Frau voll einzahlen und erst dann der Rest investieren. Im Moment bietet es sich sowieso an etwas mehr Cash zu halten trotz Inflation da ich denke dass sich da eine Rezession anbahnt die wenn auch nicht im grossen Umfang die Schweiz, sicherlich Europa etc. erfassen wird, d.h. es könnte gut sein dass die Kurse nochmals 20% fallen in den nächsten 2 Jahren auch wenn sich hin und wieder ein scheinbar positiver Trend breit macht. Aber der Schein trügt. Von daher würd ich im Moment sowieso nicht all-in gehen und eher gestaffelt sich heranwagen.

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Hi Bullsih

Ja da sind zusammen mehr als 6 Monate Cash als Reserve vorhanden.

Ich habe 3a Konten auch investiert bei Frankly und VIAC. Auch besitze ich ein Tradekonto bei Tradedirect. Meine Frau hat nichts der gleichen. Für sie würde ich eher ein Tradingkonto nehmen anstelle eines 3a. Da wir im KT Zug wohnen ist der Abzug auf das 3a Konto sehr gering.

Auch, dass Sie als Back Up was persönliches hat würde ich Ihr das machen anstelle, dass ich es selber investiere.

Gruss JATaKa

Hi AlephOne

Hab es bereist Bullish geschrieben, ich würde eher meiner Frau ein normales Tradingkonto eröffnen und in einen Globalen ETF investieren. Hauptgrund ist, dass wenn sie vor dem Rentenalter Kapital braucht, dieses auch abrufen kann.

Der Steuervorteil mit einem 3a Konto im Kt. Zug ist relativ gering.

Eine etwas andere Frage, wie läuft das ab, wenn ich sterbe oder mich scheiden lasse und ich Aktien habe?

Gruss JaTaKa

Wenn jemand stirbt, benötigen die Erben einen Erbschein vom Gericht. Beruht die Erbeneigenschaft auf einem Testament oder einem Erbvertrag, so kann der Erbschein erst im Anschluss an die Testamentseröffnung ausgestellt werden. Existiert dagegen keine Verfügung von Todes wegen, so kommen die gesetzlichen Erben. Bevor hier ein Erbschein ausgestellt werden kann, muss das Gericht bei den verschiedenen Zivilstandsämtern die nötigen Zivilstandsurkunden einholen und so sicherstellen, dass ihm alle Erben bekannt sind.
Bevor man im Besitz des Erbscheines ist, kann man über die Bankkontos und -depots des Verstorbenen nicht verfügen. Es ist deshalb wichtig, dass man selber genug Geld hat, um die laufenden Ausgaben bezahlen zu können, denn es kann Monate dauern, bis der Erbschein eintrifft.
Im Falle einer Scheidung wird sämtliches Vermögen, was während der Ehe verdient oder auf Konten oder in Depots liegt, wertmässig hälftig aufgeteilt: Man muss eine Abrechnung erstellen und wird sinnvollerweise vertraglich festhalten, wer was bekommt, damit man nichts unter Preis verkaufen muss.
Quelle: Bezirksgerichte Zürich.

Stimmt nicht ganz. Für Zahlungen/Kosten in Verbindung mit dem Verstorbenen (z.B. Miete, Beerdigung, etc.) können die Rechnungen über die Konten des Verstorbenen abgerechnet werden auch ohne Erbschein. Dies geht mit dem Todesschein.
Auch ist das mit dem Erbschein eine kantonale Geschichte. Kanton Bern z.B. brauchst du ab einem Vermögen von 100k z.B. immer den Umweg über einen Notar was die ganze Sache nochmals deutlich verlängert.

das ist schon krass, dieser Kantönligeist. Ich war immer im Glauben, man müsse so oder so sein Testament beglaubigen lassen. Bis ich vor ein paar Monaten mit einem Notar im Gespräch war und der meinte, dass ein aufgefundenes, handgeschriebenes (das hingegen war ein Muss) Testament jederzeit gültig sei ohne jemals von jemand anderem angeschaut worden zu sein. Soviel zu Zürich.

Das Testament wird vom Gericht oder in einigen Kanton von den Notaren von Gesetzes wegen nur auf formelle Richtigkeit geprüft (handschriftlich mit Unterschrift) und dann der Erbschein ausgestellt. Es ist Sache der Erben, das Testament mit der Erbschftsklage anzufechten. Dazu haben sie ein Jahr Zeit.
Sofern für ein Bank- oder Postkonto eine Vollmacht über den Tod hinaus besteht, ist
abzuklären, ob die Vollmacht von der Bank bzw. Post akzeptiert wird; ein Erbschein ist
dann nicht erforderlich. Falls offene Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen sind, sind die Banken bzw. die Post manchmal bereit, solche Zahlungen ohne Erbschein auszuführen. Für die Überschreibung von Grundstücken ist immer
ein Erbschein erforderlich.
Die Praxis ist nach meinen Erfahrungen mit meinen verstorbenen Eltern aber unterschiedlich. Die CS und die UBS verweigern sämtliche Auskünfte und Zahlungen ohne Erbschein, Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt, die Postfinance zahlen Rechnungen, die vor dem Tod des Erblassers eingetroffen sind und die in direktem Zusammenhang mit dem Tod stehen, namentlich die Beerdigung, die aber im Kanton Zürich kostenlos ist.