Ist eine Steuererklärung mit Aufenthaltsbewilligung B Pflicht wenn man investiert?

Hey Leute, ich wohne im Kanton Zürich und habe mich gefragt ob ich verpflichtet bin eine Steuererklärung zu machen wenn ich passiv investiere und dadurch Dividenden ausbezahlt bekomme. Ich habe die Aufenthaltsbewilligung B und es ist ja so, dass man erst mit einem Einkommen von über 120k oder mit der C-Bewilligung verpflichtet ist eine zu machen.

Müsste ich trotzdem eine machen, da ich Wertpapiere besitze oder auch erst ab einer bestimmten Summe? Habe dazu leider kaum Informationen gefunden und das Steueramt in meiner Gemeinde hatte die Woche noch zu :smiley:

Und falls nein, lohnt es sich in der Regel doch eine zu machen (wegen Säule 3a usw.)?

In ZH musst du ab einem Reinvermögen von 80k (bzw. 160k falls verheiratet) oder nicht versteuertem Einkommen (z.B. Dividenden) von 3k+ die Steuererklärung ausfüllen - oder bei einem Erwerbseinkommen von 120k+ wie du bereits erwähnt hast.

Siehe Nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen | Kanton Zürich

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