GmbH/Einzelfirma mit Einkommen aus EU & CH Wohnsitz

Hallo zusammen,

Ich habe meinen Wohnsitz in der Schweiz und Schweizer Staatsbürgerschaft.
Im kommenden Jahr werde ich meine Anstellung in der Schweiz aufgeben und als Freelancer(in) ein Einkommen von ~62k/Jahr aus einem umliegenden EU Land erhalten. Etwa 22k dieses Einkommens brauche ich zur Deckung meiner Lebenshaltungskosten, den Rest (40k minus Steuern) möchte ich für meine Altersvorsorge langfristig (~25-30Jahre) in ETFs investieren.

Ich bin gegenwärtig am erörtern, was für mich die schlauste Lösung ist und mache mir folgende Überlegungen:

  1. Macht es steuerlich mehr Sinn eine Einzelfirma oder eine GmbH zu gründen? [hinsichtlich der persönlichen Haftung bei einer Einzelfirma habe ich keine Bedenken; das Kapital zur Gründung einer GmbH wäre auch vorhanden]
  2. Welchen Anteil des Einkommens ich mir idealerweise als Lohn auszahle
  3. Wie viel Geld in die (2.)/3. Säule fliessen soll/kann
  4. Welcher Anteil des Einkommens in der Einzelfirma/GmbH bleiben soll/kann und dort als Vermögen in ETF investiert wird

Wäre toll von anderen zu hören für welches „Modell“ ihr euch entschieden habt und was eure Beweggründe waren.

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Hi Sirene

So wie ich das verstehe zahlst du mit einer GmbH 2x Steuern, erst in der GmbH und dann, wenn du dir den Lohn auszahlst nochmals. Dafür kaufst du dich von der Privathaftung frei.

Falls du deine Investitionen in der GmbH behältst (und nicht privat machst), würdest du die nur beim Bezug nach der Investitionszeit versteuern.

Nimm doch mal den einen oder anderen Steuerrechner und rechne ein paar Szenarien durch? Mein Gefühl sagt mir dass du bei der GmbH am Ende weniger hast.

Ein Gang zu einem Steuerberater schafft sicherlich mehr Sicherheit.

Was die Steuern anbetrifft wird grundsätzlich jeder wirklich jeder Reingewinn, d.h. Erträge abzüglich geschätsbedingtem Aufwand, in die Steuererklärung einfliessen. D.h. Bilanz und Buchhaltung der GmbH ist entscheidend. Wobei ein ausgezahlter Lohn (Geschäftsaufwand) separat auch als Lohn mit AHV-Pflichten berechnet wird.
In der Schweiz gilt allgemein (mit wenigen Ausnahmen) Verbot doppelter Besteuerung,
Vorteil der GmbH bezieht sich auf die Tatsache, dass dies eine eigene Rechtspersönlichkeit ist und im Konkursfall auch so behandelt wird, was als Sicherheit für das private Vermögen angesehen wird. Allerdings ist der Schutz nur bei schlechtem Geschäftsfall ohne Rechtsverletzungen gegeben, da bei Gerichtsurteilen bei Gesetzesverletzungen trotzdem eine private Haftung üblich ist. So quasi, dass man eben keine Verbrechen ungestraft in einer GmbH begehen kann.
Neben weiteren Aufgaben wie Buchhaltungspflicht, Revisionsstelle, Umsatz-Steuer-Abrechnungen etc. hat die GmbH auch ein besser Image gegenüber Kunden als eine Einzelfirma, da eben viele Gesetzliche Vorgaben höher bewertet werden.

Ob man sich einen kleineren Lohn auszahlen will um AHV einzusparen, muss natürlich gut überlegt werden (bringt oft nicht viel). Das Motto muss lauten, dass der Fiskus jeden Reingewinn und/oder Lohn als Einkommen erfassen wird.

Einfach sehr sehr gut abklären und dann loslegen, viel Spass und Erfolg

Weil es hier um internationales (grenzüberschreitendes) Steuer- und Abgabenrecht geht, brauchst du wohl einen Steuerberater. Für die Einkünfte im Ausland erhebt die ausländische Steuerverwaltung eine Quellensteuer. Weil du in der Schweiz wohnst, musst du das Einkommen auch in der Schweiz versteuern. Zur übermässigen Vermeidung von Doppelbesteuerung haben die Staaten mit anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkomme abgeschlossen.

Hier noch ein Hinweis: Waren- und Dienstleistungen sind von Börsen- und Kapitalgeschäften zu unterscheiden. Handels- und Dienstleistungsgeschäfte laufen im Prinzip als einfache Bestellungen ab, wie die meisten es kennen. Gerade als GmbH hat man dann auch in DE (weniger) mit den Themen versteckte Anstellung zu tun, da der Leistungsempfänger es im Grundsatz bei einem Auftrag mit Lieferung und nachträglicher Rechnungsbegleichung mit einer offiziellen Firma zu tun hat. D.h. inkl. Mehrwertsteuerabzug. Sind Waren grenzüberschreitend im Auftrag involviert, gelten die üblichen Zollbestimmungen etc.
Als Einzelperson besteht die Gefahr, dass die DE-Behörden eine versteckte Anstellung zur Vermeidung von Abgaben vermuten und dies meist zu komplizierten Abklären führen kann. Dies sollte mit dem Auftraggeber vorgehend abgeklärt werden.

Nachtrag: Ich persönlich habe jahrelang für DE-Konzerne IT-System gewartet und Programme entwickelt. Dazu wurde ein Auftrag erstellt, die Leistung erbracht und der Kunde hat die Rechnung 1:1 bezahlt - das wars. In der Schweiz wurde der Betrag als Ertrag gebucht und nach Abzug aller Aufwände (inkl. Lohnauszahlungen) und Abschreibungen der Reingewinn der GmbH versteuert und der Lohn in der Steuererklärung als AHV-pflichtiges Einkommen eingetragen - das wars.