Habe schon einiges darüber gesucht, aber noch keine Antwort erhalten.
Ich möchte mir offen halten, nach einer Ausreise die Gelder der Pensionskasse und 3a nicht sofort zu beziehen.
Werden Freizügigkeitskonten/Depots im Ausland als Vorsorge anerkannt und behalten sie die Steuerfreiheit?
Es geht hier um die Freiheit vor Vermögenssteuer, Erträgen (Dividenden & Zinsen) und Kapitalgewinne.
Jedes mal, wenn ich mit Stiftungen darüber rede, heisst es, es komme auf das Zielland an und Auskünfte über Steuerthemen könne man nicht tätigen.