Freizügigkeitslösungen nach Ausreise

Habe schon einiges darüber gesucht, aber noch keine Antwort erhalten.
Ich möchte mir offen halten, nach einer Ausreise die Gelder der Pensionskasse und 3a nicht sofort zu beziehen.
Werden Freizügigkeitskonten/Depots im Ausland als Vorsorge anerkannt und behalten sie die Steuerfreiheit?
Es geht hier um die Freiheit vor Vermögenssteuer, Erträgen (Dividenden & Zinsen) und Kapitalgewinne.
Jedes mal, wenn ich mit Stiftungen darüber rede, heisst es, es komme auf das Zielland an und Auskünfte über Steuerthemen könne man nicht tätigen.