Hoi zäme,
Ich habe im Dezember 2022 eine Eigentumswohnung in der Nähe von Zürich gekauft. Ursprünglich wollte ich sie mit Hypothek finanzieren, habe mich dann aber entschieden komplett abzubezahlen aber auch meine Säule 3 Ersparnisse zu nutzen, um ausreichend liquide Mittel zu behalten (für Steuern, etc.).
Nun überlege ich aus beruflichen Gründen, in einen anderen Kanton zu ziehen und die Wohnung zu vermieten. Mein Steuerberater hat mir geraten, dass ich die Wohnung nach 2 Jahren Eigennutzung vermieten könnte.
Allerdings finde ich dazu keine offiziellen Informationen, sondern nur allgemeine Aussagen wie: „Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie die Liegenschaft jedoch ohne Einschränkungen vermieten.“ Dabei wird nicht klar angegeben, wie lange man in seinem Eigenheim gelebt haben muss, bevor man es vermieten darf.
Meine Fragen sind daher:
- Gibt es eine offizielle Regelung, wie lange man in einer mit Säule 3a Geldern finanzierten Immobilie wohnen muss, bevor man sie vermieten darf?
- Welche steuerlichen Konsequenzen hätte eine Vermietung nach 2 Jahren Eigennutzung ausser dem zusätzlichem Einkommen?
- Gibt es Unterschiede zwischen den Kantonen bezüglich dieser Regelungen?
Ich wäre für fundierte Informationen oder Verweise auf offizielle Quellen sehr dankbar.
Merci vielmals für die Hilfe!