Finpension Staatsgarantie auf Cash 3a

Kürzlich entdeckt:
Die Cash-Guthaben bei Finpension liegen immer bei der GKB, die über Staatsgarantie verfügt. Dies ist unabhängig von der Auswahl des Fondshauses. Die GKB ist Depotbank von Finpension und für die Verwahrung von Cash-Beständen sowie die Abwicklung sämtlicher Transaktionen zuständig. Die Wahl des Fondshauses (z. B. Swisscanto oder UBS) betrifft ausschliesslich die Anlagefonds und nicht die Cash-Gelder.
Diesen Hinweis findet man nicht auf der Finpension Website, resp. wird dort nur von einer Privilegierung gesprochen.
Viac mit der WIR Bank im Hintergrund hat keine Staatsgarantie auf Cash.

Interessant. Wo hast du das denn entdeckt?

Kann ich mir gut vorstellen, Finpension betreibt bereits das 1e-Produkt für die GKB. Insofern besteht bereits eine Zusammenarbeit. Trotzdem seltsam, dass sich das auf der Website nicht verifizieren lässt. Auch ist die IBAN für die 3a einzahlung von der CS. Vielleicht möchte Finpension aber auch keine Werbung damit machen. Die sind aktuell an einer richtigen Banklizenz dran, danach könnte es dann anders aussehen - je nachdem was mit der Banklizenz dann auch technisch möglich ist bzw. Finpension umsetzen möchte.

True Wealth scheint da Transparenter:

Hatte spontan angefragt per Mail, da unter anderem Swisscanto als Fondshaus angeboten wird.
Dabei kam Antwort gemäss Beitrag oben.
Habe 2x nachgefragt um mich zu vergewissern, da auf der Website nichts von der GKB oder einer Staatsgarantie zu lesen ist.

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Überlege mir auch, zu finpension zu wechseln. Angebot ist sehr gut. Irritierend finde ich aber, dass die Identität nur über Name, Geburtstag, Telefonnummer festgehalten wird. Eine Ausweisprüfung ist zwar optional möglich. Ich würde finpension aber mehr vertrauen, wenn sie die Identität immer klar festhalten würden. Mindestens AHV-Nummer? Es macht den Eindruck, sie wollen schnell mehr Kunden bekommen, auf Kosten der Sorgfalt. Wie seht ihr das?

Ich finde es tendenziell gut wenn das Onboarding einfach ist. Denke nicht das sie deswegen weniger sicher sind. Am Ende ist es ja im Interesse der Kunden die richtigen Daten anzugeben, da es sonst mit der Auszahlung schwierig wird.

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Ich habe keine Meinung zum Thema, hier aber was Finpension dazu schreibt:

Wie jede Vorsorgeeinrichtung der 2. und 3. Säule untersteht auch die finpension 3a Vorsorgestiftung nicht dem Geldwäschereigesetz. Deshalb ist keine Ausweisprüfung durch Einsicht in das originale Ausweisdokument erforderlich. (…) Möchten Sie, dass wir Ihre Personalien dennoch anhand eines Ausweises überprüfen? Dann steht Ihnen neu eine digitale Ausweisprüfung zur Verfügung. Öffnen Sie dazu nach der Registrierung oben rechts das Profil. Dort finden Sie den Menüpunkt «Ausweisprüfung (optional)».

https://finpension.ch/de/3a/faq/identifikation/

Achtung Halbwissen: Ich würde davon ausgehen, dass die Identität bei Auszahlung geprüft wird. Weil dort muss die Vorsorgeeinrichtung ohnehin prüfen, ob die Kriterien gemäss Gesetz erfüllt sind (und gegebenenfalls sogar eine Meldung an die Behörden erstatten).

Und Betrug (zu viel oder unter falschem Namen einzahlen) ist vermutlich gering, da du das dann nicht von den Steuern abziehen kannst, somit keine Vorteile hast, im gegenteil, nur Nachteile.

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Infolge Selbständigkeit habe ich kürzlich mein FZ Guthaben auszahlen lassen bei Finpension, Januar 2025. Es wurde unter anderem auch Identität geprüft mittels Pass/ID.
FZ Viac Auszahlung erfolgte Dezember 2024, um Steuerprogression zu brechen. Bin ja gespannt auf Steuerbehörde, ob diese versucht, die Auszahlung als Ganzes zu besteuern.

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