Swisscanto (CH) Index Fund II - Swisscanto (CH) Index Bond Fund Total Mkt AAA-BBB 1-5 CHF

Habe den CH0215803898 quasi als Cash Ersatz eingesetzt bei Finpension 3A.
Mittlerweile habe ich herausgefunden , dass die Cash Gelder bei der GKB hinterlegt sind und Staatsgarantie geniessen im Konkursfall. Ist es jetzt an der Zeit diesen ETF in Cash umzuwandeln, da SNB den Leitzins auf 0 gesenkt hat? Denn sollten Zinsen wieder mal steigen, wird Obligationen ETF an Wert verlieren. Oder mache ich da einen Denkfehler…?

Der SBI AAA-BBB 1-5 hat immer noch ein Yield-to-Maturity von 0.55% p.a. Bei einer Leitzinserhöhung (bzw. wenn der Yield von 1-5j. Obligationen steigt) würde der Fonds an Wert verlieren. Aber keiner weiss, wann das der Fall sein wird und es kann durchaus zuerst noch weitere Leitzinssenkungen geben. Hast du denn bereits einen Plan, wann du wieder von Cash zurück in den Obligationenfonds gehen würdest?

Eine Möglichkeit wäre zu warten bis der Yield des Index auf den 3a Cash-Zinssatz (bei finpension neu 0% vor Gebühren, bei VIAC aktuell noch 0.3%) fällt, dann in Cash zu wechseln und wieder in den Fonds zu investieren sobald der Index-Yield wieder höher ist als der 3a Cash-Zinssatz. Optimal ist diese Strategie vielleicht auch nicht, aber es würde wenigstens den Geldverlust bei anhaltenden Negativzinsen reduzieren, da finpension auf 3a Cash keine Negativzinsen erhebt (vor Gebühren).

Denk daran, dass der Fonds Ausgabespesen von 0.27% hat. Also zu oft hin- und herwechseln ist keine gute Idee.

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Anleihen ETF sind halt schon nicht ganz dasselebe wie eine einzelne Anleihe mit fixer Laufzeit. Gerade weil die ETF liquide sind muss man die Wertschwankungen in Kauf nehmen. Und wie erwähnt die Kauf und Verkauf Gebühren und TER sind schon auch zu beachten. Da ist Bargeld viel praktischer aber halt weniger sicher.
Ableihe mit Laufzeit wäre dann wieder vergleichbar mit Festgeld (illiquide)

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Der ETF ist Bestandteil vom 3A Gesamtportfolio wegen Sonderstatus bei Konkurs der Bank. Da ich kürzlich Erfahren habe das Cash bei GKB liegt über Finpension und Leitzins neu bei 0 ist, werde ich wohl in kommender Zeit den ETF in Cash umwandeln und so belassen ( bis auf weiteres oder für immer)

weniger sicher…? GBK mit Staatsgarantie

Finde diesen aktuellen Artikel seltsam..bis falsch
Stimmen diese Aussagen??
z.Bsp.:
Es wird pauschal geschrieben, dass Gelder bis 100K nicht gesichert sind sondern lediglich privilegiert.

Es wird auch nicht unterschieden zwischen Spar-und Lohnkonten, welche bis 100K durch die Einlagesicherung gedeckt werden und den 3A/Freizügigkeitsgelder welche nicht durch den Einlageschutz gesichert sind und direkt in den 2 Rang der Konkursmasse fallen, privilegiert.
Ich entnehme dem Artikel, dass die Gelder von Esisuisse ,8Mia, bei den 11 grössten CH Banken bei weitem nicht ausreichen würden, um alle Einlagen den Kunden in nützlicher Frist auszuzahlen und der Kunde den Restbetrag selbst einfordern müsste ( Erfolgreich oder nicht kann ich dem Artikel nicht entnehmen)

Genau diesen Bericht hatte ich gester gelesen und habs auch nicht ganz kapiert.
Vielleicht ist aber die Kernaussage folgende:
Wenn eine Bank wirklich pleite geht, sei es Kantonalbank oder Raiffeisen, UBS usw, dass man in der Theorie entschädigt wird aber in er Praxis dann doch die Mittel dazu fehlen vom Kanton oder vom Staat um alle auszuzahlen.
Aber 100% Sicherheit hat man sowieso nie sei es mit Cash, mit ETF, Aktien usw.

Naja ich hab jetzt nichts ausdrücklich falsches gesehen in dem Berich, hab ihn aber auch nur überflogen. Es stimmt ja schon dass die 100’000 CHF nicht garantiert sind bzw. diese Gelder oder einen Gegenwert davon nicht irgendwo hinterlegt sind. Es gibt die erwähnten Privilegien und ESISuisse und ja diese Gelder sind nicht irgendwo einbezahlt sondern im Prinzip die Banken im Verbund müssen einspringen aber eben nur bis zu einem limitierten Betrag.

Und wenn jetzt eine Bank mit sehr vielen einzelnen Kunden und Cashbestände pro Kunde immer 100’000 CHF oder mehr sind oder gar mehrere Banken gleichzeitig bankrott gehen, dann kann es passieren dass es eben nicht reicht.

Es ist keine Garantie und weder der Kanton noch Bund muss dann einspringen.

Das ist aber Theorie, wenn man bei einer systemrelevanten Bank ist, weiss man dass der Staat eben doch einspringt. Siehe UBS, siehe Credit Suisse.

Was also tun mit Cashbeständen?

Am besten Beträge möglichst klein halten und möglichst viel investieren davon. Dann würde ich unbekannte Anbieter, Kleinabieter deren Marge sonst schon knapp ist oder beinahe alles gratis Anbieter meiden. Klar wenn die alleine bankrott gehen könnte das ESISuisse wohl aus der Portokasse zahlen, aber was wenn sowas wie 2008 passiert oder die US-Klagen gegen Schweizer Banken etc. dann können schnell mal relativ viele kleine Anbieter bankrott gehen und dann könnte es nicht mehr reichen.

Am besten wenn man viel Cash hat oder braucht systemrelevante Banken wie UBS verwenden oder Kantonalbanken mit Staatsgarantie, da kann relativ wenig passieren. Unbekanntere, kleinere oder zu günstige Player meiden (siehe Beispiel FlowBank). Wie immer meine Empfehlung auf langfristig bewährte, grössere, etablierte Anbieter setzen.

Ich denke für die allermeisten ist das nicht so relevant hier da die meisten wohl ihr Cash investiert haben aber wenn ich jetzt ein UHNWI Kunde wäre die sowieso mehrere Konten mit hundertausenden wenn nicht Millionen an Cash rumliegen haben für laufende Kosten, dann hätte ich wohl diese Konten bei der UBS.

Stimmt, die sogenannte Garantie muss man so verstehen, dass eine Versicherung gegen Gebühr und/oder Vereinbarung der Beteiligten Banken organisiert wurde, die aber auch nur eine bestimmte Summe für mögliche Schadenfälle zur Verfügung hat.
Ist diese Summe aufgebraucht, ist die Versicherung pleite und die Geschädigten müssen sich den Kuchen teilen. In der Regel genügt diese Versicherung bei einzelnen Konkursen und Beschränkung auf CHF 100’000.-
Wichtig: Auch die Bankgarantie ist deshalb eine Vertrauensfrage und mathematisch zu hinterfragen, ob die bekannte Summe der Versicherung als Schadensdeckung für normale Pleiten ausreichen würde. Und natürlich… ob bei gröberer Misswirtschaft der Banker, wieder der Staat in Ausnahmefällen aufgrund der Grösse einspringen wird, um den Schaden einzudämmen.

Meiner Meinung nach hat IBKR ein gutes System im Bereich Dollar gewählt, indem der Cashbestand proportioniert auf unterschiedliche Banken verzinst angelegt wird, um damit die Risikostreuung im Rahmen derer Garantien abzusichern. Dazu wird eine Liste möglicher Banken vor der Auslagerung zur Genehmigung vorgelegt, die man frei modifizieren kann.

So gesehen sind im Rahmen der Bankgarantie bei IBKR nicht nur die kleine Summe gemäss Englischen Gesetzen, sondern in Dollar mehrere Millionen abgesichert, was in keiner Schweizer Bank möglich wäre.