Erstes Jahr in der Schweiz - Steuererklärung

Hallo zusammen,

ich bin im Februar 2022 aus DE in die Schweiz ausgewandert und stehe nun vor der Herausforderung meine erste Steuererklärung für CH als auch die für DE (für den Zeitraum, wo ich noch in DE gearbeitet habe) ausfüllen zu dürfen.

Nachfolgend ein paar Eckdaten:

  • 16.01.22 in DE abgemeldet
  • 01.02.22 in CH gemeldet
  • bis 28.02.22 in DE Lohn bezogen und Wohnung gemietet
  • ab 01.02.22 in CH Wohnung gemietet
  • ab 01.03.22 in CH gearbeitet

So wie ich das verstehe, muss ich in DE Steuern nachzahlen (Stichwort: zeitweise uneingeschränkte Steuerpflicht, Progressionsvorbehalt, Welteinkommen). Sehe ich das richtig?

In der Steuererklärung für die Schweiz muss ich das Gehalt für Februar aus DE auch aufführen oder?

Danke für Eure Hilfe,
Epiktet

Es besteht für die Steuerperiode 2022 eine unterjährige Steuerpflicht. Es ist das vom Zuzugsdatum (Beginn der Steuerpflicht) bis zum 31. Dezember des Zuzugsjahres (Ende der Steuerperiode) erzielte Einkommen und das Vermögen am 31. Dezember des Zuzugsjahres zu deklarieren, auch das im Ausland erzielte.

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Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Weisst Du vielleicht, ob ich das gesamte in der Schweiz erzielte Einkommen (also vor Steuern und Abgaben) angeben muss? Oder ist es das Netto-Einkommen nach Abgaben bzw. nach Abgaben und Steuern?

Das sogenannte Nettoeinkommen (Punkt 11, die fettgedruckte Zeile mit dem Pfeil im Lohnausweis des Arbeitgebers

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