Hallo zusammen,
ich bin im Februar 2022 aus DE in die Schweiz ausgewandert und stehe nun vor der Herausforderung meine erste Steuererklärung für CH als auch die für DE (für den Zeitraum, wo ich noch in DE gearbeitet habe) ausfüllen zu dürfen.
Nachfolgend ein paar Eckdaten:
- 16.01.22 in DE abgemeldet
- 01.02.22 in CH gemeldet
- bis 28.02.22 in DE Lohn bezogen und Wohnung gemietet
- ab 01.02.22 in CH Wohnung gemietet
- ab 01.03.22 in CH gearbeitet
So wie ich das verstehe, muss ich in DE Steuern nachzahlen (Stichwort: zeitweise uneingeschränkte Steuerpflicht, Progressionsvorbehalt, Welteinkommen). Sehe ich das richtig?
In der Steuererklärung für die Schweiz muss ich das Gehalt für Februar aus DE auch aufführen oder?
Danke für Eure Hilfe,
Epiktet