Salü Fuda
Wie du eingangs erwähnt hast, sind deine Fragen durchaus von erhöhter Komplexität und alle sind durchgehend vernetzt, jede Stellschraube, welche du bewegst, hat an einem anderen Ort auch Auswirkungen. Diese können positiv oder negativ ausfallen. Diese sollten mit der nötigen Sorgfältigkeit und entsprechendem Know-How thematisiert werden. Würde ich dir jetzt jeden Punkt detailliert erläutern, wäre ich locker einige Stunden am Tippen. Daher beziehe ich mich auf deine ersten zwei Punkte.
Säule 3a - Auflösen oder Verpfänden?
Um diese Frage können zu beantworten, sind folgende zwei Punkte wichtig zu klären. Der erste ist, wie du die Eigenmittelbeschaffung min. (20% handhabst, welche Vermögenspositionen du dafür in Betracht ziehst und die zweite ist, ob die mögliche Belehnung über 66.67% ist, falls ja, wie du den darüber steigenden Teil amortisieren möchtest, direkt oder indirekt. (auf die jeweiligen Vor- und Nachteile, sowie die steuerlichen Aspekte einer direkten oder indirekten Amortisation gehe ich hier nicht darauf ein).
Pensionskasse - Stehen lassen oder Einsetzen?
Diese Frage ist von zentraler Bedeutung für heute und morgen, i.d.R. sollten die 20% Eigenmittel zusammengebracht werden, ohne auf die PK als Notlösung zurückgreifen zu müssen.
Du schmälerst dein Alterskapital nicht unerheblich, je nach Höhe des Vorbezugs. Steuern werden sofort fällig und müssen aus freiem Vermögen beglichen werden, steuereffektive Einkäufe sind erst nach der Rückzahlung des Vorbezugs möglich. etc.
Unter Umständen schmälern sich auch deine Risikoleistungen oder lösen sich völlig auf, sollte deine Pensionskasse nach einem Beitrags-System abrechnen. Dies bedeutet einfach gesagt, ist deine PK-Leer geräumt gibt es keine Invalidenrenten/Hinterlassenrenten/Kinderrenten aus der Pensionskasse.
Dies wiederum wäre fatal, wenn man die Tragbarkeit deiner Immobile in einem Erwerbsunfähigkeit-Szenario/Todesfall aufgrund Krankheit bespricht, da in diesem Fall die Leistungen aus der Pensionskasse fliessen würden, wenn sie nicht vorbezogen wurden.
Unter solchen Gegebenheiten ist die Tragbarkeit der Immobilie ziemlich sicher nicht mehr gewährleistet, ergo sie würde im worst case zwangsverkauft werden müssen, somit ist weder dir noch deiner Familie geholfen.
Sehr wahrscheinlich ist die Tragbarkeit in einem Erwerbsunfähigkeits-/Todesfall einer oder beider Personen eines Weges nicht mehr gegeben, da die Rentenleistungen aus den Sozialwerken i.d.R. nicht so hoch sind wie dein/euer Einkommen. Sprich, hierbei besteht schon dringender Handlungsbedarf. Fallen jetzt noch die Leistungen der Pensionskasse aus (Annahme Beitragsprimat) sähe es ziemlich düster aus. Für jetzt, die Zukunft und auch im Alter.
Jedenfalls lege ich dir grundsätzlich ans Herz Lösungen zu finden bezüglich der Tragbarkeit, solltest du oder deine Frau, Gott bewahre erwerbsunfähig werden oder versterben. Dass jeder alleine die Immobilie weiter tragen kann, auch ohne Einkommen des Partners.
Ich hoffe, mit diesen zwei „kurzen“ Erläuterungen ein paar Punkte aufzeigen zu können, wieso alles miteinander verknüpft ist und es unmöglich sind deine Fragen kurz und knackig zu beantworten.
Freundliche Grüsse
Kyu97