Elternhaus weitergeben - Möglichkeiten und Vorgehen?

Hallo zusammen,

Folgend ein paar Eckpunkte:

  • Meine Eltern sind seit diesem Jahr pensioniert
  • Zwei Kinder (Ich und mein Bruder)
  • Haus mit 3 Wohnungen

Situation aktuell:

  • Meine zukünftige Frau ist Schwanger
  • Nun möchten wir das Haus von unseren Eltern übernehmen/kaufen
  • Übernahme sollte vor dem Geburtstermin (05.2023) sein,
    da Sie danach nur noch 40% arbeiten wird.
  • Eltern haben Ihre PK auszahlen lassen.
  • Bruder hat bereits ein Eigenheim

Fragen:

  • Welche Variante ist für alle 3 Parteien (Eltern, Bruder, Uns) die Optimalste um das Haus weiterzugeben?
  • Welches ist das beste Vorgehen um das komplexe Thema bestmöglich anzugehen?

Besten Dank für Eure Inputs!

Grüsse
FuDa

Hallo FuDa

Mir und anscheinend auch den anderen sind deine Fragen nicht ganz klar bzw. erklär mir was du dir genau mit deinen Fragen erhoffst?

Welche Variante für alle 3 Parteien die Optimalste ist kommt ganz darauf an in welchem Bezug du die Frage meinst und ob nach dem Kauf bzw. nach der Übernahme des Hauses deine Eltern weiterhin dort Wohnen würden? bzw. da es 3 Wohnungen sind ob ihr dort alle Wohnen werdet oder ob diese Vermietet werden sollten ?

Beziehen sich die Fragen eher auf den Aufwand? Steuertechnisch? Auf dein Finanzielles Budget?

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Hallo Bullish

Danke für dein Interesse!
Meine Hoffnung ist es, alle Stolpersteine und Fehler vor dem eventuellen Hauskauf zu entdecken.
Nach meinen Recherchen am Wochenende, sehe ich dass das Thema viele Abhängigkeiten hat.
Das Thema Finanzierung inkl. Steuern ist sicherlich ein wichtiger Teil,
hier sehe ich die Vor- & Nachteile nicht immer auf den ersten Blick:

  • Säule 3a - Auflösen oder Verpfänden?

  • Pensionskasse - Stehen lassen oder Einsetzen?
    Über die PK habe ich folgendes gelesen: PK Einsetzen vor der Säule 3a,
    weil diese in Zukunft als erstes vom Staat beeinflusst werden könnte.

  • Erbvorbezug - Gibt es hier was zu beachten?

  • Grundstückgewinnsteuer - Wird diese auch anfallen, wenn es das Haus in der Familie bleibt?

  • Hypothek - Übernehmen oder Neu abschliessen? Je nach Angebot?

Ich hoffe dies ein wenig Verständlicher geschrieben zu haben?

Danke. Grüsse
FuDa

Salü Fuda

Wie du eingangs erwähnt hast, sind deine Fragen durchaus von erhöhter Komplexität und alle sind durchgehend vernetzt, jede Stellschraube, welche du bewegst, hat an einem anderen Ort auch Auswirkungen. Diese können positiv oder negativ ausfallen. Diese sollten mit der nötigen Sorgfältigkeit und entsprechendem Know-How thematisiert werden. Würde ich dir jetzt jeden Punkt detailliert erläutern, wäre ich locker einige Stunden am Tippen. Daher beziehe ich mich auf deine ersten zwei Punkte.

Säule 3a - Auflösen oder Verpfänden?

Um diese Frage können zu beantworten, sind folgende zwei Punkte wichtig zu klären. Der erste ist, wie du die Eigenmittelbeschaffung min. (20% handhabst, welche Vermögenspositionen du dafür in Betracht ziehst und die zweite ist, ob die mögliche Belehnung über 66.67% ist, falls ja, wie du den darüber steigenden Teil amortisieren möchtest, direkt oder indirekt. (auf die jeweiligen Vor- und Nachteile, sowie die steuerlichen Aspekte einer direkten oder indirekten Amortisation gehe ich hier nicht darauf ein).

Pensionskasse - Stehen lassen oder Einsetzen?

Diese Frage ist von zentraler Bedeutung für heute und morgen, i.d.R. sollten die 20% Eigenmittel zusammengebracht werden, ohne auf die PK als Notlösung zurückgreifen zu müssen.
Du schmälerst dein Alterskapital nicht unerheblich, je nach Höhe des Vorbezugs. Steuern werden sofort fällig und müssen aus freiem Vermögen beglichen werden, steuereffektive Einkäufe sind erst nach der Rückzahlung des Vorbezugs möglich. etc.

Unter Umständen schmälern sich auch deine Risikoleistungen oder lösen sich völlig auf, sollte deine Pensionskasse nach einem Beitrags-System abrechnen. Dies bedeutet einfach gesagt, ist deine PK-Leer geräumt gibt es keine Invalidenrenten/Hinterlassenrenten/Kinderrenten aus der Pensionskasse.
Dies wiederum wäre fatal, wenn man die Tragbarkeit deiner Immobile in einem Erwerbsunfähigkeit-Szenario/Todesfall aufgrund Krankheit bespricht, da in diesem Fall die Leistungen aus der Pensionskasse fliessen würden, wenn sie nicht vorbezogen wurden.

Unter solchen Gegebenheiten ist die Tragbarkeit der Immobilie ziemlich sicher nicht mehr gewährleistet, ergo sie würde im worst case zwangsverkauft werden müssen, somit ist weder dir noch deiner Familie geholfen.

Sehr wahrscheinlich ist die Tragbarkeit in einem Erwerbsunfähigkeits-/Todesfall einer oder beider Personen eines Weges nicht mehr gegeben, da die Rentenleistungen aus den Sozialwerken i.d.R. nicht so hoch sind wie dein/euer Einkommen. Sprich, hierbei besteht schon dringender Handlungsbedarf. Fallen jetzt noch die Leistungen der Pensionskasse aus (Annahme Beitragsprimat) sähe es ziemlich düster aus. Für jetzt, die Zukunft und auch im Alter.

Jedenfalls lege ich dir grundsätzlich ans Herz Lösungen zu finden bezüglich der Tragbarkeit, solltest du oder deine Frau, Gott bewahre erwerbsunfähig werden oder versterben. Dass jeder alleine die Immobilie weiter tragen kann, auch ohne Einkommen des Partners.

Ich hoffe, mit diesen zwei „kurzen“ Erläuterungen ein paar Punkte aufzeigen zu können, wieso alles miteinander verknüpft ist und es unmöglich sind deine Fragen kurz und knackig zu beantworten.

Freundliche Grüsse
Kyu97

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Erbschafts- Schenkungs- und Vermögenssteuerrecht werden von den Kantonen ganz unterschiedlich geregelt. Ebenso die Grundstückgewinnsteuer und die Handänderungssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren. Die Unterschiede in der Besteuerung und bei den Gebühren können je nach Kanton und Gemeinde erheblich sein.
Ich würde mich da etwas kundig machen,

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Geh zu einem unabhängigen Finanzberater in deinem Kanton.

Hallo zusammen

Allen ein zufriedenes neues Jahr!

Danke für Eure Tipps. Der Termin mit einem unabhängigen Berater steht nun.
Dann werden wir sehen welche Vorgehen und Varianten zur Verfügung stehen.

Schönen Sonntag.

Grüsse

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Danke auch dir ein Gutes Neues Jahr.

Halt uns auf dem laufenden was dabei rausgekommen ist. :slight_smile:

Hallo zusammen

Also, der Termin mit einem unabhängigen Berater hat nun stattgefunden.
Wir können uns das Haus mit unserem eigenen Kapital und Einkommen leisten.

Nun steht die Frage im Raum zu welchem Preis die Immobilie verkauft/übergeben wird.

Beispiel:
Katasterwert 800.000.-

IAZI-Schätzung 1.000.000.-

Gibt es hier eine ideale Mitte?

Grüsse
FuDa

Für die Wertbestimmung würde ich immer einen Immobilienbewerter vor Ort holen und mir das Geld für den Aufwand leisten. Die meisten Immobilienbewerter geben dir dann 2-3 Preise an. So quasi Sofortverkaufen, bis 3 Monate Dauer, bis 6 Monate Dauer. Denke der Soforverkaufenpreis ist innerhalb der Familie dann wohl der fairste.

IAZI Schätzungen und ähnliches sind hedonisch und gehen nicht auf die Eigenheiten der Liegenschaft ein. Das kann entweder zu teuer oder zu billig sein. Katasterwert ist für die Tonne. Der ist aus meiner Sicht heute für nix mehr da ausser für die Behörden.

Das alles ist einfach nur meine Meinung und nichts mehr.

Hallo NaTakk

Danke für deine Meinung. Ich denke auch, dass die Einschätzung eines Experten Sinn macht.
Gibt ja uns als Käufer auch eine Art Sicherheit. Jedoch finde ich im WWW keine klaren Kosten.
Zwischen 1.000 und 6.000 ist alles zu finden. Wenn hier jemand Erfahrung hat, darf er dies gerne Mitteilen.

Einen schönen Abend. Grüsse
FuDa

Da würde ich einen Immobilienmensch aus deinem Dorf oder Nachbardorf nehmen. Die können meist die Lage besser einschätzen als billig Anbieter die von weit her anreisen und nicht mal wissen was wo zu finden ist.
Ich denke nur für die Schatzung solltest du mit 2k eigentlich auskommen.

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Einen Schätzer braucht man nur wenn man sich untereinander nicht einig ist oder aber auch, damit alle Beteiligten (inkl. Erbberechtigte) die Meinung haben, dass ein Fachmann für einen fairen Handel so quasi Marktkonformität zuständig war.
Wenn ich die Eltern wäre, würde ich mir unbedingt ein Wohnrecht bis Lebensende zusichern lassen, sofern kein Wegzug geplant ist. Alles andere ist ja eher rein kaufmännischer Standard mit Übernahme gemäss Grundbuch.