Hi community!
Ich hoffe, dass ich hier am richtigen Ort bin. Folgende Frage/Problem: Ich bin mit meiner Partnerin schon länger auf der Suche nach einem Eigenheim und wir sind nun endlich fündig geworden. Es ist eine Wohnung im Stockwerkeigentum und wir haben nun nach Abschluss des Bieterverfahrens den Zuschlag erhalten und müssen nun den Reservationsvertrag unterschreiben. Eine Klausel, auf die uns auch der Makler aufmerksam gemacht hat, besagt, dass die aktuellen Besitzer den Erlös des Verkaufs in eine neue Liegenschaft investieren und somit die „Grundstückgewinnsteuer“ aufgeschoben respektive „nicht sichergestellt“ wird, hier der konkrete Wortlaut:
Bei Veräusserung einer dauernd selbstgenutzten Wohnliegenschaft wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben, soweit der Erlös innert angemessener Frist (in der Regel zwei Jahre) zum Erwerb oder Bau einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft verwendet wird. Die Verkäuferschaft hat an der XYZ eine dauernd selbstbenutzte Ersatzliegenschaft vertraglich erworben. Entsprechend wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben resp. nicht sichergestellt.
Das ist ja soweit völlig „korrekt“, wenn im Internet nachlies, z.B.:
Was uns aber nicht ganz klar ist und recht beunruhigt, ist, was das effektiv für uns bedeutet. Einfach ausgedrückt wird die „Grundstückgewinnsteuer“ aufgeschoben und bleibt somit auf der Liegenschaft und somit bei uns den neuen Käufern hängen, korrekt? Das heisst, wenn die aktuellen Inhaber die Liegenschaft z.b. 2009 für 1.5 Mio gekauft haben, wir diese jetzt für 2 Mio kaufen und sie dann sagen wir in 5 Jahren für 2.2 Mio verkaufen, zahlen wir die Grundstückgewinnsteuer für die vollen 700’000 Gewinn? Ausser wir schieben die Grundstückgewinnsteuer ebenfalls auf wenn wir den Erlös in eine neue Liegenschaft inverstieren… Die aktuellen Inhaber haben die Wohnung Kernsaniert und Renoviert und ziemlich viel Geld reingesteckt, das kann soweit ich lese vom Gewinn abgezogen werden:
Kann ich Umbauarbeiten vom Gewinn abziehen?
Im Prinzip ja, wobei die Umbauarbeiten wertvermehrend und nicht werterhaltender Natur sein müssen. Beispiele sind der Bau eines Pools oder Wintergartens oder eine Grosssanierung. Das gilt für die zu verkaufende Liegenschaft genauso wie für die Ersatzbeschaffung:
- Haben Sie Ihr altes Eigenheim nach dem Kauf wertvermehrend umgebaut? Dann reduziert sich Ihr Gewinn um den Betrag der wertvermehrenden Investitionen.
Konkret ist das aber ein zentraler Punkt, dass wir herausfinden und ausrechnen, mit was für einer „aufgeschobenen“ Grundstückgewinnsteuer wir es da effektiv zu tun haben. Das könnte unter Umständen ein Killer für den Kauf sein für uns… Zur info: Die Liegenschaft ist im Kanton Zürich.
Hat da jemand Erfahrung damit oder Input?
Vielen herzlichen Dank schon im Voraus & Happy Easter,
Christian