Hallo zusammen
Ein Heimaufbewahrer von Namenaktien der schweizer Firma A hat ein Übernahmeangebot der US-Firma B für seine Aktien nicht angenommen. Die Übernahme erreichte mehr als 95%, es kam zum Squeeze-Out respektive gerichtlichen Kraftloserklärung der verbleibenden A-Aktien. Als er starb waren die Namenaktien weg, eine Erklärung gab es nicht. Entweder wurden sie versehentlich entsorgt oder eine der involvierten Personen hat sie gestohlen.
Die Kraftloserklärung liegt weit mehr als 10 Jahre zurück. Da es ein hoher Betrag ist/war stellt sich trotzdem die Frage, ob noch etwas getan werden kann. Firma B hat heute auch einen Standort in der Schweiz.
Zu den A-Aktien gibt es keine weiteren Angaben, z.B. Kopien oder Seriennummern. Sie stammen jedoch von einer Abspaltung von Aktien, die sich noch heute in einem Depot (Bank) befinden.
Kennt sich Jemand damit aus? Wie kann man hier vorgehen?
Ist es richtig, dass bis 10 Jahre nach der Kraftloserklärung eine Entschädigung von Firma B hätte verlangt werden können?
Behandeln Aktiengesellschaften solche Entschädigungen “kulant” oder hätte man das gerichtlich durchsetzen müssen? Sollte man Firma B in der Schweiz heute noch anschreiben und auf Kulanz hoffen?
Wie weist man das Eigentum der Aktien in diesem Fall nach?
Bestehen Auskunftsrechte z.B. in Aktienregistern?
Kann eine Aufsichtstelle oder ähnliches helfen?
Gibt es eine Möglichkeit, zu überprüfen, ob (z.B. im Fall eines Diebstahls) eine Entschädigung geltend gemacht wurde?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.