Als fleissiger ETF-Investor bin ich jedes Jahr unsicher, ob ich die Steuererklärung korrekt ausfülle bzw. wirklich alles zurückfordere, was mir zusteht. Vielleicht ist hier jemand erfahren und kann mir Tipps geben:
Hinweis:
Ich habe leider keinen Steuerauszug, da mein Broker im Ausland sitzt.
Szenario: Ich besitze…
Anteile am ishares MSCI ACWI (Fonddomizil Irland) und ishares MSCI Emerging Markets (Fonddomizil Irland). Beide ETF´s sind thessaurierend.
Anteile am Vanguard FTSE Developed World (Fonddomizil Irland). Der ETF is ausschüttend.
Wie musste ich idealerweise vorgehen, um mittels DA-1-Formular das Optimum herauszuholen?
Ich habe nur den Vanguard FTSE All-World auch mit Steuerdomizil Irland und ausschüttend. Dieser ist im normalen Vermögensverzeichnis da er keine Steuerabzüge ausweist (CH Broker).
Wenn ich ihn im DA1-Form eintragen will (dito bei deinen zwei thesaurierenden), kommt direkt eine Fehlermeldung vom Steuerprogramm (Thurgau).
Beim All World ETF welcher zu mehr als 50% aus US-Aktien besteht, ist es interessant zu wissen, dass die USA nur 15% (anstelle der standardmässigen 30%) Quellensteuer auf Dividenden besteuern, die an einen irischen ETF gezahlt werden.
Andererseits ist diese L1TW-Quellensteuer auf den All World ETF nicht erstattungsfähig.
Wenn die im All World ETF enthaltenen US Unternehmen ihre Dividenden zahlen, erheben die Vereinigten Staaten eine Quellensteuer von 15%, bevor diese Dividenden überhaupt beim All World ETF ankommen. Und du hast keine Möglichkeit, diese L1TW-Quellensteuer zurückzubekommen.
Zusammenfassung der irischen ETF-Quellensteuer für L1TW und L2TW:
● L1TW: hängt von der Quelle der Dividende ab — z. B. 15% für US-Aktien, die eine Dividende an den irischen VWRL ETF zahlen
● L2TW: 0% (dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Irland)
Gemäss KI (ich weiss, mit Vorsicht geniessen) ist es so wie ihr schreibt: Bei üblichen an der SIX gehandelten ETF’s wird automatisch vom Emmitenten die US-Quellensteuer abgezogen (15% der Dividenden) und man erhält sie nicht zurück.
Workaround: An den US-Börsen ETFs mit US-Domizil erwerben. Jedoch wegen Erbschaftssteuer eventuell heikel.