Brocker für Unternehmen

Hallo Zusammen

Kennt ihr / Habt ihr Erfahrung mit Brockern für Unternehmen?

Danke und Gruss - Sahel

Guten Abend sahel

Mitte Jahr habe ich die eidg. Prüfung zum Finanzplaner bestanden, darauf hin entschloss ich mich mit meiner GmbH „selbstständig“ zu machen. Von Anfang an bin ich diesbezüglich u.a. mein eigener Broker.
Ich habe mich bzw. setze mich immer noch mit den unten aufgeführten Deckungen auseinander.
Mit einer GmbH sind bestimmte Versicherung obligatorisch für mich, als Einzelfirma ist diesbezüglich um einiges mehr an Gestaltungsraum möglich.

  • Berufshaftpflichtversicherung (Pflicht für meine Tätigkeit)
  • Unfall/Unfallzusatzversicherung (UVG,UVG-Z)
  • Krankentaggeldversicherung, (KTG),sodass die PK-IV-Rente auf 720/730 Tagen geschoben werden darf
  • Pensionskasse generell, (eine Mischung zwischen Leistungs- und Beitragsprimat werde ich wählen, jedoch möchte ich diesbezüglich meine potenzielle Pensionskasse auf Ihre Gesundheit prüfen)
  • Betriebshaftpflichtversicherung (optional)
  • Betriebsrechtsschutzversicherung (optional)

Solltest du Fragen zu den oben aufgeführten oder anderweitigen Deckungen haben, kann ich dir gerne Auskunft geben.

Gruss Zurück
Kyu97

Guten Morgen Kyu

Danke für die Infos und Gratulation zur erfolgreichen Prüfung.
Eigentlich habe ich mit Broker gemeint, dass ich als Unternehmen bei einem Brocker wie Degiro Aktien handeln kann. :slight_smile:

Kennst du auch so etwas?
Gruss - Sahel

Soweit ich weiss bietet IBKR auch Firmenaccounts an.

Aber gewerbsmässiger Wertschriftenhandel wird ja viel stärker besteuert als wie wenn man als Privatperson handeln würde. Und wenn man sich dann Dividenden auszahlt aus den Gewinnen der Firma zahlt man dann nochmals Steuern darauf als Privatperson.

Also doppelt und dreifach. Weshalb würde man das machen wollen?

Weil ich eine AG gründen will, jedoch der grosse Anteil meines Kapitals ist in Aktien. Diese will ich nicht unbedingt in Geld umwandeln. Deswegen ein Firmendepot für die Zukünftige Firma.

Bin ich mir nicht sicher ob ich das jetzt richtig verstanden habe. Du möchtest eine AG gründen, den Grossteil deines Vermögens würdest du aber in die Einlage bzw. Aktienkapital dieser AG stecken müssen und hättest daher den Grossteil deines Vermögens in der Firma statt privat und deswegen möchtet du da ein Aktiendepot?

Wenn ich da einigermassen richtig liege, könntest du da immer noch die massive Mehrbesteuerung (Kapitalgewinn, Doppelbesteuerung durch Dividenden etc.) vermeiden in dem du einfach weniger Aktienkapital einzahlst und den Grossteil deines Vermögens privat lässt. Da du ja ein Depot machen willst statt z.B. Anlagen für die Firma etc. zu kaufen gehe ich davon aus dass die Gelder durch die Firma nicht wirklich zum operativen Betrieb benötigt werden.

Weniger einzahlen könnte man z.B. durch Teil-Liberierung erreichen (50K) oder das Einbringen einer Sacheinlage, oder noch besser eine GmbH gründen statt einer AG wenn du die 100k CHF nicht locker sitzen hast. Dadurch würdest du vermeiden unnötig Gelder in der Firma zu parkieren und höher bzw. mehrfach zu besteuern.

Zudem könnte das Vorhaben auch rechtlich problematisch sein. Das Stammkapital bzw. Aktienkapital muss im Interesse der Firma und zum im Handelsregister eingetragenen Gesellschaftszweck verwendet werden. Der Gesellschaftszweck muss zudem kaufmännischer Natur sein, d.h. Vermögenserhalt-/Aufbau für dich als Privatperson wäre eher ein Stiftungszweck statt ein Gesellschaftszweck eines kaufmännisch geführten Unternehmens. D.h. die Gelder sind für dich tabu bzw. es gibt sogar ein Verbot der Einlagenrückgewähr. Sprich, nur weil man keine 100k CHF für eine Firmengründung übrig hat einfach Privatvermögen nehmen und dies dann einfach in der Firma für dich anzulegen wäre eine Zweckentfremdung ggf. sogar eine Veruntreuung des Aktienkapitals.

Danke für die sehr ausführliche Informationen.
Nein mein Zweck ist eher, eine Firma zu gründen. Mir fehlt dafür das Liquide Mittel, deshalb möchte ich meine Aktien als eigenkapital der AG hinterlegen. So, dass mein aktuelles Depot nicht mehr mir, sondern meiner Firma gehört. Und die Aktien der Firma selbst mir gehören.

Und warum AG? Reicht dann nicht eine GmbH? Dein Ziel ist ja eine juristische Person zu haben. Da würde ich mit GmbH beginnen. Viel einfacher in Bezug auf Revision und vieler weiterer Auflagen. Auch wie oben erwähnt nur 20k notwendig und kann auch mit Sacheinlagen (Fahrzeug, etc.) erfolgen.

Was viele machen ist 20k via „Kredit“ rein und nach Gründung gleich wieder als Gehalt raus. Führt auch zu einer doppelten Besteuerung aber so kann man das Kapital schön umgehen.

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Das mag schon sein dass das einige so machen, ist aber nicht wirklich legal. Genau so wenig wie die Idee oben, einfach private Aktien für die Einlage zu verwenden. Die Aktien würden wohl nicht mal als Sacheinlage akzeptiert, da diese durch das Unternehmen in investierter Form gar nicht verwendbar sind wie z.B. ein Auto. Und die Stammeinlage muss ja für das Unternehmen verwendbar sein.

Die Einlage dient u.a. dem Gläubigerschutz und dem wirtschaftlichen Fortkommen des Unternehmens und darf ausschliesslich zum eingetragenen Gesellschaftszweck im Sinne der Gesellschaft verwendet werden. Ein Auto könnte daher als Sacheinlage verwendet werden wenn z.B. ein Schreiner oder was auch immer damit zu Kunden fährt.

Wenn der Betrag nach der Gründung wieder ausbezahlt würde, würde das gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstossen. Klar, wo kein Kläger da kein Richter und mit weniger als 10 FTE kann man auf eine eingeschränkte Revision verzichten, somit dürfte das oft lange niemandem auffallen.

Sollte es dennoch mal auffallen z.B. Konkursverfahren oder sonstige rechtliche Auseinandersetzung, kann ein Richter in einem solchen Fall bei Bedarf die beschränkte Haftung der Gesellschaft aufheben und dann haftest du mit dem Privatvermögen trotz GmbH oder AG. Es kommt selten gut wenn man versucht Regelungen die zu einem bestimmten Zweck erlassen wurden, zu umgehen.

Würde also auch empfehlen eher eine GmbH zu gründen wenn man die 100k nicht hat für eine AG und da die 20k einzuzahlen die dann eben wirklich der Gesellschaft gehören. 20k CHF sollte man ja wohl noch aufbringen können wenn man eine Firma gründen will ansonsten sollte man sich ggf. überlegenen ob man sich das wirklich leisten kann mit so wenig Privatvermögen. Kann ja sein dass es am Anfang nicht so gut läuft und wenn man dann gleich zu Beginn weg schon keine Reserven mehr hat ist das ein schlechtes Omen.

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Was ist daran nicht legal. Ich kann mir aus der GmbH mein Gehalt finanzieren.
Wenn ich dadurch die GmbH aushöle und in den Konkurs treibe, dann habe ich ein Problem.

Das ist gang und gäbe und wird sogar von vielen Notaren so empfohlen. Bin jetzt über deine Aussage deshalb doch erstaunt.

Das einbezahlte Aktienkapital (bei einer AG) gehört der Gesellschaft und darf nur im Sinne der Gesellschaft zum eingetragenen Gesellschaftszweck verwendet werden. Ein Rückzahlung an die Gründer ist nicht zulässig egal ob offen oder verdeckt, somit sind auch Umgehungsversuche nicht zulässig.

Ist ja offensichtlich dass eine sofortige Rückzahlung egal als was auch immer Lohn oder sonst was, nicht im Sinne des Gesetzgebers war und man es dann gleich hätte sein lassen mit dem Stammkapital.

Klar man kann sich aus dem Vermögen einer GmbH/AG einen Lohn auszahlen lassen und wie gesagt wird das wohl lange niemanden stören. Im Endeffekt würde wohl ein Richter entscheiden ob das jetzt eine legitime Lohnzahlung war oder ob es einfach darum ging die Einlage an den Gründer zurückzuzahlen.

Kommt halt drauf an wie es aussieht. Wenn man eine Firma gründet und gleich 400k CHF Umsatz im Monat macht und sich da dann einen Lohn von sagen wir mal 20k CHF auszahlt ist es wohl eher legitim wie wenn du die Firma gründest, noch gar keinen Umsatz oder kaum Umsatz machst und dir gleich mal als erstes 20k CHF auszahlen lässt. Da ist dann jedem klar worum es ging.

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da stimme ich dir zu.

Ist ein interessantes Thema und kommt immer wieder mal auf. Denke wichtig zu wissen ist einfach kurz zusammengefast, dass das Stammkapital bzw. Aktienkapital nach Einzahlung für einem als Privatperson weg und tabu ist. Wenn man 20k bzw. 100k so in eine Firma steckt sind die Gelder für einem als Privatperson weg und jegliche Rückführung direkt oder indirekt ist nicht zulässig.

Es gab schon Leute die haben sich zinslose Darlehen ausbezahlt um die Gelder zurückzuerhalten wurde aber ebenfalls vom BGER nicht goutiert. Die Gesellschaft zieht keinen wirtschaftlichen Nutzen aus einem zinslosen Darlehen. Grundsätzlich jede freiwillige Vermögensminderung der Gesellschaft welche unter das Aktienkapital fallen würde ist nicht zulässig (Sperrquote) d.h. auch eine Dividenden Zahlung wäre nicht zulässig wenn sie dazu führt dass damit das Vermögen der Gesellschaft unter das Aktienkapital fällt.

Für Gründer die eben nicht diese 100k übrig haben sollten auf eine GmbH ausweichen wo nur 20k benötigt wird. Das ist schon für eine Gründung relativ ein kleines Kapital und wenn man selbst das nicht hat sollte man sich schon überlegen ob man wirklich finanziell zu einem solchen Schritt in der Lage ist. Ansonsten bietet sich auch noch die Einzelfirma / Selbstständigkeit an, das benötigt gar kein Kapital ausser ein paar Gebühren, hat jedoch ein höheres Haftungsrisiko. Je nach Geschäftsfeld macht das mehr oder weniger Sinn.

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